Versandkostenberechnung

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1. Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das, oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Warenwert übrigens 1,99 und 2,85 Euro…

Hi

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach
beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das,
oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Fragen ja, bestehen wohl eher nicht.
Wenn Ungereihmtheiten in Verträgen nicht vor Abschluss geklärt werden dann kann keiner rechtlich auf eine Version die ihm am meisten Vorteil bringt bestehen.

Welchen Vetrag haste denn zuerst abgeschlossen?
Wenn der günstigere war, kannste es ihm mal so unter die Nase halte :wink:
Kannst schliesslich nur gewinnen.

MfG
Lilly

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

Also kostet der 2. Artikel alleine schon 7,95 € Versand, wieso sollte dir der Verkäufer dir also dafür nur 3,95 € berechnen? Dann macht er ja minus. Und mit dem 1,50 € hat er den günstigeren Versand des anderen Artikels genommen, das ist also okay. Ich schätze wenn ich dein Verkäufer wäre hätte ich es genauso gemacht.
Für 5,45 € kriegt er die Sachen wahrscheinlich einfach nicht verschickt (vielleicht wegen der Größe von Artikel 2?), daher müsste das so ok sein.

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach
beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das,
oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Bestehen kannst du darauf nicht, schließlich hast du auf die Auktion geboten obwohl klar dastand, dass der Versand 7,90 € kostet.

Liebe Grüße
Sue

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

Also kostet der 2. Artikel alleine schon 7,95 € Versand, wieso
sollte dir der Verkäufer dir also dafür nur 3,95 € berechnen?

Nicht 3,95, sondern nur 1,50 :wink:

Für 5,45 € kriegt er die Sachen wahrscheinlich einfach nicht
verschickt (vielleicht wegen der Größe von Artikel 2?), daher
müsste das so ok sein.

Das Zeug kriegste in einen normalen Luftpolsterumschlag für 1,44 von der Größe her, sind zwei ca. 60 cm lange und dünne Kabel mit nem Stecker am Ende. Und mit mehr als einer Warensendung habe ich von Anfang an nicht gerechnet…

Mir gehts aber nicht um die prinzipielle Höhe der Versandkosten, mir gehts nur um die Berechnung der Versandkosten. Weil ich finde das schon etwas „hinten rum“…

Hi!

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach
beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das,
oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Zuerst: er darf! Warum sollte er nicht dürfen?
Sodann: Du kannst! Aber ob es was nützt und überhaupt „gerecht“ wäre?

Ich finde seine Berechnung absolut in Ordnung und logisch.
Du hast zwei Artikel gekauft mit unterschiedlichen Versandkosten. Da ist es wohl normal, dass der mit den höheren Versandkosten auch nicht dadurch billiger werden kann. Also zunächst einmal 7,90 EUR. Der zweite Artikel wurde dann als weiterer Artikel berechnet, und da er nun einmal nicht die Größe wie der erste hat auch fairerweise nicht zu 2,95 sondern nur zu 1,50 EUR.

Warenwert übrigens 1,99 und 2,85 Euro…

Datt is ja so uninteressant.

Ciao, Holger

Moin

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach
beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das,
oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Ich finde seine Berechnung absolut in Ordnung und logisch.

Also wenn es sich um 2 ca. 60 cm lange Kabel mit Stecker am Ende handeln, dann erklär mir bitte deine Logik. Ich finde es eher unlogisch =)

Du hast zwei Artikel gekauft mit unterschiedlichen
Versandkosten. Da ist es wohl normal, dass der mit den höheren
Versandkosten auch nicht dadurch billiger werden kann. Also
zunächst einmal 7,90 EUR. Der zweite Artikel wurde dann als
weiterer Artikel berechnet, und da er nun einmal nicht die
Größe wie der erste hat auch fairerweise nicht zu 2,95 sondern
nur zu 1,50 EUR.

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘ und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel… unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen… dann find ich es auch eine logische Sicht das man (Der Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Ich weiß nicht wie es im Recht ist, ob der zuerst abgeschlossene Vertrag (mit dem ‚3,95 € +jeder weitere Artikel 1,50…‘ Blabla) sozusagen das Palaber im darauffolgenden Vertrag nichtig macht wenn dieser (der zweite Vertrag) nicht irgendwie ausdrücklich drauf hinweist nicht als Zweitartikel zu einer anderen Bestellung mitgerechnet werden kann sondern dann als Erstartikel anzusehen ist.
Der VK handelt hier eigentlich unlogisch, seine Mehrfachbestell-Bestimmungen widersprechen sich ja gegenseitig.

Deswegen sagte ich auch das man solche Ungereihmtheiten vorher klären soll, weil es ebend nicht logisch erscheinen.

MfG
Lilly

hallo,

Also wenn es sich um 2 ca. 60 cm lange Kabel mit Stecker am
Ende handeln, dann erklär mir bitte deine Logik. Ich finde es
eher unlogisch =)

nun, ein kabel von 60 cm länge könnte sich im umschlag mehrfach überkreuzen und ist dann nicht mehr 20 mm dick (inkl. luftpolsterumschlag). damit wären erstmal die 1,44 futsch.

es könnte auch sein, daß der VK schlechte erfahrungen mit unversicherten versand gemacht hat; und der nächste hermes- oder DPD-shop ist zu weit entfernt. dann ist ein DHL-postpaket für 7 euro + meinetwegen 90 cent für die verpackung ein naheliegender versandkostenpreis.

es könnte auch sein, daß der verkäufer seine waren besonders günstig anbietet, dies dann aber auf die versandkosten aufschlägt. für die erhaltenen versandkosten braucht er bei ebay nämlich keine provision bzw. höhere einstellgebühr zahlen.

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest
unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘
und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel…
unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen… dann
find ich es auch eine logische Sicht das man (Der
Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite
Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Der VK handelt hier eigentlich unlogisch, seine
Mehrfachbestell-Bestimmungen widersprechen sich ja
gegenseitig.

aber es kommt doch darauf an, was verkauft wird. wenn ich einen backstein für 7 euro versende, und einen dübel für 1,10, dann kann ich 1 dübel + 1 backstein nicht für 2 x 1,10 versenden.

die regel des portoaufschlags für mehrere artikel bezieht sich natürlich auf mehrere artikel der gleichen gattung.

lg, pit

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest
unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘
und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel…
unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen… dann
find ich es auch eine logische Sicht das man (Der
Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite
Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Hast mich verstanden, Dankeschön :smile:
Verkäufer hat sich auf meine Frage hin übrigens noch nicht gemeldet - allerdings habe ich eine Email mit der Bestätigung des Zahlungseingangs erhalten. Hö? Habe eigentlich die Zahlung aufgeschoben bis zur Antwort…

Zwischenzeitlich habe ich übrigens auch seinen Onlineshop gefunden, dort berechnet er pro Bestellung 6,90 Euro Versand (DPD-Paket).
Und auf seiner MICH-Seite bei Ebay finde ich gerade die Info das er bei Ebaybestellung 7,95 Euro + 2,95 Euro für jeden weiteren Artikel berechnet…

…da soll sich noch einer auskennen.

Hallo!

Ich finde seine Berechnung absolut in Ordnung und logisch.

Also wenn es sich um 2 ca. 60 cm lange Kabel mit Stecker am
Ende handeln, dann erklär mir bitte deine Logik. Ich finde es
eher unlogisch =)

Die Logik liegt zunächst einmal darin, dass das Produkt sowas von uninteressant ist. Von mir aus kann er auch ein einzelnes Blatt DIN A4-Papier, zweimal geknickt im Briefformat, versteigern und dafür 7,90 EUR Versandkosten verlangen. Es steht klar und deutlich in der Versteigerung, ob es billiger geht ist vollkommen egal.

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest
unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘
und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel…

Ja, und wenn ein Geschäft mit „zweiter Artikel umsonst“ wirbt lese ich gar nicht mehr weiter sondern kaufe zum Päckchen Kaugummi noch einen Porsche dazu.

unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen… dann

Das ist ja das Problem, man muß *lesen*. Das hilft weiter im Leben…

find ich es auch eine logische Sicht das man (Der
Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite
Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Warum sollte das durchgehen wenn der Threadsteller nicht genau liest? Ich finde es eine sehr verquere Sicht der Dinge.

Ich weiß nicht wie es im Recht ist, ob der zuerst
abgeschlossene Vertrag (mit dem ‚3,95 € +jeder weitere Artikel
1,50…‘ Blabla) sozusagen das Palaber im darauffolgenden
Vertrag nichtig macht wenn dieser (der zweite Vertrag) nicht
irgendwie ausdrücklich drauf hinweist nicht als Zweitartikel
zu einer anderen Bestellung mitgerechnet werden kann sondern
dann als Erstartikel anzusehen ist.
Der VK handelt hier eigentlich unlogisch, seine
Mehrfachbestell-Bestimmungen widersprechen sich ja
gegenseitig.

Aber nur bei Leuten die partout alles geschenkt haben wollen, egal was der andere draufzahlt.

Deswegen sagte ich auch das man solche Ungereihmtheiten vorher
klären soll, weil es ebend nicht logisch erscheinen.

Naja, ich finde die Form der Gebührenberechnung klar und fair für beide.

Ciao, Holger

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Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

Also kostet der 2. Artikel alleine schon 7,95 € Versand, wieso
sollte dir der Verkäufer dir also dafür nur 3,95 € berechnen?

Nicht 3,95, sondern nur 1,50 :wink:

Auch auf die Gefahr hin, dass ich dass, was oben schon steht wiederhole: Man kann nicht grundsätzlich den günstigeren Versand wählen. Mein Beispiel wäre auch gewesen du kaufst als zweiten Artikel irgendetwas (zB Auto), was man logischerweise für 1,50 € einfach nicht verschicken kann.

Für 5,45 € kriegt er die Sachen wahrscheinlich einfach nicht
verschickt (vielleicht wegen der Größe von Artikel 2?), daher
müsste das so ok sein.

Das Zeug kriegste in einen normalen Luftpolsterumschlag für
1,44 von der Größe her, sind zwei ca. 60 cm lange und dünne
Kabel mit nem Stecker am Ende. Und mit mehr als einer
Warensendung habe ich von Anfang an nicht gerechnet…

Dann bist du an jemanden geraten, der seinen eigentlichen gewinn mit dem Porto erzielt und daher seine Ware zu Schleuderpreisen anbietet. Darüber war hier letztens eine Diskussion, schau mal ins Archiv, falls es dich interessiert.

Mir gehts aber nicht um die prinzipielle Höhe der
Versandkosten, mir gehts nur um die Berechnung der
Versandkosten. Weil ich finde das schon etwas „hinten rum“…

Wahrscheinlich wusstest du vorher, dass dein Verkäufer etwas „hinten rum“ ist, ich nehme an er verkauft seine Kabel günstiger als die anderen und dir hätte von vornherein klar sein können, dass er den Gewinn eigentlich über das Porto macht.

Wie auch immer: Du hast gekauft und wirst die Versandkosten jetzt so bezahlen müssen wie der Verkäufer es will. Alles andere ist Verhandlungssache, versuchen den Preis zu drücken kannst du also durchaus.

Liebe Grüße
Sue

Hi,

Habe zwei Artikel bei einem Verkäufer gekauft. Bei dem 1.
Artikel steht dabei „Versandkosten 3,95 Euro, für jeden
weiteren 1,50“
beim 2. Artikel „VK 7,90 Euro, für jeden weiteren 2,95“

verlangen tut er nun 9,40 Euro. Also 7,90 + 1,50, demnach
beide Versandkostenarten mal bunt gemischt… darf er das,
oder kann ich auf 3,95 + 1,50 = 5,45 Euro bestehen?

Ich finde seine Berechnung absolut in Ordnung und logisch.

ich auch.

Also wenn es sich um 2 ca. 60 cm lange Kabel mit Stecker am
Ende handeln, dann erklär mir bitte deine Logik. Ich finde es
eher unlogisch =)

Die Logik ist, dass das bindend ist was in der Artikelbeschreibung steht. Dort steht ein Mal 7,95 €, also kann der Käufer nicht drauf bestehen, dass er insgesamt nur 5,45 € zahlt.

Du hast zwei Artikel gekauft mit unterschiedlichen
Versandkosten. Da ist es wohl normal, dass der mit den höheren
Versandkosten auch nicht dadurch billiger werden kann. Also
zunächst einmal 7,90 EUR. Der zweite Artikel wurde dann als
weiterer Artikel berechnet, und da er nun einmal nicht die
Größe wie der erste hat auch fairerweise nicht zu 2,95 sondern
nur zu 1,50 EUR.

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest
unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘
und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel…

Man muss sich aber auch bei der zweiten Auktion die Versandbestimmungen durchlesen. Was du da schreibst wäre ein Feibrief für Portodrücker: Man sucht sich bei jemandem den Artikel mit den günstigsten Versandkosten (Bsp: 1,44, jeder weitere Artikel 0,55 €), kauf den zuerst und danach schlägt man bei den schweren / hochpreisigen Artikeln zu, die alleine schon 10 oder 15 € Versand kosten. Das kanns ja wohl nicht sein.

unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen…

Und dasgeht eben nicht, das ist der springende Punkt. Weil man zwei Verträge schließt, und beides Mal gehören die Vk zum Vertrag. Da kann ich als Käufer nicht hingehen und das zahlen was ich will sondern muss mich nach dem richten, was der Verkäufer mit vorschlägt, wenn es um zwei verschiedene Vk-Preise geht.

dann
find ich es auch eine logische Sicht das man (Der
Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite
Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Nimm einfach mal bei einer Auktion VK 1,44 + 0,55 € jeder weitere Artikel, bei einer anderen Auktion „Nur an Selbstabholer“. Dann kann ich zwar den einen Artikel gleich mit abholen, wenn ich den anderen abhole, der zweite Artikel wird deswegen aber trotzdem nicht für 0,55 € verschickbar. Das geht einfach nicht.

Ich weiß nicht wie es im Recht ist, ob der zuerst
abgeschlossene Vertrag (mit dem ‚3,95 € +jeder weitere Artikel
1,50…‘ Blabla) sozusagen das Palaber im darauffolgenden
Vertrag nichtig macht wenn dieser (der zweite Vertrag) nicht
irgendwie ausdrücklich drauf hinweist nicht als Zweitartikel
zu einer anderen Bestellung mitgerechnet werden kann sondern
dann als Erstartikel anzusehen ist.

Nimm mein Beispiel mit der Selbstabholung: Würdest du diesen Artikel für 0,55 € verschicken wollen nur weil du bei einem anderen Artikel stehen hast "jeder weitere 0,55 €)? Wirtschaftlich ist das keinesfalls.

Wenn überhaupt müsste der zweite Vertrag den ersten diesbezüglich ersetzen, weil ja quasi der Verkäufer einen anderen Vk-preis „vorschlägt“ und der Kunde darauf eingeht. In dem Fall hätte der Fragesteller also noch mehr Porto zahlen müssen.

Der VK handelt hier eigentlich unlogisch, seine
Mehrfachbestell-Bestimmungen widersprechen sich ja
gegenseitig.

Aber der Käufer hat sie akzeptiert, das ist der Punkt.

Deswegen sagte ich auch das man solche Ungereihmtheiten vorher
klären soll, weil es ebend nicht logisch erscheinen.

Stimmt, das sollte man tun.

Liebe Grüße
Sue

Moin

Was soll ich auf sowas polemisches antworten.
Hast irgendwie nur drumherum geredet. :wink:

Entspricht das deiner Logik?

Dabei warst du es der anfing mit ‚größeren‘ und ‚kleineren‘ Artikel, worauf ich dich hinwies das es sich um simple Kabel handelte. Hätten natürlich auch 2 Blatt DinA4 gewesen sein können :wink:
Da wär auch keines größer gewesen.

Schönen Tag noch

MfG
Lilly

Moin

Oder man sieht es so:
Man kauft einen Artikel für 3,95€ Versandkosten und liest
unten ‚jeder weitere Artikel +1,50€ Versandkostenaufschlag‘
und kauft dann tatsächlich einen weiteren Artikel…

Man muss sich aber auch bei der zweiten Auktion die
Versandbestimmungen durchlesen.

Ja da widersprech ich nicht =)

Was du da schreibst wäre ein
Feibrief für Portodrücker: Man sucht sich bei jemandem den
Artikel mit den günstigsten Versandkosten (Bsp: 1,44, jeder
weitere Artikel 0,55 €), kauf den zuerst und danach schlägt
man bei den schweren / hochpreisigen Artikeln zu, die alleine
schon 10 oder 15 € Versand kosten. Das kanns ja wohl nicht
sein.

Klingt auch logisch.
Aber ist der Verkäufer selbst dran Schuld.

unabhängig von den dort gelisteten Versandbestimmungen…

Und dasgeht eben nicht, das ist der springende Punkt. Weil man
zwei Verträge schließt, und beides Mal gehören die Vk zum
Vertrag.

Ja aber was wenn im ersten Vertrag steht das weitere Artikel +1,50 Aufwand zum dort gelisteten Porto kosten? Ist das nicht höher bindend als das was im zweiten steht?

Ich weiß das ist eine Rechtsfrage und Recht hat oftmals nicht viel mit Logik und schon gar nichts persöhnlicher Meinung zu tun.

Er könnte im zweiten Vertrag auch stehen haben das er als Händler die Gewährleistung ausschließt. Das würde auch nicht gelten… weil wir inzwischen wissen das es gegen das Recht verstößt.

Worauf ich schon seit meiner ersten Antwort hinaus will ist, ob es eine Rolle spielt in welcher Reihenfolge man solch Kaufverträge bei ein und dem selbsen VK abschließt, wenn die Kaufverträge untereinander verbunden sind mit so Klauseln wie: Versand 3,95 +1,50 jeder weitere Artikel.

Müsste der VK nicht, um rechtlich sicher zu stehen, angeben das bei Mehrkauf immer die teuersten Versandkosten zählen?

Der VK hat die Kosten vom Zweitartikel genommen und den Aufschlag vom Erstartikel.
Genausogut hätte er die Kosten vom Erstartikel und den Aufschlag vom Erstartikel berechnen können, das wäre auch logisch gewesen.
Oder alles vom Zweitartikel weil das auch ein Vertrag ist (also 7,90 +2,95).

Bei Sachen mit so vielen Möglichkeiten wo jeder Weg einen Sinn ergibt wenn man nicht voreingenommen ist, ist imo irgendwas falsch.

Oder anders gefragt, kann der VK darauf bestehen (rechtlich) das der K 7,95 +2,95 abdrückt auch wenn im Erstvertrag was anderes stand?
Hat ein Vertrag priorität? Der teurere? Der erstabgeschlossene?

dann
find ich es auch eine logische Sicht das man (Der
Threadsteller in dem Fall) auch von ausgeht das der zweite
Artikel als Zweitartikel zur ersten Bestellung durchgeht =)

Nimm einfach mal bei einer Auktion VK 1,44 + 0,55 € jeder
weitere Artikel, bei einer anderen Auktion „Nur an
Selbstabholer“.

LOL
Da wär der VK aber echt blöd nicht mit zu erwähnen das der Artikel nur als Erstartikel gilt XD

Das wär in der Tat interessant zu wissen, wie es rechtlich stünde.
Ich weiß es nicht.

Dann kann ich zwar den einen Artikel gleich
mit abholen, wenn ich den anderen abhole, der zweite Artikel
wird deswegen aber trotzdem nicht für 0,55 € verschickbar. Das
geht einfach nicht.

Ist das deine Meinung oder fundiertes Rechtswissen?

Ich weiß nicht wie es im Recht ist, ob der zuerst
abgeschlossene Vertrag (mit dem ‚3,95 € +jeder weitere Artikel
1,50…‘ Blabla) sozusagen das Palaber im darauffolgenden
Vertrag nichtig macht wenn dieser (der zweite Vertrag) nicht
irgendwie ausdrücklich drauf hinweist nicht als Zweitartikel
zu einer anderen Bestellung mitgerechnet werden kann sondern
dann als Erstartikel anzusehen ist.

Nimm mein Beispiel mit der Selbstabholung: Würdest du diesen
Artikel für 0,55 € verschicken wollen nur weil du bei einem
anderen Artikel stehen hast "jeder weitere 0,55 €)?
Wirtschaftlich ist das keinesfalls.

Aus wirtschaftlicher Sicht würd ich nichtmal Gewährleistung und Rücknahme gewähren :stuck_out_tongue:

Wenn überhaupt müsste der zweite Vertrag den ersten
diesbezüglich ersetzen, weil ja quasi der Verkäufer einen
anderen Vk-preis „vorschlägt“ und der Kunde darauf eingeht. In
dem Fall hätte der Fragesteller also noch mehr Porto zahlen
müssen.

Ja das wäre auch eine Möglichkeit.
Wenn dem so ist kann der VK wirklich auf 7,90 +2,95 bestehten.

Liebe Grüße
Sue

Grüße zurück =)
So macht diskutieren Spaß XD

MfG
Lilly

Moin Lilly,

Dabei warst du es der anfing mit ‚größeren‘ und ‚kleineren‘
Artikel, worauf ich dich hinwies das es sich um simple Kabel
handelte. Hätten natürlich auch 2 Blatt DinA4 gewesen sein
können :wink:
Da wär auch keines größer gewesen.

habe gerade nachgesehen: stimmt, ich hätte besser anstelle von „nun einmal nicht die Größe wie der erste hat“ schreiben sollen „nun einmal nicht die VERSANDKOSTEN wie der erste hat“. Das hätte meine Aussage klarer wiedergegeben. Sorry!

Schönen Tag noch

Ebenfalls!

Ciao, Holger

hi,

Was du da schreibst wäre ein
Feibrief für Portodrücker: Man sucht sich bei jemandem den
Artikel mit den günstigsten Versandkosten (Bsp: 1,44, jeder
weitere Artikel 0,55 €), kauf den zuerst und danach schlägt
man bei den schweren / hochpreisigen Artikeln zu, die alleine
schon 10 oder 15 € Versand kosten. Das kanns ja wohl nicht
sein.

Klingt auch logisch.
Aber ist der Verkäufer selbst dran Schuld.

nein, der verkäufer hat 2 angebote (bei kabel wahrscheinlich multiauktionen) abgegeben, und der käufer hat beide angenommen. das sind 2 verträge. weder von artikel #1 noch von artikel #2 hat der käufer mehrere exemplare gekauft, sonst hätte die portoersparnis für - sagen wir mal - 3x artikel #1 (netzwerkkabel) und/oder 5x artikel #2 (kabeladapter) gegriffen. aber so waren es 2 unterschiedliche artikel, für die er überhaupt keine portovergünstigung geben müßte. daß er für den „versandgünstigeren“ der beiden artikel einen nachlass gegeben hat, war schon ein entgegenkommen.

schau dir zum beispiel mal diese auktion an:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=58…
da steht unten unter „Angaben zu Zahlung, Versand und Rücknahme“:
versandkosten 6,90 und Jeder weitere Artikel + EUR 0,50.
so, wenn du jetzt statt 1 adapterkabel gleich 2 nimmst, dann zahlst du 2x 4,99 kaufpreis + 6,90 versandkosten (#1) + 0,50 versandkosten (#2).

anderes beispiel:
wenn du in den hornbach gehst, weil die eine aktion laufen haben:
3 sack putz zum preis von 2 (=33% rabatt)
und eine zweite aktion:
spanplatten 30 qm zum preis von 20 qm (=33% rabatt)
dann kannst du nicht 1 sack putz und 10 qm spanplatten mit einem rabatt von 33% beanspruchen.
der rabatt gilt nur immerhalb einer sorte.

Und dasgeht eben nicht, das ist der springende Punkt. Weil man
zwei Verträge schließt, und beides Mal gehören die Vk zum
Vertrag.

Ja aber was wenn im ersten Vertrag steht das weitere Artikel
+1,50 Aufwand zum dort gelisteten Porto kosten? Ist das nicht
höher bindend als das was im zweiten steht?

s.o.

Worauf ich schon seit meiner ersten Antwort hinaus will ist,
ob es eine Rolle spielt in welcher Reihenfolge man solch
Kaufverträge bei ein und dem selbsen VK abschließt,
wenn die Kaufverträge untereinander verbunden sind mit
so Klauseln wie: Versand 3,95 +1,50 jeder weitere Artikel.

nein!

Müsste der VK nicht, um rechtlich sicher zu stehen, angeben
das bei Mehrkauf immer die teuersten Versandkosten zählen?

das ist kein mehrkauf, sondern es sind käufe verschiedener artikel. da muß er nichtmal die teureren versandkosten nehmen - er kann einfach beide versandkosten addieren. die voraussetzungen für den portonachlaß bei mehrfachkäufen kamen nicht zustande.

Der VK hat die Kosten vom Zweitartikel genommen und den
Aufschlag vom Erstartikel.

es gab in dem fall keinen zweitartikel, sondern 2 einzelartikel

Genausogut hätte er die Kosten vom Erstartikel und den
Aufschlag vom Erstartikel berechnen können, das wäre auch
logisch gewesen.
Oder alles vom Zweitartikel weil das auch ein Vertrag ist
(also 7,90 +2,95).

ja ja, logisch *LOL*

Bei Sachen mit so vielen Möglichkeiten wo jeder Weg einen Sinn
ergibt wenn man nicht voreingenommen ist, ist imo irgendwas falsch.

ja :wink:

Oder anders gefragt, kann der VK darauf bestehen (rechtlich)
das der K 7,95 +2,95 abdrückt auch wenn im Erstvertrag was
anderes stand?
Hat ein Vertrag priorität? Der teurere? Der
erstabgeschlossene?

s.o.

Dann kann ich zwar den einen Artikel gleich mit abholen, wenn
ich den anderen abhole, der zweite Artikel wird deswegen aber
trotzdem nicht für 0,55 € verschickbar. Das geht einfach nicht.

Ist das deine Meinung oder fundiertes Rechtswissen?

das sind die beförderungsbestimmungen der deutschen post, in verbindung mit festgelegten längen- und gewichtseinheiten :wink:))

Wenn überhaupt müsste der zweite Vertrag den ersten
diesbezüglich ersetzen

nein, der käufer will doch auch den zuerst gekauften artikel haben, deshalb besteht der erste vertrag weiterhin. anders wäre die sachlage bei „nur 1 artikel pro käufer“. dann gilt nur der erste kauf … es sei denn, man einigt sich einvernehmlich, den 1. vertrag zu stornieren.

lg, pit

Hallo,

nein, der verkäufer hat 2 angebote (bei kabel wahrscheinlich
multiauktionen) abgegeben, und der käufer hat beide
angenommen. das sind 2 verträge.

Sach ich ja. Aber auf mich hört ja keiner :wink:
Die Frage ist - und das weiß hier ja niemand, weil nur die Preise der Artikel angeben wurden und nicht was genau es jeweils war - ob es sich um zwei identische Artikel handelt. Die verschiedenen preise deuten zwar darauf hin aber prinzipiell zwingt einen ja niemand identische Artikel zu identischen Preisen zu verkaufen. Also wissen wir ja hier nicht, ob es wirklich zwei verschiedene Artikel sind.

weder von artikel #1 noch von
artikel #2 hat der käufer mehrere exemplare gekauft, sonst
hätte die portoersparnis für - sagen wir mal - 3x artikel #1
(netzwerkkabel) und/oder 5x artikel #2 (kabeladapter)
gegriffen. aber so waren es 2 unterschiedliche artikel, für
die er überhaupt keine portovergünstigung geben müßte.

Richtig.

daß er
für den „versandgünstigeren“ der beiden artikel einen nachlass
gegeben hat, war schon ein entgegenkommen.

Naja, man kann annehmen, dass er beide Artikel zusammen verschickt, also ist die Ersparnis nicht entgegenkommend sondern eigentlich selbstverständlich. Andernfalls würde ich als Käufer darauf bestehen zwei Einzelsendungen zu bekommen.

anderes beispiel:
wenn du in den hornbach gehst, weil die eine aktion laufen
haben:
3 sack putz zum preis von 2 (=33% rabatt)
und eine zweite aktion:
spanplatten 30 qm zum preis von 20 qm (=33% rabatt)
dann kannst du nicht 1 sack putz und 10 qm spanplatten mit
einem rabatt von 33% beanspruchen.
der rabatt gilt nur immerhalb einer sorte.

Das ist ein gutes Beispiel.

Worauf ich schon seit meiner ersten Antwort hinaus will ist,
ob es eine Rolle spielt in welcher Reihenfolge man solch
Kaufverträge bei ein und dem selbsen VK abschließt,
wenn die Kaufverträge untereinander verbunden sind mit
so Klauseln wie: Versand 3,95 +1,50 jeder weitere Artikel.

nein!

Genau, nein. Darauf wollte ich auch schon die ganze Zeit hinaus. Weil eben dieses „jeder weitere Artikel X €“ gar nicht für alle Artikel realisierbar ist.

Müsste der VK nicht, um rechtlich sicher zu stehen, angeben
das bei Mehrkauf immer die teuersten Versandkosten zählen?

Nein, ich denke das kann sich jeder denken, eeil man eben nicht alles zum gleichen Preis verschicken kann. Ich persönlich würde überhaupt immer vom höheren Preis ausgehen, weil ich einfach denke es hat einen Sinn, wenn die Vk höher sind als bei einer anderen Auktion. Welcher Sinn da nun wirklich hier im Beispiel mit den Kabeln liegt weiß ich auch nicht (ich nehme an der eigentliche Gewinn wird mit dem Porto erzielt) aber das ist für mich als Käufer auch nebensächlich.

das ist kein mehrkauf, sondern es sind käufe verschiedener
artikel. da muß er nichtmal die teureren versandkosten nehmen

  • er kann einfach beide versandkosten addieren. die
    voraussetzungen für den portonachlaß bei mehrfachkäufen kamen
    nicht zustande.

Wie gesagt, dann müsste er aber auch grundsätzlich zwei Sendungen verschicken. Portorabatt bei mehreren Artikeln ist eigentlich normal (tue ich auch), aber prinzipiell ist es wirklich nur Entgegenkommen des Verkäufers.

Der VK hat die Kosten vom Zweitartikel genommen und den
Aufschlag vom Erstartikel.

es gab in dem fall keinen zweitartikel, sondern 2
einzelartikel

Richtig.

Genausogut hätte er die Kosten vom Erstartikel und den
Aufschlag vom Erstartikel berechnen können, das wäre auch
logisch gewesen.

Nein, weil der 2. Artikel eben schon allein enen höheren Versand hatte.

Oder alles vom Zweitartikel weil das auch ein Vertrag ist
(also 7,90 +2,95).

Damit hätte er den ersten Vertrag gebrochen, weil im ersten Vertrag der Versand anders angegeben ist. Klingt zwar komisch aber rechtlich gesehen wäre es eher ok beide Male das Erstporto zu nehmen statt beide Portoangaben des zweiten Artikels - obwohl das für den Käufer teurer gewesen wäre.

Bei Sachen mit so vielen Möglichkeiten wo jeder Weg einen Sinn
ergibt wenn man nicht voreingenommen ist, ist imo irgendwas falsch.

Also ich finde die Portoberechnungen des Verkäufers nach wie vor absolut verständlich und ich hätte es genauso gemacht.

Oder anders gefragt, kann der VK darauf bestehen (rechtlich)
das der K 7,95 +2,95 abdrückt auch wenn im Erstvertrag was
anderes stand?

Nein. Weil im 1. Vertrag andere Preise angegeben sind. Eigentlich müsste er den Erstpreis des 1. Artikels nehmen (waren glaub ich 3,95?), er ist dem Käufer aber entgegengekommen und hat den Preis für jeden weiteren Artikel genommen.

Hat ein Vertrag priorität? Der teurere? Der
erstabgeschlossene?

Keiner hat Priorität, weil es zwei verschiedene sind. Damit würden sich Vk von 7,90 + 3,95 ergeben - die niedrigeren Vk sind also schon Kulanz.

Dann kann ich zwar den einen Artikel gleich mit abholen, wenn
ich den anderen abhole, der zweite Artikel wird deswegen aber
trotzdem nicht für 0,55 € verschickbar. Das geht einfach nicht.

Ist das deine Meinung oder fundiertes Rechtswissen?

Das ist Logik :wink: Beweis mir, dass es anders wird, ich wollte schon immer mal richtig schwere Sachen für 0,55 € verschicken :wink:

das sind die beförderungsbestimmungen der deutschen post, in
verbindung mit festgelegten längen- und gewichtseinheiten
:wink:))

Auch das.

Wenn überhaupt müsste der zweite Vertrag den ersten
diesbezüglich ersetzen

nein, der käufer will doch auch den zuerst gekauften artikel
haben, deshalb besteht der erste vertrag weiterhin.

Ich schrieb „diesbezüglich“, damit meinte ich die Vk. Außerdem schrieb ich „wenn überhaupt“ und ich denke nicht, dass das gegeben ist.

Liebe Grüße
Sue