Hallo
Wenn man was im Internet bestellt (nicht ebay - da ist es ja schon gang und gebe) und muß für eine wirkliche Kleinigkeit 5,50 Euro per „DHL Versand“ bezahlen und bekommt dann doch nur eine Polstertasche per Maxibrief mit einer 1,45 Euro Briefmarke drauf. Kann man dann drauf bestehen, das man die Versandkosten ersetzt bekommt?
Oder darf Grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch ansetzen wie er möchte um damit weiteren Gewinn zu erzielen?
Vertragsfreiheit. Die Parteien des Kaufvertrages können sich einigen, wie viel der Käufer dem Verkäufer als Versandkosten zahlt. Das ist hier offenbar geschehen.
Kann man dann drauf bestehen, das man die
Versandkosten ersetzt bekommt?
Mit welcher Begründung?
Oder darf Grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch
ansetzen wie er möchte um damit weiteren Gewinn zu erzielen?
Versuchs mal mit:
„Oder darf grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch
ansetzen wie er möchte, um seine Kosten, die durch den Versand entstehen, zu decken?“
„Oder darf grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch
ansetzen wie er möchte, um seine Kosten, die durch den
Versand entstehen, zu decken?“
Die Antwort lautet: Ja.
Von der reinen Rechtssprechung mal abgesehen wäre hierbei aber noch die Frage, warum ein paar Elekro-Kleinteile (Versand 1,45) einen höheren „Versand-Nebenkostenanteil“ haben als größere Sache, die als Päckchen für 4,10 Euro versendet werden müssen? Beides aber mit 5,50 Euro angeschlagen werden
Hallo,
schonmal darüber nachgedacht, dass die Elektro-Kleinteile nicht im Umschlag wachsen, sondern erst aus dem Lager in den Umschlag gepackt werden müssen? Und dass man derartiges nicht für jeden Einzelfall mit 1Cent-Genauigkeit ausrechnet, sondern (sinnvollerweise) pauschal als Mischkalkulation?
Das ist aber natürlich keine Rechtsfrage, sondern eine kaufmännische.
Gruß
loderunner
Von der reinen Rechtssprechung mal abgesehen wäre hierbei aber
noch die Frage, warum ein paar Elekro-Kleinteile (Versand
1,45) einen höheren „Versand-Nebenkostenanteil“ haben als
größere Sache, die als Päckchen für 4,10 Euro versendet werden
müssen? Beides aber mit 5,50 Euro angeschlagen werden
Von der reinen Rechtsprechung mal abgesehen: Warum sollen die Angestellten (oder der Einzelunternehmer selbst) umsonst arbeiten, wenn sie die Rechnung schreiben, deine Waren verpacken und zur Post bringen? Von Verpackungsmaterial oder anteilig Strom, Heizung, Miete mal ganz zu schweigen?
Aber bei einem Paket arbeiten sie umsonst, oder wie?
Hast da wohl nicht ganz verstanden, was ich meine…
Und was die Kalkulation für Mitarbeiter Miete und Heizung angeht… Das sollte wohl sicher nicht aus den Versandkosten verdient werden, sondern aus den Waren selber. Immerhin gibt es da so etwas wie eine Mage, oder?
Aber bei einem Paket arbeiten sie umsonst, oder wie?
Ich maße mir nicht an, die Organisation oder Kalkulation des Ladens zu kennen. Vielleicht werden so die Kosten des Magaziners so verrechnet. Was weiß ich denn?
Fakt ist, dass man mit Abschicken der Bestellung auch Kenntnis von Versandkosten haben sollte, denn denen stimmt man ja auch zu.
Hallo
Wenn man was im Internet bestellt (nicht ebay - da ist es ja
schon gang und gebe) und muß für eine wirkliche Kleinigkeit
5,50 Euro per „DHL Versand“ bezahlen und bekommt dann doch nur
eine Polstertasche per Maxibrief mit einer 1,45 Euro
Briefmarke drauf.
Die Versandkosten entstehen ja aus Porto, Verpackung und Handlingkosten. Wären in einer Rechnung 5,50€ als „Porto“ ausgewiesen und zusätzlich noch z.B. 3,50€ für Verpackung, dann könnte man evtl. ne Chance haben. Aber so:
Man wusste vorher, dass 5,50€ für Porto/Verpackung anfallen.
Man hat eine ausreichend frankierte und verpackte Ware erhalten.
Somit hat der Besteller ja keinerlei Nachteile gehabt.
Dass der Versand nicht als DHL Paket sondern als Päckchen erfolgte, wäre doch für den Besteller egal.
Oder darf Grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch
ansetzen wie er möchte um damit weiteren Gewinn zu erzielen?
Ob das nun weiterer Gewinn ist oder nur realistische Kosten, ist doch zweitrangig.
Wichtig ist meines Erachtens nur, dass eine andere (preiswertere) Art des Versandes für den Besteller dasselbe Ergebnis brachte, wie der teurere Versand.
Hallo
Wenn man was im Internet bestellt (nicht ebay - da ist es ja
schon gang und gebe) und muß für eine wirkliche Kleinigkeit
5,50 Euro per „DHL Versand“ bezahlen und bekommt dann doch nur
eine Polstertasche per Maxibrief mit einer 1,45 Euro
Briefmarke drauf. Kann man dann drauf bestehen, das man die
Versandkosten ersetzt bekommt?
Oder darf Grundsätzlich jeder seine Versandkosten so hoch
ansetzen wie er möchte um damit weiteren Gewinn zu erzielen?
Nun ja, man muss dort ja nichts kaufen, wenn einem die Versandkosten zu hoch erscheinen.
Ich habe bei meinen Ebay-Verkäufen z.B. stehen - Versand als Post-Päckchen für 4,50, obwohl das reine Porto nur 4,10 ist. Der Rest ist für Beschaffung der Verpackung wie z.B. Karton, Polstertasche, Umschläge usw.
Bei manchen Dingen ist es es auch vorher schlecht einschätzbar, ob es noch ein Brief für 1,45 wird oder für 2,20 oder gar für 4,40…
Jedenfalls gibt es einen Unterschied zwischen Porto und Versandkosten.
Allerdings ist es nicht gerechtfertigt, wenn ausdrücklich PAKET da steht und dann nur ein Brief oder Päckchen kommt…
Allerdings ist es nicht gerechtfertigt, wenn ausdrücklich
PAKET da steht und dann nur ein Brief oder Päckchen kommt…
Kannst Du grad mal erklären, was Du mit ‚nicht gerechtfertigt‘ meinst und warum? Vielleicht sogar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wir uns im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ befinden?
Gruß
loderunner (ianal)
Von der reinen Rechtssprechung mal abgesehen wäre hierbei aber
noch die Frage, warum ein paar Elekro-Kleinteile (Versand
1,45) einen höheren „Versand-Nebenkostenanteil“ haben als
größere Sache, die als Päckchen für 4,10 Euro versendet werden
müssen? Beides aber mit 5,50 Euro angeschlagen werden
„Eine Pauschale (abgeleitet von Bausch = dickes Stück, mhd.: busch = Wulst, Gewölbtes) ist ein Geldbetrag, durch den eine Leistung, die sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzt, ohne Spezifizierung nach ihrem Durchschnittswert abgegolten wird.“
Wenn so ein Händler bei jeder Bestellung einzeln ausrechnen müsste, ob die Versandkosten nun 1,79 Euro, 5,37 Euro oder 9,46 Euro betragen haben (Große Päckcxhen brauchen mehr Packpapier als kleine! Wichtig! Unbedingt bei der Kalkulation berücksichtigen! *ggg*), dann würde er wahnsinnig werden.
Man zahlt mit dem teureren DHL Paket die Gewissheit, dass die Ware auch ankommt, denn das Paket - und dessen Inhalt - ist versichert.
Schickt der Verkäufer die Ware als Brief, NACHDEM dem Käufer aber das teurere DHL Paket „verkauft“ wurde, ist er bereit, die Kosten zu tragen, die entstünden, wenn der Brief - und dessen Inhalt - verloren gingen.
Aus Erfahrung unserer zahlreichen Kunden, die wir mit Ware beliefern und die ihrerseits auf E-Bay verkaufen, weiß ich, dass man es kaum jemanden Recht machen kann. Bietet man DHL an, verlangn die Leute die günstigeren Briefe, wissen aber oftmals nicht, dass diese auf dem Transportweg nicht versichert sind. Bietet man die günstigen Briefsendungen an, fordern andere Kunden versand per DHL - für mich ist es schwer nach zu vollziehen, dass immer wieder Fragen wegen den ursprünglich vereinbarten Versandkosten entstehen.
das wird ihm in den Fällen egal sein, in denen es sich um einen Massenartikel handelt. In allen anderen Fällen erhält es u.U. das Bestellte nicht mehr, weil nicht mehr vorhanden.