Versandkostenerstattung bei Fernabsatz

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, muss doch, wenn man einen per Fernabsatz gekauften Artikel in der vorgegebenen Frist wieder zurückschickt, nicht nur der Artikelpreis, sondern auch die Versandkosten erstattet werden, richtig?

Wenn ja: nur die Versandkosten vom Händler zum Kunden, oder auch die notwendigen Versandkosten, um den Artikel wieder zum Händler zurückzuschicken?

So ganz steige ich da noch nicht durch, habe Quellen für beide Varianten gefunden…

Freue mich auf eure Antworten,

vielen Dank und viele Grüsse,

Thorsten

Umstritten
Hallo,

Wenn ja: nur die Versandkosten vom Händler zum Kunden, oder
auch die notwendigen Versandkosten, um den Artikel wieder zum
Händler zurückzuschicken?

im BGB ist nur von den Rücksendekosten die Rede:

BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.[…]

Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass auch die Hinsendekosten zu erstatten sein. Höchstrichterlich ist da aber noch nichts entschieden. Eine Verpflichtung zur Erstattung der Hinsendekosten kann ich hingegen aus dem Gesetz nicht entnehmen und finde, eine solche würde den Handel übermäßig belasten.

Gruß

S.J.

Eine Verpflichtung zur
Erstattung der Hinsendekosten kann ich hingegen aus dem Gesetz
nicht entnehmen und finde, eine solche würde den Handel
übermäßig belasten.

Ich schon, das hat der Kunde nämlich bezahlt, und somit handelt es sich um eine empfangene Leistung. Das ist Rechtsdogmatik; ob die Regel rechtspolitisch wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Levay