Wenn ich als Käufer einen Artikel an den Verkäufer zurücksende, sei es zur Nacherfüllung oder weil ich vom Vertrag zurücktreten will, kann ich dann auch die Versandkosten, die mir zur Rücksendung der Ware entstehen, vom ihm zurückverlangen?
Kann ich auch die Versandkosten des Verkäufers (als er mir die Ware zugeschickt hat), zurück erstattet bekommen?
Mathias
Hallo Mathias,
zuerst muss ich Dich darauf aufmerksam machen, dass in dieser Umgebung eine streng orthodoxe Grußpflicht besteht. Um zu vermeiden, zehnmal darauf hingewiesen zu werden, halte ich mich auch daran…
Wenn ich als Käufer einen Artikel an den Verkäufer
zurücksende, sei es zur Nacherfüllung oder weil ich vom
Vertrag zurücktreten will, kann ich dann auch die
Versandkosten, die mir zur Rücksendung der Ware entstehen, vom
ihm zurückverlangen?
Nur wenn das vertraglich vereinbart ist, das kann hier und da schon mal in den AGB drin stehen. Ansonsten gilt: Nix da, es gibt bei den Paketaufklebern extra ein Feld „unfrei“. Ankreuzen und fröhlich sein!
Kann ich auch die Versandkosten des Verkäufers (als er mir die
Ware zugeschickt hat), zurück erstattet bekommen?
Auch hier gilt, was vertraglich vereinbart worden ist. Grundsätzlich: Bestellt ist bestellt. Die Leistung „Verpackung und Versand“ hast Du ja erhalten, die kann man nicht zurückgeben.
Hallo Mathias,
Auch hallo!
zuerst muss ich Dich darauf aufmerksam machen, dass in dieser
Umgebung eine streng orthodoxe Grußpflicht besteht. Um zu
vermeiden, zehnmal darauf hingewiesen zu werden, halte ich
mich auch daran…
Ach ja? Ist mir neu. Ich finde es etwas unsinnig, in ein Forum mit unbekannt vielen Teilnehmern einfach rein zu grüßen. Bei einer Antwort kann man das immer noch machen.
Nur wenn das vertraglich vereinbart ist, das kann hier und da
schon mal in den AGB drin stehen. Ansonsten gilt: Nix da, es
gibt bei den Paketaufklebern extra ein Feld „unfrei“.
Ankreuzen und fröhlich sein!
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Wenn an der Ware z. B. ein Sachmangel vorliegt, kann ich nichts dafür. Wieso sollte ich dann auch noch die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen, obwohl es nicht mein Verschulden ist (z. B. Ware kaputt, falsche Ware o. ä.).
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Unfrei gut und schön. Aber was ist, wenn der Verk. die Sendung nicht annimmt? Dann geht es hin und her. M. E. kann man die Versandkosten auch im Rechnungswege zurückverlangen.
Auch hier gilt, was vertraglich vereinbart worden ist.
Grundsätzlich: Bestellt ist bestellt. Die Leistung „Verpackung
und Versand“ hast Du ja erhalten, die kann man nicht
zurückgeben.
Wenn ich komplett vom Vertrag zurücktrete, weil die Ware z. B. komplett nicht zu gebrauchen ist, würde ich auch nicht freiwillig die Versandkosten (d. Verk.) übernehmen wollen. Nunja, ist wohl eine Ansichtssache. Ich werd mal noch in der Rechtsprechung nach suchen.
Mathias