Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
habe ein Autoteil ersteigert. Auktionspreis 35 Euro.
Der Verkäufer hat in der Auktion 3 Versandoptionen
angegeben:
- Unversicherter Versand zu 25 Euro
- Versicherter Versand zu 30 Euro
- Versand über DHL zu 40 Euro
Habe also auf Grund des geringen Auktionspreises 60
Euro überwiesen. Daraufhin kam etwas später vom Verkäufer
eine Nachricht, dass die Post das Ding nicht nimmt weil
zu groß und er das Teil am Tag der E-Mail per Spedition
versendet. Kein Hinweis auf mgl. Mehrkosten, keine Rückfrage
ob ich im Fall von Mehrkosten das Teil haben will.
Nach 4 Wochen bekomme ich von dem Typen eine Rechnung über
70 Euro für den Speditionsversand!! Ich habe ihm mitgeteilt,
dass ich das nicht zahle, aber er besteht darauf mit Verweis
auf den Satz bei E-Bay: Versandkosten bezahlt der Käufer.
Mir ist klar, dass der Mensch keine Ansprüche hat, da ich
keine Zusatzvereinbarung getroffen habe. Trotzdem wäre ich
für ein paar Tips dankbar, da ich annehme, dass der so
penetrant ist ein Mahnverfahren gegen mich einzuleiten.
Vielen Dank,
Daniel
Hallo
- Unversicherter Versand zu 25 Euro
- Versicherter Versand zu 30 Euro
- Versand über DHL zu 40 Euro
Ich hatte das Problem, das die Post mir eine Information zu einem Versand gab, in der sie bestätigte, den gewünschten Artikel, zu einem bestimmten Preis verschicken zu können. Stellte sich aber als Irtum heraus.
In deinem Fall scheint der Verkäufer bessere Infos zu haben, sonst würde er nicht mehrere Preise anbieten. (Ich denke: Selbst bei der geringsten Gebühr dürfte der Versand doch schon versichert sein ?)
Ich denke, er muß alleine die Mehrkosten tragen, die die 40 Euro übersteigen, wenn du den Versand wünschst.
Gruß Nino
Hi,
Nach 4 Wochen bekomme ich von dem Typen eine Rechnung über
70 Euro für den Speditionsversand!! Ich habe ihm mitgeteilt,
dass ich das nicht zahle, aber er besteht darauf mit Verweis
auf den Satz bei E-Bay: Versandkosten bezahlt der Käufer.
aber da stand doch wohl nicht nur dieser Text sondern dor waren auch die genauen Kosten angegeben, oder? Das sind die Versankosten, die der Käufer zu tragen hat.
Siehe auch FAQ:1173
Wenn in der Auktionsbeschreibung dagegen eine feste Pauschale für Porto und Verpackung angegeben wurde, dann ist dieser Betrag wohl auch Vertragsbestandteil geworden.
Mir ist klar, dass der Mensch keine Ansprüche hat, da ich
keine Zusatzvereinbarung getroffen habe. Trotzdem wäre ich
für ein paar Tips dankbar, da ich annehme, dass der so
penetrant ist ein Mahnverfahren gegen mich einzuleiten.
Sobald der Mahnbescheid kommt legst du bei Gericht Widerspruch dagegen ein. Damit ist alles getan, was du tun musst.
Und wenn es so weit ist kannst du dich dann ja nochmal hier melden 
Grüße,
Sue
Hi,
ich würde einfach erstmal abwarten, ob er sich nochmal meldet. Wenn er dich einfach nur anschreibt, würde ich gar nicht reagieren. Sollte er dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, legst du sofort Widerspruch ein. Dann muss das Gericht prüfen, ob sein Anspruch begründet ist. Druck dir auf jeden Fall die Auktion und sämtliche Korrespondenz aus, damit du Beweise in der Hand hast. Ich denke, du bist vollkommen im Recht.
Gruß
Nelly
http://www.mahnverfahren-aktuell.de/Einfuhrung_in_da…
Hi
Nach 4 Wochen
Hatse aber lange gewartet.
bekomme ich von dem Typen eine Rechnung über
70 Euro für den Speditionsversand!! Ich habe ihm mitgeteilt,
dass ich das nicht zahle, aber er besteht darauf mit Verweis
auf den Satz bei E-Bay: Versandkosten bezahlt der Käufer.
Dann antworte darauf das er dann keinen festen Betrag aufführen darf wenn er sich das Recht vorbehalten möchte diese Kosten in der Höhe zu ändern.
Sag ihm außerdem dass sobald er einen Versandbetrag nennt, auch nur dieser Betrag, unabhängig von den Realkosten, für beide Seiten bindend ist.
Rest ist Verkäufers Gewinn oder Verlust.
Das sollte ihm doch einleuchten, oder?
Setz ihn in Verzug mit ner Mahnung mit Lieferfrist =)
Wenn er sich weigert zu schicken, meldeste eBay eine Unstimmigkeit.
MfG
Lilly
Sollte er dir einen gerichtlichen Mahnbescheid
schicken, legst du sofort Widerspruch ein. Dann muss das
Gericht prüfen, ob sein Anspruch begründet ist.
Hallo Nelly,
mit Rechtsberatung sollte man sich im Forum zurückhalten. Ich bin auch nur interessierter Laie. Mir ist aber aufgefallen, dass du in Zeile 45 des Mahnbescheides das Kästchen „Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens“ übersehen hast. Dieses muss nicht ausgefüllt werden.
Grüße
Ulf
Sollte er dir einen gerichtlichen Mahnbescheid
schicken, legst du sofort Widerspruch ein. Dann muss das
Gericht prüfen, ob sein Anspruch begründet ist.
Hallo Nelly,
mit Rechtsberatung sollte man sich im Forum zurückhalten.
Hä? Wo hab ich denn hier Rechtsberatung gemacht?? Dass man Widerspruch einlegen kann, steht ja auch auf dem Bescheid. Das hab ich ihm nur vorab gesagt. Das ist doch keine Rechtsberatung.
Ich
bin auch nur interessierter Laie. Mir ist aber aufgefallen,
dass du in Zeile 45 des Mahnbescheides das Kästchen „Im Falle
eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des
streitigen Verfahrens“ übersehen hast. Dieses muss nicht
Wo hab ich was übersehen?? *Nix mehr kapier*. Erst soll ich keine Rechtsberatung machen, dann soll ich sagen, wo was oder auch nicht angekreuzt werden muss??
Gruß
Nelly
Sollte er dir einen gerichtlichen Mahnbescheid
schicken, legst du sofort Widerspruch ein. Dann muss das
Gericht prüfen, ob sein Anspruch begründet ist.
Hallo Nelly,
mit Rechtsberatung sollte man sich im Forum zurückhalten.
Hä? Wo hab ich denn hier Rechtsberatung gemacht?? Dass man
Widerspruch einlegen kann, steht ja auch auf dem Bescheid. Das
hab ich ihm nur vorab gesagt. Das ist doch keine
Rechtsberatung.
Ich
bin auch nur interessierter Laie. Mir ist aber aufgefallen,
dass du in Zeile 45 des Mahnbescheides das Kästchen „Im Falle
eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des
streitigen Verfahrens“ übersehen hast. Dieses muss nicht
nicht ausgefüllt werden.
Wo hab ich was übersehen?? *Nix mehr kapier*. Erst soll ich
keine Rechtsberatung machen, dann soll ich sagen, wo was oder
auch nicht angekreuzt werden muss??
Hallo Nelly,
so wie du es beschrieben hast, wäre nach Widerspruch zum Mahnbescheid das Gericht automatisch zur Prüfung verpflichtet. Das sehe ich anders und habe es auch damit begründet, wie der Antragsteller das Formular für einen Mahnbescheid ausfüllen kann. Ich halte es durchaus in manchem Einzelfall für sinnvoll, wenn es bei Widerspruch nicht gleich zu einem Verfahren kommt. Diesen Schritt kann ich mir dann noch einmal überlegen. (Risikoabschätzung, Rechtsbeistand usw.). Viele Mahnbescheide erreichen ihre Wirkung schon dadurch, dass der Schuldner nicht reagiert.
Grüße
Ulf