ich habe einen Fernseher gewonnen und über Ebay wieder verkauft. Das Gerät habe ich in dem Originalkarton gelassen, wie er mir mit einem Lieferdienst gebracht wurde.Er war Versandsicher verpackt.
Der Fernseher ist dann im nassen Karton, mit zerbröseltem Verpackmaterial und leider auch mit defektem TV bei der neuen Besitzerin angeliefert worden.
Nun steht er wieder bei mir und ich soll laut UPS Gutachter schuld sein, weil der Fernseher nicht richtig verpackt war.
Die neue Besitzerin möchte nun ihr Geld zurück und UPS will
(noch) nicht zahlen.
Wie kann ich mit der neuen Besitzerin am besten umgehen?
Sollte ich ihr den Betrag schon zurückerstatten?
Für eine qualifizierte Antwort bedanke ich mich im voraus.
Könnte sein dass du da ein Problem hast, versuch die Verpackungsrichtlinien von UPS zu bekommen.
Ich kann dir nur aus 3 jähriger Ebay-Erfahrung im Verkauf von Hifi sagen: Eine OVP ist nicht ausreichend verpackt für losen Versand. OVP sind für den Versand im Verbunfd auf Paletten. Dann auch völlig ausreichend. Einzeln werden sie geworfen, ev. beworfen mit kisten die schwrer sein können, da ist eine OVP ein Witz. Die Post schreibt vor (bei versicherten Paketen): Die Verpackung muss dreimal aus ein M höhe auf eine Ecke fallen können, ohne dass der Inhalt direkten Schaden nimmt. Mach das mal mit ner OVP. 1x reicht. Ich verpacke HIFI Geräte immer Double-Boxed, d.h. OVP in einen Karton, der mindsestens 15cm Platz in alle richtungen zur OVP lässt, in den Ecken gegen Bewegung Fixiert, die 15 cm schützen vor einschlagenden fremdpaketen (was auch mal ein Kühlschrank sein kann). Nur dann sagt die Post, zahlz ihre Versicherung… Am besten die OVP in Plastiksack gegen feuchte. so Kommt auch Nakamichi nach Ungarn und Teac nach Sibirien… Ich habe beim Ankauf die schlimmsten Erfahrungenm machen müssen, obwohl ich JEDESMAL anfrage ob sicher verpackt wird, na klar, bin doch nicht blöd bekommt man zur Antwort, und dann kommt ein Verbogener Harman Kardon Player in VP, in dem das Netzteil lose herumfliegt. Daher - niemals nur OVP zum versand. esseidenn - UPS bietet einen spezielllen TürzuTür service ohne umladen, da kam auch mal in dürfitig verpackter A3 Scanner von 15 kilo heil zur reparatur. Transport lag aber über reparaturkosten…
Ich schick dir mal ne Verpackungshilfe, die ich mal mit anderen dealern erstellt habe.
Helge
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Hi,
hier haftet klar der Paketdienst. Mache UPS klar, das der Fernseher entsprechend verpackt war und der Schaden nur dadurch entstanden ist, das der Karton durch Einwirkung von Nässe aufgeweicht war. Du hast ein Recht darauf, das mit der Ware entsprechend sorgfältig umgegangen wird. Dazu zählt nicht, das der Karton aufweicht und dadurch auseinanderreisst und dementsprechend natürlich keinen ausreichenden Schutz mehr für die Ware bietet. Die Paketdienste genauso wie die Spediteure stellen sich gern quer. Nur ist die Ware gut verpackt vom UPS-Fahrer entgegengenommen worden. Da der Empfänger die Annahme verweigert hat (ist doch so, oder?), scheidet dieser als Schadensverursacher auch aus. Also ist während des Transportes aus der ausreichenden Verpackung durch verschulden von UPS eine unbrauchbare Verpackung geworden. Der Empfänger hat natürlich ein Recht auf einwandfreie Ware. Da Du diese nicht geliefert hast, hat er Anspruch auf den gezahlten Kaufpreis.
Gruss Sebastian