Versandproblem

Hallo,

ich habe am Wochenende eine Goldmünze mit nicht unerheblichem Wert versteigert. Käufer will die Münze laut Mail jemandem zum Geburtstag schenken und braucht sie deshalb bis zum Freitag, Geld ist mittlerweile da - alles bestens.
In der Auktion waren einige Versandmöglichkeiten erwähnt: Unversichert, Einschreiben Einwurf, versichert als Postpaket oder Hermes.
Der Herr hat nun den Preis der Münze + unversicherten Versand überwiesen. 200 Euro Goldmünze und dann im normalen Brief? Ich weiß jetzt nicht ob das tatsächlich Absicht war, oder ob er sich im Ebay-Auswahlmenü einfach vertan hat. Meine Anfrage per Email blieb bisher leider unbeantwortet, und bis Freitag wird langsam die Zeit knapp - sollte eigentlich morgen raus damit es 100%ig bis Freitag ankommt denke ich.

Was würdet ihr nun machen? Verschicken wie bezahlt und hoffen es kommt an, warten bis er antwortet und hoffen er ist nicht sauer wenn es zu spät ankommt, versichert versenden und selber zahlen (vielleicht legt er es darauf an?)?

Was würdet ihr nun machen? Verschicken wie bezahlt und hoffen
es kommt an, warten bis er antwortet und hoffen er ist nicht
sauer wenn es zu spät ankommt, versichert versenden und selber
zahlen (vielleicht legt er es darauf an?)?

Bei so einem Wert würde ich mal versuchen, ihn anzurufen, wenn er per Mail nicht erreichbar ist. Wenn das auch nicht geht, würde ich seinen Versandwunsch akzeptieren, aber darauf achten, dass ich mindestens einen Zeugen habe, wenn ich den Brief aufgebe.

Gruß,
vergessen

Hi Alex,

entweder anrufen.
Da Du in der Beweispflicht bist, dass Du es geschickt hast, wuerde ich bei diesem Wert die fuer Dich sicherste Versandmethode auswaehlen (versichert bzw. Kurier).

Gruss
G

Hi

Mir wären die popligen Euro mehr für Einschreiben wert (wenn man bedenkt was hinterher für Ärger kommen könnte). Selbst wenn ich die aus eigener Tasche zahle (ist mein Gewinn ebend 2 Euro kleiner).

Bei einem Gegenstand der mehr als 50 Euro wert ist würd ich sowieso nur auf nachweisbaren Versand bestehen (und dies auch in der Auktion vermerken). Alles andere ist fahrlässig.

Glaub Münzen fallen zwar aus der Versicherungsklasse bei Einschreiben (und bis 200,- € is des eh nicht versichert) aber das kann dir wurscht sein… du hast dann einen Einlieferungsbeleg und mehr brauchst du als privater VK nicht.
Ob und wie die dann ankommt ist nicht deine Sache, sondern das Risiko des Käufers (er hätte ja nen passenden Versand wählen können).

Aber so verpacken das Postbote nix erfühlen kann!!!
Denn das Ware ordentlich verpackt auf Reisen geht, dafür ist der VK verantwortlich.

Ein Zeuge der mitkommt wäre trotzdem nicht schlecht. Aber wichtiger ist das er bezeugen kann das in dem Umschlag den du abgeschickt hast auch wirklich die Münze drin war (kennst ja bestimmt den Fall wo Leute die Digitalkameras ersteigert hatten betrogen wurden und n Paket voller Steine oder Thunfischdosen bekamen).

MfG
Lilly

Hi
den käufer nochmals kontaktieren und klären vor versand.

Und: prinzipiell NIE Einwurfeinschreibnen benutzen, 3 verschwundene in 3 Monaten, die Aussage des BT „eingeworfen“ gilt… obwohl nie in meinem Briefkasten gewesen.
HH

wenn er nicht zu erreichen ist:
schick es unfrei als paket und leg das Geld für unv. Versand mit rein… unfd das teil ihm noch per mail mit. dann kommts rechtzeitig an, und er bezahlt das Porto.
HH

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wenn er nicht zu erreichen ist:
schick es unfrei als paket und leg das Geld für unv. Versand
mit rein… unfd das teil ihm noch per mail mit. dann kommts
rechtzeitig an, und er bezahlt das Porto.
HH

Na… wäre das nicht Vertragsbruch um es übertrieben zu sagen?
Immerhin hat der K eine Versandart ausgewählt dessen Kosten im Kaufvertrag vermerkt wurden (alles völlig legitim) und der VK kann im Nachhinein dem K keine zusätzl. Gebühren aufbrummen nur weil er Bammel kriegt. Das hat der VK sich selbst zuzuschreiben das er bei einem wertvollen Artikel eine solche Versandart anbot.

Und außerdem zu den Einwurfeinschreiben.
Ob es tatsächl. ankommt oder nicht kann dem VK egal sein. Der Absender hat n Einlieferungsbeleg, nur das braucht er als Beweis/Nachweis.
Es muss kein Beleg/Nachweis (z.B. Unterschrift vom EMpfänger) vorliegen das der K die Ware auhc erhielt (sowas brauchen nur gewerbl. VKs).

MfG
Lilly