Versandprobleme

Hallo!

Folgender Sachverhalt ist gegeben. Über ein Internetauktionshaus haben bei einem Verkäufer zwei Käufer verschiedene Artikel privat gekauft. Der Verkäufer hat ein Transportunternehmen beauftragt, die Pakete beim Verkäufer abzuholen. Leider wurden die Empfänger der Pakete vom Transportunternehmen vertauscht, so dass die jeweiligen Empfänger die Artikel des anderen erhalten haben.

Nun das Problem: Der Fehler des Vertauschens liegt beim Transportunternehmen. Der Verkäufer kann dies zwar nicht beweisen, kann dies aber stichhaltig glaubhaftmachen. Der Verkäufer hat am Paket äusserlich einen Zettel mit dem jeweiligen Empfänger angebracht und das Transportunternehmen hierauf beim Empfang der Paket hingewiesen. Zudem unterschieden sich die Paket äusserlich und vom Gewicht - somit ist eine Verwechselung der Paket durch den Verkäufer ausgeschlossen.

Frage: Ist es Aufgabe des Verkäufers, die korrekte Annahme der Paket durch das Transportunternehmen zu kontrollieren?

Die jeweiligen Käufer beklagen sich nun und fordern vom Verkäufer, dass dieser dafür zu sorgen habe, dass die Ware korrekt zugestellt wird. Der Verkäufer will sich wohl darum sorgen, dass die Pakete jeweils vom Transportunternehmen richtig zugestellt werden, für die daraus entstehenden Kosten will der Verkäufer aber nicht aufkommen.

Frage: Ist der Verkäufer dazu verpflichtet
a) die Kosten zu übernehmen und
b) aufgrund des Fehlers des Transportunternehmens überhaupt für den Austausch der Pakete zu sorgen?
Laut $ 447 BGB trifft doch der Käufer das Risiko, oder?

Ein Paket ist beim falschen Empfänger trotz äusserlicher Hinweise am Paket auf zerbrechlichem Inhalt beschädigt angekommen. Der Verkäufer ist der Ansicht, dass die Verpackung entsprechend des Inhaltes ausreichend war (Wellkarton, Luftpolsterfolie, etc.).

Frage: Muss das Transportunternehmen beim Empfang des Paketes beim Verkäufer das Paket auf eine ausreichende Aussenpackung prüfen? Darf zum Beispiel ein Transportunternehmen zerbrechliche Ware im dünnen Karton annehmen, wobei wahrscheinlich ist, dass diese dann beim Transport beschädigt wird?

Danke für die Antworten!

Gruß

Hi

Ein Paket ist beim falschen Empfänger trotz äusserlicher
Hinweise am Paket auf zerbrechlichem Inhalt beschädigt
angekommen. Der Verkäufer ist der Ansicht, dass die Verpackung
entsprechend des Inhaltes ausreichend war (Wellkarton,
Luftpolsterfolie, etc.).

dass es defekt ankommt ist ja schon ein Hinweis darauf dass es NICHT ausreichend sicher verpackt war. Beschriftungen sind irrelevant. Förderbänder können nicht lesen, gescannt werden nur Strichcodes…

Frage: Muss das Transportunternehmen beim Empfang des Paketes
beim Verkäufer das Paket auf eine ausreichende Aussenpackung
prüfen? Darf zum Beispiel ein Transportunternehmen
zerbrechliche Ware im dünnen Karton annehmen, wobei
wahrscheinlich ist, dass diese dann beim Transport beschädigt
wird?

Das Verpacken ist Sache des Versenders. Soll bei Annahme jeden Pakets erstmal wieder ausgepackt werden zur Kontrolle??

LCB

Hallo!

Sie haben den Artikel nicht richtig gelesen: Das Paket wurde beschädigt, nicht der Inhalt. Die Beschädigung des Paketes ist hierbei relevant, da es erneut (zum richtigen Empfänger) versandt werden muss. Einen zerfledderten Karton kann niemand erneut versenden.

Beschriftung sind sehrwohl wichtig, da zerbrechliche Ware laut Auskunft von DHL gesondert behandelt wird. Ob dies nun tatsächlich - also im täglichem Betrieb - so gehandhabt wird, sei dahingestellt. Offiziel (das heisst laut Mitteilung des Kundenservices von DHL) ist dies aber gängige und notwendige Transportpraxis, dass zerbrechliche Ware entsprechend gekennzeichnet werden soll/muss.

Meine Frage war:

Frage: Muss das Transportunternehmen beim Empfang des Paketes
beim Verkäufer das Paket auf eine ausreichende Aussenpackung
prüfen? Darf zum Beispiel ein Transportunternehmen
zerbrechliche Ware im dünnen Karton annehmen, wobei
wahrscheinlich ist, dass diese dann beim Transport beschädigt
wird?

Ihre Antwort war:

Das Verpacken ist Sache des Versenders.

Natürlich!!! Wer soll es denn sonst verpacken?

Ihre Antwort war:

Soll bei Annahme jeden Pakets erstmal wieder ausgepackt werden
zur Kontrolle??

Sie haben wiedermal nicht richtig gelesen! Es geht hier um die äussere Umverpackung und nicht um die innere Verpackung. Mir geht es darum, ob ein Transportunternehmen dazu verpflichtet ist, einen Absender auf eine unzureichende oder wenige transportable Umverpackung hinzuweisen und daher wegen eines zu erwartenden Schadens die Beförderung des Paketes zu verweigern.

Wichtig ist mir die Frage des Regresses gegenüber dem Transportunternehmen. Ist der Inhalt eines Paketes zerstört, die Umverpackung aber intakt, wurde das Paket unzureichend verpackt.

Ist aber die Umverpackung durchnässt oder zerfleddert und der Inhalt nimmt Schaden, so liegt die Schadensursache nicht bei der Verpackung sondern bei der Art des Transportes.

In meinem Fall war die eine Seite des Paketes (trotz doppelter Wellpappe und Luftpolsterfolie) so zerfleddert, dass der Inhalt von aussen zu sehen war.

Auch wenn meine Antwort auf Ihre Antwort wenig freundlich ist, mit Ihren Antworten kann niemand etwas anfangen. Ihre Antworten geben höchstes „Volksmeinung“ wieder. Dies ist aber ein Expertenforum und kein Volksbarometer. In einem Expertenforum erwartet der Fragesteller qualifizierte und fundierte Antworten und keine Meinungen. Tut mir Leid, Ihnen dies zu barsch mitteilen zu müssen.

In diesem Fall ziehe ich meine Antwort zurück, und wünsche beiden Parteien viel Erfolg bei der Klärung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

einer fuer das witzebrettt…

Beschriftung sind sehrwohl wichtig, da zerbrechliche Ware laut
Auskunft von DHL gesondert behandelt wird.

gruss
khs

Guten Morgen!

Wieder einer der den Artikel nicht gelesen hat (Lesen scheint mittlerweile eine Gabe zu sein). Ich schrieb sinngemäß, dass diese Haltung die offizielle Haltung von DHL ist, ob ein gesonderter Transport von speziell gekennzeichneten Paketen im alltäglichen Transport üblich ist, sei dahingestellt.

Trotzdem danke ich Ihnen für Ihre „Expertenantwort“. Ihre Antwort hat mich einen riesigen Schritt weitergebracht.

Ist es denn so schwer, eine vernünftige Antwort zu erhalten?

Gruß
CW

Für alle die es nicht glauben wollen: Werden zerbrechliche Waren ohne besondere Kennzeichnung versandt und werden diese auf dem Tranportweg zerstört, so schliesst z. B. DHL eine Schadenserstatzforderung kategorisch aus.

Ich habe vor einigen Wochen ein Aquarium zugesandt gekommen. Auf dem Transportweg ist dieses Aquarium zerstört worden. Ich habe daher einen Schadensersatzantrag bei DHL gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da das Paket nicht entsprechend als zerbrechlich gekennzeichnet war. Ich habe daraufhin den Kaufpreis vom gewerblichem Verkäufer erstattet bekommen.

Das Problem beim Transport sind weniger die Transportbänder beim Logistiker - das Problem ist der Mitarbeiter des Logistikers (Menschen transportieren die Pakete in den LKW, vom LKW auf das Förderband, vom Förderband in einen LKW, etc.) Hierbei wird mit Sicherheit nicht immer zärtlich mit den Paketen umgegangen.

Also scheint - ich wiederhole - offiziel eine besondere Kennzeichnung beim Versand zerbrechlicher Ware wichtig.

Gruß
CW

In einem solchen Fall würde ich mich mit DHL in Verbindung setzen und klären nach welcher Richtlinie man diesen Fall behandeln soll.

Zum einen muss jede Sendung der Verpackungsnorm beinhalten diese schreibt einen 1m Fall vor zum anderen soll es beschriftet werden damit es vielleicht nur 50cm tief fällt.

In Ihrem Fall ist doch die Fragestellung unfug! Der Versender trägt das Risiko. Wenn er es in Zeitungspapier versendet genauso als wie wenn er es als unversichertes Päckchen statt als versichertes Paket versendet.

Ein TV Gerärt oder Monitor kann zb in der original Herstellerverpackung NIE den DHL Richtlinien entsprechen.

Ich verstehe auch ihr Problem nicht. Die Ware ist nicht defekt.

Lassen Sie sich von Versender einen den Richtlinien entsprechendes Verpackungsmaterial zukommen, wharscheinlich wird dies dann mittels eines 40 Tonners angeliefert (vom Umfang nicht vom Gewicht wegen)
und senden Sie ihm das Zeug zurück. Natürlich nur wenn Sie Kullant sind.

Ansonsten lassen Sie die Ware vom Verkäufer abholen und übergeben die zerfletterte Packung mit dem zerbrechlichen Produkt dem Spediteur und der Verkäufer trägt das risiko.

Ich hätte mir einen Karton besorgt das Ding verpackt und zurück gesendet…
Aber wieso einfach wenn man auch BWL und Speditionsrecht studieren kann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

moin,

meine „expertenantwort“ basiert aus langjaehrigen erfahrungen:

wir versenden seit jahren wein an kunden zu weihnachten.
selbstverstaendlich wird dieser wein in kartons mit ptz-zulassung gepackt, also genau so, wie es dhl vorschreibt + haben will.

die einser-kartons versenden wir aus kostengruenden mit dhl, die mehrfachverpackungen mit kurierdienst.

ich kann mich fuer die letzten 15-20 jahre nicht an ein weihnachten erinnern, wo nicht MINDESTENS eine einserpackung zerdellerrt beim kunden ankam!

und nu?

gruss
khs

p.s. ich hatte das kuerzlich im plauderbrett: wir sind grosskunden bei dhl und bekamen eine flasche gesoeffs zu weihnachten in edelem holzkarton - selbstverstaendlich und wie zu erwarten war die flasche hinueber…

Hallo Herr CarstenW,

ich bin zwar neu hier. Aber meines Wissen sind die Experten hier kostenlos bereit Ihnen zu helfen. Und da denke ich sollten Sie versuchen Ihre „Barschheit“ ein bisschen zu zügel. Dass Probleme mit Speditionen und Paketdiensten nicht einfach sind und man dann in seiner Verzweiflung gerne in Rage verfällt ist nachvollziehbar, aber wie heisst es doch: „Wer ficken will, muss freundliche sein“ und wer hier Antworten haben will, sollte sich meiner Ansicht nach zu benehmen wisse…

Ich war selbst mehrmals in einem DHL-Depot und mehrer Jahre für ein anderen Paketdienstleister tätig. Was man Kunden sagt und was Tatsache ist, ist auch in anderen Unternehmen nicht immer das selbe. Ich kann die meisten Thesen der anderen werten Experten , die sich ihre Zeit für Sie genommen haben bestätigen.

Fakt ist, dass ich nie 2 verschiedene Linien für zerbrechliches und gewöhnliches Gut gesehen habe. Würde ja auch keinen Sinn machen, da zu viel Zerbrechliches in einem Container auch garantiert kaputt geht.

Fakt ist, dass automatische Sortiermaschinen nicht auf irgendwelche Beschriftungen und Kleber Rücksicht nehmen. Nur der Sortier und der Zusteller geben EVENTUELL mehr Sorfalt auf besonders markierte Pakete.

Fakt ist leider auch, dass einige Firmen das auch ausnutzen und für gewöhnliche Pakete auch die Markierungen verwenden. Bei mir waren etwa 20% der Pakete mit Zerbrechlich gekennzeichnet. Darunter auch ein Matrazenhersteller. Das rote Klebeband klebte einfach besser :smile:

Fakt ist, dass trotz Markierung Pakete kaputt gehen

Fakt ist, das unzureichende Verpackung zu einem Haftungsausschluss führt. Beweis liegt beim Versender.

Fakt ist, dass ungenügende Kommunikation zu unnötigen Problemen in der Speditionbranche führt. Dies will hier heisse:

  • Pakete sollten auch ohne den Abholer, der die Transportlabels erzeugt, richtig gekennzeichnet sein. Denn diese können auch verloren gehen. Wenn also auf dem Paket DICK „Herr A“ steht und der DHL- Aufkleber „Frau B“ drauf ist, dann bekommt man die Pakete auf DHL- Kosten ausgetauscht. Wenn man NETT fragt. Wenn mir während meiner Kundendienstzeit einer mit persönlichen Beleidigungen kam, war mein Einsatz auf das absolute Minimum beschränkt! Wenn jemand nett war, wurde das Unmöglich auch mal möglich…
  • Verpackung ist auf dem Weg kaputt gegangen. Also warum bitten Sie nicht einfach den falschen Empfänger es für Sie richtig zu verpacken. Anders herum würde er ja sicher auch wollen, dass es der andere für ihn tut!?

Und für den Fall, dass Sie meinen ich hätte Ihre Frage nicht gelesen:
Frage: Ist es Aufgabe des Verkäufers, die korrekte Annahme der Paket durch das Transportunternehmen zu kontrollieren?
–>JA. Oder zumindest idiotensicher vorzubereiten

Frage: Ist der Verkäufer dazu verpflichtet
a) die Kosten zu übernehmen und
b) aufgrund des Fehlers des Transportunternehmens überhaupt für den Austausch der Pakete zu sorgen?
Laut $ 447 BGB trifft doch der Käufer das Risiko, oder?
–> a) Ja, da "Der Verkäufer kann dies zwar nicht beweisen,… Beweis wäre ein Foto des Paketes durch den falschen Empfänger. Wenn man den nett fragt… ICH habe so etwas IMMER bekommen.
–> b) Nö. Denn der kann ja wirklich nichts für.

Und für den Fall, dass Sie Sich auf mich als Experten beziehen würden, lehne ich jede Haftung ab, da dies hier keine rechtliche Auskunft ist. Dies würde einen Vertrag zwischen uns voraus setzen, der eine entsprechende Vergütung mit sich bringt. Dann würde ich auch die ganze Angelegenheit für Sie erledigen.

So wünsche ich Ihnen weiterhin viel Glück in dieser Angelegenheit.
MfG
MaK

Hallo!

Zum einem danke ich Ihnen für Ihre Antworten.

Zum anderem möchte ich mich auf den Anfang Ihres Schreibens beziehen: Mich ärgert es, wenn in einem Expertenforum unqualifierzierte Antworten gegeben werden. Lieber erhalte ich keine Antwort, als dass ich Antworten erhalte, die den Tread unübersichtlich machen und dem Fragesteller nichts bringen.

Dieses Forum heisst bekanntlich wer-WEISS-was (die Betonung liegt hier auch „Wissen“). Einge Antworten die ich erhalten habe, geben lediglich Meinungen wieder und eben kein Wissen oder sind schlichtweg sinnfrei. Mit Meinungen ist es eben so eine Sache. Fragen Sie zehn Leute nach einer Meinung zu einer bestimmten Sache - Sie werden sicherlich mehrere Meinungen bekommen.

Fragesteller sollten vernüftige Antworten erhalten. Unwissende sollten lieber ein anderes Forum aussuchen oder besser nichts schreiben.

Wie Sie es meiner MEINUNG :wink: nach richtig gemacht haben, haben Sie darauf hingewiesen, dass Sie kein Experte sind und eben „nur“ Erfahrungen weitergeben. Dies ist auch richtig und zu begrüssen. Erfahrene Personen sind halt Experten.

Leider kann ich Ihre Erfahrung teilweise nicht teilen. Bei meinem Sachverhalt hat sich das Transportunternehmen geweigert (und ich war am Telefon wirklich freundlich zu der Dame des Kundesservices des Tranportunternehmens, denn diese konnte ja nicht dafür) die vertauschten Pakete richtig auf Kosten des Tranportunternehmens zuzustellen. Mir wurde mitgeteilt, ich solle den Sachverhalt schriftlich niederlegen und zusenden. Der Sachverhalt werde dann geprüft. Dies habe ich gemacht und bislang keine Antwort erhalten!

Abschliessend möchte ich mich bei Ihnen für Ihre aufgebrachte Zeit zum Schreibens Ihres Artikels bedanken. Dieser Dank gilt auch den Antwortenden, bis vor/nach Ihnen gute Antworten ge/geben haben/werden.

Mit besten Gruß
Carsten

Hallo,

zum einen haben dieses Mal Sie nicht richtig gelesen *tststs*: „Und für den Fall, dass Sie Sich auf mich als Experten beziehen würden, lehne ich jede Haftung ab, da dies hier keine rechtliche Auskunft ist.“ Heisst nicht dass ich mich nicht für einen Experten auf dem Gebiet Paketversand halte ;o) .

Einen generellen Experten werden Sie nie finden, da jeder Paketdienstleister anders ist. Hier könnte nur einer von DHL weiterhelfen, der seine Firma aber wohl nicht wissentlich schädigen wird.

Normalerweile ist die Sache einfach:
Sie bekommen den Beweis, dass das Paket richtig adressiert war. Sie schicken ihn zur Prüfung an DHL. Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden keine Nachricht bekommen, würde ich erneut anrufen, evt. Chef verlangen. Wird jeder verstehen, schliesslich haben 2 Ihrer Kunden die falsche Ware im Weg rumstehen. Ansonsten geht es über den Verkäufer.
Es lässt sich auch ein Ausstausch organisieren und die finanzielle Sache nachher regeln. Es geht hier ja nicht um Riesensummen- die Kosten dürften sich intern auf unter 10€ belaufen. Da will keiner lange rum machen- wenn sie 10min mit dem Verkaufsleiter diskutieren wirds für DHL teurer. Wenn Sie das der richtigen Person klar machen können haben Sie gewonnen.
Ohne Beweis verloren. Ansonsten hilft dann nur den Paketanbieter wechseln- machen wir beim Strom auch so :wink:

Viel Spass
MaK

PS: Die meisten der in Ihren Augen unqualifizierten Antworten waren wohl nur die Reaktionen auf einige Ihre aufgestellten Hypothesen, die in deren Augen genauso haltlos waren.

Hallo Mak!

Sie haben geschrieben:

PS: Die meisten der in Ihren Augen unqualifizierten Antworten
waren wohl nur die Reaktionen auf einige Ihre aufgestellten
Hypothesen, die in deren Augen genauso haltlos waren.

Hierzu sehen Sie meine „Hypothese“ (was eigentlich nur eine Fragestellung und keine Behauptung war)

Frage: Muss das Transportunternehmen beim Empfang des Paketes
beim Verkäufer das Paket auf eine ausreichende Aussenpackung
prüfen? Darf zum Beispiel ein Transportunternehmen
zerbrechliche Ware im dünnen Karton annehmen, wobei
wahrscheinlich ist, dass diese dann beim Transport beschädigt
wird?

Hierauf sehen Sie eine Antwort die ich erhalten habe:

Das Verpacken ist Sache des Versenders. Soll bei Annahme jeden
Pakets erstmal wieder ausgepackt werden zur Kontrolle??

Hier müssen Sie doch zugeben, dass diese Antwort wenig hilfreich ist bzw. meine Frage nicht beantwortet wurde. Ein einfaches ja oder nein hätte ausgereicht. Wären Sie als Fragesteller mit dieser Antwort zufrieden gewesen?

Mir geht es bei meinen Fragen darum, wer für etwaige Schäden geradestehen muss, die aufgrund des fehlerhaften Abholens entstehen. Meine beiden Pakete sind nunmehr seit 20 Tagen unterwegs, ohne dass der jeweilige Empfänger sein richtiges Paket erhalten hat. Ein Paket wurde bereits beschädigt beim falschen Empfänger zugestellt (Umverpackung (mindestens 2 - 4 facher Wellkarton) war zerfleddert). Der falsche Empfänger hat das Paket zwar wieder verpackt, ich kann aber nicht ausschliessen, dass der richtige Empfänger die Ware ohne Beschädigungen bzw. unvollständig erhält. Ein Paket ist mittlerweile nicht auffindbar.

Sofern die Ware beschädigt ankommt oder gar nicht ankommt, fordern die Käufer mit Sicherheit die Erstattung der Kaufpreise von insgesamt 400 Euro von mir zurück.

Laut § 447 BGB trägt der Käufer der Ware bei Privatgeschäften das Risiko des Versandes (Verlust, Beschädigung).

Wer also steht für den möglichen Schaden gerade? Der Verkäufer (der nicht belegen aber glaubhaftmachen kann, dass das Transportunternehmen die Pakete vertauscht hat) oder der Käufer der das Versandrisiko nach der obigen Vorschrift trägt?

Der Käufer kann sicherlich nichts dafür, aber er trägt gesetzlich nunmal das Versandrisiko bei Privatgeschäften. Das Transportunternehmen wird den Schaden bei Verlsut des Paketes auf dem Versandweg tragen. Was ist aber, wenn die Ware unvollständig oder beschädigt ankommt? Das Transportunternehmen wird sicherlich behaupten, die Verpackung war mangelhaft. Dies zu belegen obligt mir und wird schwer durchzusetzen sein.

So kulant wie Sie Ihr damaliges Transportunternehmen darstellen ist „mein“ Tranportunternehmen leider nicht. Ich habe mehrfach angerufen, den Sachverhalt geschildert und um Austausch der Pakete gebeten. Selbst bei dem verlorenen Paket wurde nur mitgeteilt, dass das Paket irgendwo rumschirrt und ich solle erstmal abwarten. Bei dem Transportunternehmen stoße ich auf taube Ohren.

Auch ein Wechsel des Transportunternehmens bringt mir jetzt nicht mehr - höchstens für die Zukunft.

Gruß
Carsten

Hallo Carsten W,

ich werde nicht auf alles eingehen, weil das hier nicht weiter führt.

Mit Hypothesen meinte ich z.B. die unterschiedliche Handhabung von zerbrechlichem und „normalem“ Gut. Aber auch hier hilft eine weitere Diskussion keinem weiter.

Zurück zum Fall:
Generell sind Schadensfälle immer das ekligste am Paketdienstgeschäft.
Generell gehe ich eine Etage weiter hoch wenn es nicht läuft.

Zur Verpackung gehört eigentlich immer 2 Teile: Die Aussen- und die Innenverpackung. Die zitierte Aussage:

Frage: Muss das Transportunternehmen beim Empfang des Paketes
beim Verkäufer das Paket auf eine ausreichende Aussenpackung
prüfen? Darf zum Beispiel ein Transportunternehmen
zerbrechliche Ware im dünnen Karton annehmen, wobei
wahrscheinlich ist, dass diese dann beim Transport beschädigt
wird?

Hierauf sehen Sie eine Antwort die ich erhalten habe:
: Das Verpacken ist Sache des Versenders. Soll bei Annahme jeden
: Pakets erstmal wieder ausgepackt werden zur Kontrolle??

Das ging in diese Richtung und die Antwort ist richtig, ob sie Ihnen weiterhilft oder nicht. Auch Daniel hat meiner Ansicht mehrfach richtig geantwortet…

Der Paketbote sollte eigentlich (will heissen gibt es trotzdem immer wieder) keine Pakete mitnehmen, die den Transport nicht überstehen. Dabei kann/ muss er nicht in das Paket sehen. Dabei sieht er nicht wie es innen aussieht.
Bsp: Ein Karton mit losen Befestigungsteilen, 30 kg, nicht ganz voll.
Sieht gut aus- aber kommt sicher garantiert nie nicht niemals gut an, weil bewegliche Teile die Aussenverpackung von innen beschädigen und zerstören. Dann gehen Teile verloren…
Ich habe einige Pakete stehen lassen bzw. dem Abholkunden gesagt wie er es richtig macht. Das machen nicht alle, nicht nur weil der Zeitdruck enorm ist.

Die Sache Schaden und Verpackung ist in den AGB geregelt. Da steht drin wie die Pakete vorbereitet sein sollten. Wenn sie die so auslegen können, dass sie nicht schuld sind oder Ihnen keine Schuld vorgeworfen werden kann- Bingo, gewonnen!
Wie die jetzt bei DHL genau aussehen- sorry keine Ahnung. Auch bei DPD habe ich mich nicht um Schäden gekümmert, weil es so komplex ist und man immer eine Seite hat, die mit der Arbeit nicht zufrieden ist. *blöd* Ich mag zufriedene Kunden UND zufriedenen Chef ;o)

Zu Ihrer speziellen Sache wird sich hier keine eindeutige Antwort finden lassen, da keinem hier die genauen Details bekannt sind. Und eben genau auf diese klitzekleinen Detail kommt es bei der Schuldfrage an. Bei uns gingen die Schadenssachbearbeiter immer ins Lager und haben sich die Schäden selbst angeschaut, weil so eine Entscheidung vom Schreibtisch nicht gut zu treffen ist. Oft Ermessenssache und eine Frage der Erfahrung. Wie sollen es die Experten/Fachleute/netten WWW-Forumianer ohne Details machen? Ich denke, dass nicht viele die AGB von DHL haben. Keiner weiss um die Ware, Versicherung, Verpackung etc.
Dass ein Paket (von wem auch immer) abgeholt wurde, haben sie nicht erwähnt. Wenn es DHL ist, müsste über die Paketnummer eigentlich eine Verfolgung möglich sein.

Daher nur noch einmal meine rechtlich nicht fundierte Ansicht:

  • Verlust auf dem Versandweg: Wenn versichert- dann bezahlt DHL
  • Beschädigung auf dem Transportweg:
    a) ausreichend verpackt (siehe AGB): DHL bezahlt
    b) nicht ausreichend bezahlt: DHL bezahlt nicht
  • Fall b): ob Ihr Kunde oder Sie bezahlen müssen, hängt wiederum von dem ab was in der Auktion (wieder so was wie die AGB, in der Spedition auch Lieferbedingung genannt) abgemacht wurde.
    Die entstandene Verwechslung ändert nicht an der Haftung, da der erste (fehlerhafte) Versand erfolgt ist. Ware müsste einwandfrei beim falschen Empfänger sein.
  • Kostenübernahme/ Erstattung des ersten Versandes: Sind sie in der Beweispflicht oder auf Kulanz von DHL angewiesen
  • Die Suche nach einem Paket dürfte max. 14 Tage in Anspruch nehmen, dann wird es als Verlust deklariert. Wenn es wieder gefunden wird, bekommen Sie das Paket (sofern i.O.) und müssen das Geld zurück geben. Müsste genau in den AGB stehen- bin da nicht sicher
  • teilen Sie DHL mit, dass sie mit der Abwicklung nicht einverstanden sind und dass Ihnen Ihre Kunden im Gegensatz zu DHL wichtig sind, und sie die Regelung des Ausstausches vornehmen lassen, was DHL nicht als Schuldeingeständis sehen soll- oder irgend etwas dergleichen.
  • Da noch ein Paket in der Hand Ihres Kunden ist, ist die Frage der Verwechslung einfach zu klären: Gibt es die richtige Adresse auf dem Paket oder nicht? Masse, Dimension, Glaubhaftige Versicherungen interessieren nicht wirklich. Ja- gut= Foto machen Nein- pech gehabt

Dann noch einmal meine Massnahmen, wie sie auch von anderen bereits vorgeschlagen wurden:

  • Letztes falsches Paket fotografieren und verpacken lassen
  • Paket abholen und zustellen lassen
    1. Paket suchen lassen, nach 7 Tagen nachfragen
      -> Gefunden?- zustellen
      -> Nicht gefunden Rechnung an DHL.

Es ist in meinen Augen eigentlich nicht so schwer wie sie meinen.

Ich wünsche Ihnen gute Nerven
MfG
MaK