Versandrisiko

Hallo!
Soweit ich weiß wurde das „Fernabgabegesetz“ aufgehoben und irgendwie ins BGB integriert, oder?!
Hat sich dabei auch etwas geändert?
Konkret:
Kann ein gewerbl. Verkäufer das Versandrisiko auf den Käufer übertragen, in dem er 2 Versandarten angibt (versichert, unversichert)?
Was tut man, wenn man „unversichert“ gewählt hat und die Ware kommt nicht an? Muss der Verkäufer irgend eine Art von Nachweiß vorlegen, dass er überhaupt versendet hat, oder genügt in diesem Falle der Hinweis auf die „unversicherte Versandart“?
Falls sich einer da besser auskennt als ich, bitte wenn möglich den § oder den Gesetzestext mit angeben - danke!

Grüße,
Wassermaxe

Hallo,
Gesetz:
BGB§ 447

Und nun ich:
Das Versandrisiko (gewerblicher Verkäufer) trägt der Verkäufer.

Bei ebay versuchen viele gewerbetreibende die Unwissenheit
der Verbraucher auszunutzen.

Grüße
Christian

Hallo!

Und nun ich:
Das Versandrisiko (gewerblicher Verkäufer) trägt der
Verkäufer.

Glaube aber mal nicht, dass das nicht auch im Gesetz stehen würde: § 474 BGB ist hier die richtige Antwort.