Hallo!
Soweit ich weiß wurde das „Fernabgabegesetz“ aufgehoben und irgendwie ins BGB integriert, oder?!
Hat sich dabei auch etwas geändert?
Konkret:
Kann ein gewerbl. Verkäufer das Versandrisiko auf den Käufer übertragen, in dem er 2 Versandarten angibt (versichert, unversichert)?
Was tut man, wenn man „unversichert“ gewählt hat und die Ware kommt nicht an? Muss der Verkäufer irgend eine Art von Nachweiß vorlegen, dass er überhaupt versendet hat, oder genügt in diesem Falle der Hinweis auf die „unversicherte Versandart“?
Falls sich einer da besser auskennt als ich, bitte wenn möglich den § oder den Gesetzestext mit angeben - danke!
Grüße,
Wassermaxe