der Fernseher (von Firma Haier) meiner Eltern funktionierte nicht mehr einwandfrei, er ließ sich nicht mehr über die Fernbedienung bedienen. Ein Fehler an der Fernbedienung konnte von fachmännischer Seite ausgeschlossen werden. Da der TV erst 8 Monate alt ist, bot die Firma Haier nach Kontaktierung an, den TV einzuschicken - es sei ja ein Garantiefall. Zur Abholung schickten sie GLS. Meine Mutter umwickelte den TV mit Schaumstoff, verpackte ihn in festem Karton und vergewisserte sich mehrmals beim „GLS-Mann“, ob die Verpackung so in Ordnung sei. Der GLS-Mann hat dann noch ein paar mehr Streifen Klebeband angebracht und meinte, nun sei alles stoßsicher verpackt.
Nach 3 Wochen, in denen meine Eltern nichts seitens Firma Haier hörten, nahm meine Mutter Kontakt zu der Firma auf, die sie dann aufklärten, der TV sei kaputt angekommen - die Paneele sein beschädigt, was kein Garantieschaden sei, da es durch den Transport verursacht worden sei. Die Firma behauptet nun, meine Eltern hätten den TV nicht korrekt verpackt.
Ich frage mich nun, ob es überhaupt möglich ist, so eine klare Schuldzuweisung aufzustellen… Immerhin ist es ja theoretisch auch möglich, dass die zu transportierende Firma den Schaden verursacht hat…?!
Der TV ist jetzt jedenfalls so beschädigt, dass sich eine Reparatur nicht lohnt…
Ich werde die Firma gleich morgen einmal anrufen, denn ich möchte mich nicht so einfach abspeisen lasse. Allerdings frage ich mich, wie ich argumentieren kann…?! Oder lohnt sich die ganze Aufregung vielleicht gar nicht, da eh nichts dabei „rum“ kommt?
Auch wenn inzwischen bekannt ist , das GLS nicht zärtlich mit Ihren Paketen umgeht , so konnte der Fahrer nicht sehen , das vor dem Bildschirm anzubringende Brett , bzw eine Aussenverpackung , die stösse anderer Pakete von der Bildfläche weg , bzw fern hält fehlt.
wenn man etwas verpackt und nicht weiss wie es richtig ist , dann sollte man nicht auf gut glück irgendetwas tun , sondern vorher z.b. hier ein Thread starten , Wie verpacke ich einen LCD TV zum Versand und nicht nachher kommen : der ist kaputt was nun .
Ein TV ist halt kein Päckchen Kaffee das man in die DDR schickt
Ich frage mich nun, ob es überhaupt möglich ist, so eine klare
Schuldzuweisung aufzustellen… Immerhin ist es ja theoretisch
auch möglich, dass die zu transportierende Firma den Schaden
verursacht hat…?!
Hat sie ja auch, wie sonst soll es zu einem Schaden gekommen sein.
Haften tut se aber nur wenn die Ware ausreichend verpackt übergeben wurde.
Wie ‚ausreichend‘ bei GLS definiert wird musste die selbst fragen. http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS… Die OVP ist bevorzugt zu nutzen. Wenn die nicht mehr da ist (was nach Jahren eher normal ist) dann sollte die Verpackung der OVP gleich oder besser sein.
Schaumstoff reicht bei einem TV nicht, das gibt bei so einem schweren Gerät bis zum Maximum nach und das Gerät schluckt den Rest der Energie und geht kaputt. Muss schon dickes Styropor sein, vorallen um die Ecken. Das in nem stabilen Pappkarton und die Hohlräume evtl. mit Flocken gefüllt.
Flocken bekommt man oft kostenlos überall da wo se zum Versand benutzt werden (Läden/Shops) und hinterher oft weggeschmissen.