Hallo,
habe Sammelgegenstände aus Papier in einer Folie in einem Kartonumschlag als Einschreiben in die USA geschickt. Heute kam die Sendung zurück. Komplett eingeweicht - die Ware ist hin bzw. extrem im Wert gemindert, da sie feucht wurde (wahrscheinlich lag die Sendung im Schnee…). Kann man hier mit Bezug auf die Frachführerhaftung §437 HGB auf Schadensersatz argumentieren?
Danke
Hallo Matthias
leider kann ich dir nicht weiterhelfen,da ich nooch nie in die USA verschickt habe .
Hallo MatthiasS,
vielen Dank, dass Sie mich als Experten für Ihre Frage benannt haben. Vorab: Ich bin kein zugelassener Rechtsanwalt, sondern lediglich Jurastudent im Examen - meine Antwort gibt lediglich meinen Kenntnisstand wieder und kann keinesfalls eine anwaltliche Beratung ersetzen.
Vorab lässt sich sagen, dass Ihre Frage nicht ganz einfach zu beantworten ist und ich - sofern der Wert der versandten Gegenstände außergewöhnlich hoch war - Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehle. In jedem Fall werden dort weitere Fragen aufgeworfen werden - dazu zählt bspw., welches Transportunternehmen mit dem Versand beauftragt wurde (DHL etc…), welche Art des Versands gewählt wurde (Einschreiben, Standardbrief, Wertbrief International - der ja auch als Einschreiben deklariert wird …) usw. Von den jeweiligen Umständen kann abhängen, ob eine Haftung aus dem HGB überhaupt infrage kommt, oder ob bspw. der Weltpostvertrag herangezogen werden muss. Dort widerum ist eine Haftung für mittelbaren Schaden ausgeschlossen; ferner ist die Haftungsgrenze äußerst niedrig (bei einem einfach Einschreiben zur Zeit knapp 35 Euro zzgl. der gezahlten Gebühren).
Kurzum: Eine anwaltliche Beratung wird Ihnen nicht „erspart“ bleiben, wenn Sie tatsächlich rechtliche Schritte gegen den Versanddienstleister einleiten wollen. Mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Informationen ist eine Beantwortung Ihrer Frage - zumindest für mich - leider nicht ohne Weiteres möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch ein wenig weiterhelfen.
Lieben Gruß
DoAusDo
Lt. Gesetzestext ist der Frachtführer und die Frachtfirma gesamtschuldnerisch Haftbar für Beschädigungen jeglicher Art.Da sich die Firma verpflichtet hat die Ware nach USA zu transportieren, hat diese für den gesamten Frachtzeitraum zu haften.
Die Firma kann dann die weiteren Firmen, die an den Transporten beteiligt sind, mit Ansprüchen belegen. Dies ist jedoch deren Sache. So würde ich das interpretieren. Ansonsten muss man die allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma durchlesen, was dort vereinbart wurde.