Versandverantwortung bei Ebay?

Hallo,

ich habe vor ca. 20 Tagen die Ware verschickt.
Hermes hat es leider erst gestern geschafft, die Ware zu liefern.
Der Käufer ist natürlich nicht begeistert.
Mal abgesehen davon, dass mir das Leid tut, dass es so lange gedauert hat, bin ich dafür verantwortlich laut Ebay? Oder ist es für mich lediglich relevant, wann ich die Ware zur Post gegeben habe?

Danke für Rat!
Carolin

Hi

Carolin, wenn Hermes 20 Tage braucht, Ware zu liefern, die Du zur Post gebracht hast, dann wundert mich das erstmal nicht grossartig, ich hätte sogar erwartet das kann gar nicht klappen :smile:

Aber letztendlich kannst du ja belegen wann du Hermes eingeliefert hast und kannst Hermes AFAIK auch tracken, also auch denm Empfänger die Trackingnummer mitteilen so dass der selber schauen kann wo sein Packerl ist. Ist allerdings ne traurige Zeit, 20 Tage. Ich hab letztens nen Verstärker aus Chicago mit Fedex bekommen der stand an Tag 5 hier vor mir.

Helge

Hallo Carolin,

nun stellt sich die Frage ob im Vorwege etwas über den Versanddienstleister vereinbart wurde. Wenn nicht, dann kann der Verkäufer einen Paketdienst seiner Wahl beauftragen.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Paketes an den Paketdienst auf den Käufer über. Letztlich konntest Du ja den termingerechten Versand nachweisen. Die Paketdienste geben ja Laufzeiten bekannt, die aber in den AGB meist als Regellaufzeit deklariert sind, somit also nicht garantiert werden.

Gruss Sebastian

Hallo !
Etas o.T., aber: Hermes hat für eine Retoure eines Pakets von mir 10 Tage gebraucht. Billig ist nicht alles…

MFG
S.

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So jetzt hast du so viel geschrieben und
doch nichts geschrieben, was meine Frage angeht.
Beim Schreiben meine Frage vergessen? :smile:

Sag mir, bin ich trotzdem der Schuldige und habe eine schlechte Bewertung verdient?

Grüße
Carolin

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Hallo und Danke,
also schuldig oder nich schuldig?

Grüße
Carolin

llo Carolin,

nun stellt sich die Frage ob im Vorwege etwas über den
Versanddienstleister vereinbart wurde. Wenn nicht, dann kann
der Verkäufer einen Paketdienst seiner Wahl beauftragen.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Paketes an den Paketdienst
auf den Käufer über. Letztlich konntest Du ja den
termingerechten Versand nachweisen. Die Paketdienste geben ja
Laufzeiten bekannt, die aber in den AGB meist als
Regellaufzeit deklariert sind, somit also nicht garantiert
werden.

Gruss Sebastian

Danke, aber zum Thema bitte! :smile:

Grüße
Carolin

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Hallo Carolin,

also schuldig oder nich schuldig?

Ich plädiere für nicht schuldig :wink:
Du hast das Paket in einem üblichen Zeitraum zum Versand gebracht.
Wenn Hermes, was aber auch bei anderen Dienstleistern mal durch Fehlroutungen passiert, ausnahmsweise mal arg lang für die Zustellung braucht, liegt das ja eindeutig nicht mehr in Deinem Verantwortungsbereich. Im übrigen hattest Du ja so auch keine Verfügungsgewalt über das Paket.
Was also hättest Du tun können? Nichts.
Da ich vom Job her viel mit Versand zu tun habe kenne ich diese Probleme aus dem Alltag. Da kann man nur sagen: Shit happens.

Gruss Sebastian

Oder ist
es für mich lediglich relevant, wann ich die Ware zur Post
gegeben habe?

Wenn keine spezielle Versandart vereinbart wurde, hast du deinen Job erfüllt. Als Käufer wäre ich allerdings trotzdem stinksauer und würde eine negative nicht ausschließen…

Nebenbei, die langen Hermes-Laufzeiten sind nichts neues. Auch ich hatte schon Langläufer mit 3 Wochen, was wohl an der Hermes-Praxis liegt: Bei kleineren, vor allem auf dem Land befindlichen, Paketshops werden teilweise nur 2 bis 3x die Woche die Pakete abgeholt. Freitags abgegeben kann also durchaus mal heißen dass das Paket bis Mittwoch nächster Woche rumliegt. Auslieferung dann durch Hausfrauen die halbtags ein bisschen was dazu verdienen - nur die htten gerade jetzt an Weihnachten was besseres zu tun. Ersatzmann kommt, kennt sich nicht in der Gegend aus, schafft die Tour nicht in der vorgegebenen Zeit, die Pakete stapeln sich in der Zentrale höher und höher…

Hi

Sag mir, bin ich trotzdem der Schuldige und habe eine
schlechte Bewertung verdient?

ich hab dir geschrieben, dass du, wenn du über Hermes versendest

Aber letztendlich kannst du ja belegen wann du Hermes
eingeliefert hast und kannst Hermes AFAIK auch tracken, also
auch denm Empfänger die Trackingnummer mitteilen so dass der
selber schauen kann wo sein Packerl ist.

…warum solltest du für 20 Tage Hermes verantwortlich sein?
Nicht schuldig - esseidenn du hast bei der Adressierung so einen Size gebaut, das Hermes nix dafür kann, aber das kann ich nicht beurteilen.

Andererseits, ich hör es oft von Hermes… wenn man davon ausgehen kann das die trödeln und Eiliges trotzdem mit Hermes versendet, dann könnte man vielleicht einen winzigen Teil Schuld beim Versender suchen.

Bewerten kann der Käufer dich auch schlecht wenn die Ware nach 2 Tagen da wäre, das könntest du eh erstmal nicht verhindern. Ob berechtigt, ist was anderes.

Ich hatte allerdings schon Verkäufer die mir vom 28.11. bis zum 20.12 erzählten meine Ware wäre unterwegs, irgendwann dann sogar zum 2ten Male, weil zurückgekommen, und da beteuerten sie es am Montag vor Weihnachten wieder losgeschickt zu haben. Gestempelt war das Pächen 29.12., ankam es am 30.12. Die Post war gut. DA würde ich den Verkäufer verantwortlich machen und der Lüge bezichtigen.

Du hast doch aber den Einlieferungsbeleg mit Trackingnummer, und kannst belegen zeitnah versandt zu haben. Also - was soll es also?