Versandversicherung der Deuten Post AG

Hallo,

Mein Problem:

Ich habe am 29.03.04 ein Paket verschickt, welches bis heute noch nicht beim Empfänger eingegangen ist. Sehr kommisch!

Nun meine Frage: Falls das Paket wirklich von der Post verschlampt wurde. Wie kann ich nachweisen was sich in dem Paket befand, da in dem Paket zum Teil sehr teurer Familienschmuck im Wert von ca. 600€ war. Da es sich aber um Familienschmuck handelt habe ich darüber weder eine Rechnung noch sonstiges.

Weis jemand wie die Post in solchen Fällen vorgeht? Wird auch der Empfänger befragt? Wäre eine Aussage von ihm hilfreich ect?

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo und Moin,
also wie ich das bei DHL lese, ist bei Schmuck sowieso nix zu machen. Schaut mal selbst:
http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=26656
Oder hab ich mich verlesen???
Schaut euch auch mal die AGB an:
http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=26654
§ 2 Punkt 6. Weiterhin § 6 Punkt 3.
Als Anspruchsteller bist du in der Beweispflicht. Nun stellt sich mit Sicherheit die Frage, wie willst du das Beweisen? Fotos, Zeugen, etc.
Achte auf die Fristen in den AGB § 6 in Punkt 4 und 5 beschrieben.

Ich wünsch dir viel Spaß bei dem Haufen.

Gruß

Martin