Versäumnisurteil im Sozialgericht

Hey zusammen,

mich interessiert, ob es im Sozialgericht Versäumnisurteile bzw. derartige Alternativen gibt.

Danke und herzliche Grüße

D-T

Hallo

Ich weiß zwar nicht, ob dir das weiterhilft, aber bei Wikipedia steht, dass es im Sozialgericht keine Versäumnisurteile gebe.

Viele Grüße

Hallo,

nein, da im Sozialgerichtsverfahren die Anwesenheit beider Parteien zwingend erforderlich ist.
Erscheint eine Partei nicht, wird die Verhandlung neu angesetzt.

Hallo,

das Sozialgerichtsgesetz (SGG) kennt spezielle Verfahrensvorschriften zur Streitbelegung wie zB den „Gerichtsbescheid“ als Mittel zur Entscheidung ohne Verhandlung (Kammertermin).

Im wörtlichen Sinne gibt es kein „Versäumnisurteil“ im SGG, aber Vorschriften, die einen ähnlichen Effekt haben.

So kann zB ein Fristverstoss nach § 106a Abs. 2 SGG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__106a.html
dazu führen, daß das Gericht auch ohne das angeforderte Beweismittel entscheidet.

Auch kann das Gericht gem. § 110 Abs. 1 SGG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__110.html
sehr wohl entscheiden, wenn eine Partei nicht zum Kammertermin erscheint. Dies gilt auch dann, wenn persönliches Erscheinen gem. § 111 Abs. 1 SGG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__111.html
vom Gericht angeordnet war.

Deswegen ist diese Aussage eines Vorposters

schlicht und ergreifend falsch.

&Tschüß
Wolfgang