angenommen bei einem Termin vor Gericht würden die Parteien nicht vorgeladen werden, aber bei einer Partei würde der Anwalt den Termin vergessen und deshalb nicht erscheinen, würde es trotzdem die Möglichkeit geben ein Versäumnisurteil zu beantragen oder wäre dies nur beim fehlen einer Partei (also des Mandanten) möglich?
Der Anwalt kann seinen Mandanten vertreten, er muss also nicht dabei sein. Wenn der Kläger/Beklagte nicht kommt und keinen Vertreter (Anwalt) hin schickt, oder der Anwalt den Termin wie in dem Fall verpennt, also keiner von der einen Partei zugegen ist, kann ein Versäumnisurteil ergehen.
Was meinst du mit: die Parteien sind nicht vorgeladen?
Was stand denn in dem Wisch? Verhandlungstermin? Irgendwer muss ja hin, sonst braucht man ja keinen Termin…
Wenn die Sache vor dem Amtsgericht spielt und weder Anwalt noch Partei da ist, kann VU beantragt werden. Beim Landgericht muss zwingend der Anwalt erscheinen.