Wasserschaden im OG. Versicherung will nur zwei von drei Zimmern plus Flur mit neuem Bodenbelag (Parkett) versehen. Das dritte, auch vom Flur abgängige Zimmer wurde nicht akzeptiert und das Abgebot des Handwerkers gekürzt.
Ist das rechtens? Muss man solch Flickwerk akzeptieren? Wenn nein, gibt es Urteile???
Bitte um schnelle Antwort… Danke!
auch ohne Gruß,
wurde der Bodenbelag des 3. Zimmers auch beschädigt ?
wenn ja, wie ?
Wie unhöflich von mir… Entschuldigung!!!
Also, Grüße
Nein, leider ist der Boden komplett vom Wasser verschont geblieben.
Hallo,
Nein, leider ist der Boden komplett vom Wasser verschont
geblieben.
Warum sollte er dann ersetzt werden? Die Unterschiedlichkeit der Bodenbeläge (neu in 2 Zimmer + Flur und alt in 1 Zimmer) ist m.E. durchaus zumutbar.
Siehe z.B. auch dieses Urteil aus 2010 - hier wollte ein VN sein komplettes Bad neu gefließt haben, weil bei der Rep. eines Rohrbruchs einige Fliesen beschädigt wurden.
Hallo,
wie schon geantwortet wurde - kein Schaden - dann erfolgt auch keine Erstattung.
Der Hausbesitzer hat allerdings die Möglichkeit auf seine Kosten auch in diesem Raum den Bodenbelag zu erneuern.
Gruß Merger