das Versicherungsjournal schreibt heute, dass die Vermittlerrichtlinie weiter verschärft wird. Hier ist auch erwähnt, ich zitiere:
„dass Vermittler ab 1. März ihre Erstinformation nach § 11 VersVermV um eine Angabe des Höchstpreises bei Anrufen aus Mobilfunknetzen erweitern müssen.“
Gilt das nur für Sonderrufnummern oder auch für eine normale Festnetznummer?
Genau. So ist das. Wahrscheinlich.
Guten Tag kbvs,
das ist aber auch eine Verschärfung, die da ins Haus steht.
Huiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuui. Der Wind bläst der Branche eiskalt ins Gesicht. Brrrrr. Und die Branche zittert. Vor Angst. Was wird als nächstes kommen ? Etwa da Unaussprechliche ? Ist es jetzt so weit ?
Wo soll das noch enden ? Keiner kennt die Antwort und mit bangem Herzen harren wir der Dinge, die sich da nähern.
Übrigens, bei einer Festnetznummer, die keine Sondernummer ist, entstehen für den Anrufer grundsätzlich keine Telefonkosten.
Das war letzte Woche schon so.
Gruß
Günther
Guten Tag Masch,
es ist genau so zu verstehen, wie es da steht.
Ruft jemand bei einer Festnetznummer an, die keine Sondernummer ist,
so entstehen ihm keine Kosten.
Gruß
Günther