Hallo Kollegen,
das Versicherungsjournal schreibt heute, dass die Vermittlerrichtlinie weiter verschärft wird. Hier ist auch erwähnt, ich zitiere:
„dass Vermittler ab 1. März ihre Erstinformation nach § 11 VersVermV um eine Angabe des Höchstpreises bei Anrufen aus Mobilfunknetzen erweitern müssen.“
Gilt das nur für Sonderrufnummern oder auch für eine normale Festnetznummer?
Leider habe ich hierzu noch nichts gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße
Andreas