Hallo,
Ich wollte mal fragen, wie des rechtlich ist, wenn man Arzneimittel (z.B.: Aspirin) öffentlich verschenkt, so als Werbegag. Gibts da rechtliche Probleme?
Vielen Dank für die Antworten,
scampi1
Hallo,
Ich wollte mal fragen, wie des rechtlich ist, wenn man Arzneimittel (z.B.: Aspirin) öffentlich verschenkt, so als Werbegag. Gibts da rechtliche Probleme?
Vielen Dank für die Antworten,
scampi1
Hallo Scampil.
Arzneimittel können in Deutschland nach ihrer Erhältlichkeit in vier Gruppen eingeteilt werden:
Aspirin ist ein apothekenpflichiges Arzneimittel. Wenn man also keine
Apotheke ist, darf man es nicht in Verkehr bringen.
Bleiben noch die freiverkäuflichen Arzneimittel. Die gibt es zum Beispiel im Supermarkt. Allerdings muss hier ständig mindestens ein Mitarbeiter mit Sachkundenachweis anwesend sein.
Einfach zu verschenken sind Nahrungsergänzungsmittel. Die fallen unter das Lebensmittelrecht wie eine Tüte Gummibärchen.
Grüße, Bernhard