Verschenken von Arzneimittel

Hallo,

Ich wollte mal fragen, wie des rechtlich ist, wenn man Arzneimittel (z.B.: Aspirin) öffentlich verschenkt, so als Werbegag. Gibts da rechtliche Probleme?

Vielen Dank für die Antworten,

scampi1

Hallo Scampil.

Arzneimittel können in Deutschland nach ihrer Erhältlichkeit in vier Gruppen eingeteilt werden:

  1. Betäubungsmittel (Abgabe in Apotheken nur gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes)
  2. verschreibungspflichtige (Abgabe nur in Apotheken gegen Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung)
  3. apothekenpflichtige (Abgabe nur in Apotheken)
  4. freiverkäufliche (Verkauf auch außerhalb von Apotheken, z.B. Supermärkten)

Aspirin ist ein apothekenpflichiges Arzneimittel. Wenn man also keine
Apotheke ist, darf man es nicht in Verkehr bringen.

Bleiben noch die freiverkäuflichen Arzneimittel. Die gibt es zum Beispiel im Supermarkt. Allerdings muss hier ständig mindestens ein Mitarbeiter mit Sachkundenachweis anwesend sein.

Einfach zu verschenken sind Nahrungsergänzungsmittel. Die fallen unter das Lebensmittelrecht wie eine Tüte Gummibärchen.

Grüße, Bernhard