Angenommen ein Arbeitnehmer möchte die 2 ihm zustehenden Monate Elternzeit nehmen (seine Frau hat bereits 12 Monate genommen). Diese beiden Monate müssen bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden. Angenommen der Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und schlägt folgende Regelung vor: der Arbeitnehmer soll die beiden Monate wie geplant beantragen, tatsächlich soll er aber in dieser Zeit wie gewohnt ohne Gehalt weiter arbeiten (und Elterngeld beziehen). Als Ausgleich soll der Arbeitnehmer dafür ein paar Monate später bei normaler Gehaltsfortzahlung für zwei Monate zuhause bleiben. Der Arbeitgeber schlägt also vor, einfach nach mündlicher Absprache die beiden Elternzeitmonate auf einen späteren Zeitraum zu verschieben und so die gesetzlichen Fristen zu umgehen.
Welche Konsequenzen könnten sich daraus für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ergeben? Angenommen der Arbeitgeber stimmt dem Vorschlag zu, könnte er dann rückwirkend dem Arbeitnehmer mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen drohen? Könnte der Arbeitgeber es ausnutzen, dass der Arbeitnehmer den Behörden gegenüber de facto falsche Angaben gemacht hat?