Verschieden große Schuhe versehentlich eingesteckt

Hallo,

ich habe heute beim Schukauf versehentlich ein verschieden großes Paar eingesteckt. Ich habe 2 verschiedene Größen probiert und beim Einpacken dann wohl 2 falsche zusammengetan… Naja bei der Kassa sind sie dann draufgekommen. Sie haben zwar dann einfach den richtigen wieder rausgesucht und dazugetan, dann hab ich bezahlt, aber jetzt mach ich mich trotzdem total verrückt, dass da eine Anzeige wegen Ladendiebstahl kommen könnte… Ist da was dran? Ich hab irrsinnig Bammel, ich möchte nicht vor Gericht… bitte um eure Antwort! Danke

Hallo Alderaan,
Deine Aussage, die Schuhe „eingesteckt“ zu haben,läßt zunächst einmal die Vermutung zu, daß Du nicht vorhattest, die Schuhe zu bezahlen.
Wenn es das erste mal war, daß Du auf diese Art einkaufen wolltest, wird es wahrscheinlich nicht zu einer Verhandlung kommen, sondern nur zu einer Verwarnung.
Gruß Lennonmac

Hallo,

keine Sorge! Es war ja wohl offensichtlich ein Versehen und Du hast das Paar ja auch bezahlt. Da wird definitiv nichts nach kommen.

Gruß

Da du mit dem falschen Schuh den Laden nicht verlassen hast (oder es vor hattest), hast du nichts unrechtes getan. Zu mal die deine Daten brauchen, um eine Anzeige zu erstatten. Die hätten dich schon drauf angesprochen. Keine Angst :smile:

Hallo Alderaan,
mach dir da kein Kopf.
Da passiert gar nichts.
Was anderes könnte es sein, wenn die Schuhe versehentlich in einem Karton mit einem anderen Preisschild gewesen wären:smile:)
So war das einfach ein Versehen.

Gruß Jürgen

Hallo Alderaan,
Deine Aussage, die Schuhe „eingesteckt“ zu haben,läßt zunächst
einmal die Vermutung zu, daß Du nicht vorhattest, die Schuhe
zu bezahlen.

Hmmm das ist wohl unglücklich formuliert - ich bin mit zwei ungleichen Schuhen im Karton zur Kassa gegangen.

Was anderes könnte es sein, wenn die Schuhe versehentlich in
einem Karton mit einem anderen Preisschild gewesen wären:smile:)
So war das einfach ein Versehen.

… neee gottseidank nicht. Es waren 2 verschiedene Größen, wobei beide Paare den gleichen Preis hatten… also danke mal für die Beruhigung

Hallo Alderaan,
in diesem Fall hast Du Dich völlig korrekt verhalten. Niemand trachtet nach Deiner Freiheit. Entspannung ist angesagt! Gruß Lennonmac

Möglich ist es schon, dass eine Anzeige kommt, wenn sie den „Diebstahl“ herausbekommen. Geh’ doch einfach in den Laden und erkläre die Situation und gib den Schuh zurück. Falls es dann doch zu einer Anzeige kommt, wird ein gnädiger Richter entweder die Klage gleich abweisen oder dich zu „beim Nächsten Schuhkauf besser aufpassen“ verurteilen. Es ist ja kein Schaden entstanden und es war kein Vorsatz.