Angenommen, ein freier Schauspieler hat im Jahr 2008 Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten:
Er betreibt ein Gewerbe als Künstlervermittlung, dies ist die Haupttätigkeit.
des weiteren hat er
- einmal einen Stückvertrag auf Lohnsteuerkarte (als nichtselbständige Arbeit)
sowie
- weitere Stückverträge auf Honorarbasis
- Einkommen aus freien Sprechertätigkeiten (als selbständige Arbeit).
Muss er für jede einzelne selbständige Tätigkeit eine extra EÜR anfertigen oder kann er das in einer zusammenfassen?
Bei welcher Tätigkeit gibt er bei der Einkommensteuererklärung z.B. die Krankenversicherungsbeiträge an?
joku
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also zwei Anlagen EÜR?
ja
2 EÜRs m. E, nur, wenn das Gewerbe und die Schauspielerei getrennet angemeldet sind (Gewerbe plus Freiberuf)
Wenn alles auf das selbe Gewerbe läuft, dann m. E. nur eine EÜR.
Gruß JK
Frage: Anmeldung eines Freiberufs beim Gewerbeamt?
Hi !
Warum sollte der Freiberuf denn beim Gewerbeamt angemeldet sein und somit diese Tätigkeit über den Gewerbeschein laufen?
BARUL76
joku
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Warum sollte der Freiberuf denn beim Gewerbeamt angemeldet
sein und somit diese Tätigkeit über den Gewerbeschein laufen?
Vorteil: Man hat alles in einem und muss nicht buchhalterisch trennen.
Nachteil man erreicht füher dei Grenzen, ab denen man IHK-Beiträge und irgendwann auch Gewerbesteuer zahlen muss und die Beiträge sind dann höher.
Bei geringem Gewinn: M. E. keine Nachteile.
Gruß JK