Hallo,
folgende Situation: angestellter Softwareentwickler, darf nebenher als Freiberuflicher Softwareentwickler bis zu einem gewissen Jahresumsatz arbeiten.
Da im Büro kein Platz ist, muss der Softwareentwickler von zu hause aus arbeiten (100% der angestellten Tätigkeit).
Somit ergibt sich folgende Situation: Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und EInnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Kann oder muss das Arbeitszimmer (und auch die restlichen Allgemeinausgaben die keiner Einkommensart direkt zugeordnet werden können) jetzt auf die beiden Einkommensarten anteilig umgelegt werden? Oder können solche Ausgaben beliebig verrechnet werden, da am Ende sowieso nur das Gesamteinkommen ausschlaggebend ist? Oder kann ein beliebiger Verteilschlüssel „errechnet“ werden? Kann dieser Verteilschlüssel jedes Jahr wechseln?
Grüße