Verschiedene Fragen zu Heizkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte hier ein paar Fragen zum Thema Heizkosten in einer Mietwohnung und hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen.

  1. Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war?

  2. Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur 43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?

  3. Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?

  4. Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch nehmen?

  5. Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?

  6. Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem Zähler die Eichung?

  7. Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit zu hohen Heizkosten liegen?

  8. Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat und ob es für den Vermieter möglich gewesen wäre einen Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis abzuschließen?

  9. Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der Heizkostenabrechnung angegeben werden?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich wäre riesig dankbar.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Hallo aersch0210,

sorry, aber bei Ihren Fragen sollten Sie m.M. nach doch lieber Antworten beim Fachmann/ Rechtsanwalt einholen, mein Wissensstand in rechtlichen Dingen ist hier sicherlich nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

dieser komplexe Fragenkatalog gehört eigentlich zu einer Mieterberatungsstelle, aber dennoch will ich hier ein paar Anmerkungen machen.
zu 1. Fragen Sie Ihren Vermieter und wenn der das ablehnt, dann dürfte es schwierig sein, hieraus einen Rechtsgrund zu schaffen.
zu 2. Das kann und möchte ich ohne Einsicht in die Unterlagen zu haben,so
nicht beantworten.
zu 3. Auch hier fehlt mir die Übersicht.
zu 4.Hier besteht sicherlich die Möglichkeit einer Kürzung, aber Sie müssen das beweisen.
zu 5.Wenn die Jahresabrechnung beweist, dass die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch lagen, dann kann man in Absprache mit dem Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen so veringern, dass sie sich der Gesamtabrechnung annähern.
zu 6. Solche Zähler gibt es leider, aber sie sind nicht für ein Mietshaus zugelassen. Hier muss auf dem Zähler klar zu erkennen sein, wann die Eichzeit abläuft.
zu 7. Ganz klar nein.
zu 8. Hier bietet das Internet reichlich Vergleichsmöglichkeiten, um das herauszufinden.
zu 9. Natürlich fallen auch bei der Fernwärme umlegbare Heizkosten an.

Mehr möchte ich hierzu nicht sagen,aber bedenken Sie bitte immer,dass unsere kostenfreien Auskünfte nur Empfehlungen sein können, weil uns das Wichtigste fehlt, nämlich der Einblick in Ihre Unterlagen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo aersch02010,
unser Forum beruht auf dem solidarischen Prinzip von Geben und Nehmen ist die Anlaufstelle für die Vermittlung von Rat und Kompetenz.

Unser Forum ist nicht eine Anlaufstelle zur Erstellung von Gutachten für Nebenkostenabrechnung, Heizung und Fernwärme. Das ist es aber, was Sie, aersch02010, von uns verlangen.

Allein Ihre 9 Fragen reichen aus, für zig Monate, ja Jahre einen Haufen von Anwälten, Sachverständiger und Richter zu beschäftigen.
Weiter Herr/Frau aersch02010, fehlen wesentliche Fakten in Ihren Anfragen, ohne die es keinen Sinn macht zu antworten: z.B. ist die Betriebskostenabrechnung für einen vermietete Wohneinheit oder für einen Eigentumswohnung erstellt worden, Für welchen Zeitraum ist die Betriebskosten und Heizkostenabrechnung erstellt worden und wann? Wie ist die Aufteilung/das Verhältnis der Heizkosten in „Verbrauchsabhängige und Verwaltungskosten“ gewählt worden. Wie wird der Verbrauch ermittelt, anhand Verdunsterprinzip an den Heizkörpern oder mittles mordernerer Methedonen? Wer ist der Ersteller der Abrechnungen, ein Vermieter, ein Energie-Abrechnungsunternehmen, ein Verwalter für Eigentumswohnungen, etc.

Weiter stellen Sie, aersch02010, Fragen, die „Klein Lieschen“ selbst per Internet Suchanfragen schnell beantwortet werden.
Will sagen, unser Forum ist nicht dazu da, eine Sekretärsfunktion für faule Forennutzer zu übernehmen.

Überdenken Sie, aersch02010, ihre 9 Punkte.
Kocki

Sorry ich kann Dir keine Antwort geben da ich selber fragen über Nebenkosten habe

sorry für die späte antwort, habe meinen urlaub nicht eingetragen…

zu 1) nein.,
zu 2 ) ?? was meinen Sie mit Durchlaufmenge
zu 3) ja, das ist korrekt. Auch wenn Sie gar nichts verbrauchen, verursachen Sie Kosten, denn die Wärme wird bis zu IHrer NUtzeinheit geliefert, auch wenn Sie diese nicht abnehmen. Dies wird über die Grundkosten aufgefangen

zu 4 ) sorry, das ist keine Frage der Abrechnung

zu 5) bitte konkretisieren

zu 6)
Bei der Eichung der
Prüfstelle setzt sich der Hauptstempel aus dem runden Eichzeichen (Kennbuchstabe K für Wärme,
Kennbuchstabe R für Sachsen, Ordnungsnummer der jeweiligen Prüfstelle) und der
Jahresbezeichnung zusammen.

zu 7)
nein

zu 8)INdex des StaBA

zu 9) nein,