Hallo liebe Forummitglieder,
ich hätte hier ein paar Fragen zum Thema Heizkosten in einer Mietwohnung und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
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Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war?
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Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur 43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?
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Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?
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Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch nehmen?
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Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?
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Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem Zähler die Eichung?
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Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit zu hohen Heizkosten liegen?
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Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat und ob es für den Vermieter möglich gewesen wäre einen Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis abzuschließen?
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Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der Heizkostenabrechnung angegeben werden?
Ich hoffe es kann mir der Ein oder Andere weiterhelfen. Ich wäre euch riesig dankbar.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo liebe Forummitglieder,
ich hätte hier ein paar Fragen zum Thema Heizkosten in einer
Mietwohnung und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Siehe FAQ:1129
- Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen
Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s
für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der
eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen war?
Siehe FAQ:1129
- Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur
43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?
hä welche Duchrlaufmänge denn, für den rest Siehe FAQ:1129
- Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist
dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?
Siehe FAQ:1129
- Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum
isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum
Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter
Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch
nehmen?
Siehe FAQ:1129
- Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl
nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der
Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?
Siehe FAQ:1129
- Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen
vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem
Zähler die Eichung?
Siehe FAQ:1129
- Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit
zu hohen Heizkosten liegen?
Interessant, da bist du mit der Frage im Sanitärbrett besser aufgehoben.
- Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der
Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat und ob es
für den Vermieter möglich gewesen wäre einen
Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis
abzuschließen?
im Internet preise vergleichen - kennst du die Vertragsbedingungen wie Luafzeit ect. des Vermieters?
- Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch
Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der
Heizkostenabrechnung angegeben werden?
Vermutlich
Ich hoffe es kann mir der Ein oder Andere weiterhelfen. Ich
wäre euch riesig dankbar.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Bitte gern geschehen