Verschiedene Halteverbotsschilder in EINER Straße

Hallo…

nehmen wir einmal an, dass in einer Straße „schon immer“ ein absolutes Halteverbot für einen bestimmten Wochentag ab 6 Uhr existiert (z.B. Reinigungswagen). Nun wird in dieser Straße gebaut und zu diesem Zweck ZUSÄTZLICH alle paar Meter Halteverbotsschilder aufgestellt, die für JEDEN Werktag und ab 7 Uhr gelten.
Die alten werden nicht abgedeckt…
Ein Ortsfremder parkt nun um 6:45 Uhr direkt vor einem der neuen Schilder ohne die „alten“ Schilder 15 Meter weiter vorne und hinten zu sehen.

Was meint ihr…darf der Fahrzeugführer wegen Falschparken belangt werden?

Gruß
Nasenbärmann

Hi,

was gibt es da zu meinen?

Schilder gelten ab dem Schild, bis zum nächsten Schild. Ab dem gilt was auf dem Schild stand.

Wenn da was Widersprüchliches ist, kann der Verkehrsteilnehmer nichts dafür.

Wegen 5€ würde ich es nicht darauf ankommen lassen, wenn es um abschleppen geht schon, vorausgesetzt ich würde an der richtigen Stelle stehen.

Q-Gruß

Moin,

Ein Ortsfremder parkt nun um 6:45 Uhr direkt vor einem der
neuen Schilder ohne die „alten“ Schilder 15 Meter weiter vorne
und hinten zu sehen.

Und wenn er eine Ampel nicht sieht, darf er auch über rot fahren und wenn er Zeichen 267 am Ende der Einbahnstraße übersieht, darf er entgegen der Einbahnstraße einfahren?

Ich denke, das ist glasklar, oder?

Sonnige Grüße,
-Efchen

Und schon gibt es zwei Meinungen…

Zusätzlich könnte das alte Schild ja auch als ZUSÄTZLICH angesehen werden, da es ja nur die „Startzeit“ um eine Std. versetzt.

Die Frage ist ja, ob verschiedene Schilder gleichzeitig Gültigkeit haben können?!

Ich denke, das ist glasklar, oder?

Hi,

das was die Schilderaufsteller gewollt haben ist mir schon klar, nur was sie ausgeschildert haben ist Unsinn.

wenn auf dem alten Schild steht, z.B. Dienstag von 6-10Uhr, er Mittwoch vor dem mobilen Schild parkt, ab 7- 19Uhr gilt das was auf dem ersten Schild steht.

Er steht zwischen den zwei Schildern. Und Gebote gelten ab dem Schild, bis zum nächsten Schild. Hätte er am Dienstag dort geparkt, dann hätte er Pech gehabt, egal ob er das Schild gesehen hätte oder nicht.

Nochmal zum verdeutlichen
Schild 1 Halteverbot jeden Tag, er darf nicht parken
Schild 2 Halteverbot Dienstag, er darf jeden Tag nach dem Schild dort parken, außer Dienstag
Schild 3 Halteverbot jeden Tag er darf nicht Parken.

Er kann jetzt zwischen Schild 2 und 3 parken. Außer Dienstag. Es wurde schlicht vergessen Schild 2 abzukleben. Das kann nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen. Dabei spielt es keine Rolle ob er das Schild gesehen hat oder nicht.

Q-Gruß

Die Frage ist ja, ob verschiedene Schilder gleichzeitig
Gültigkeit haben können?!

Hi,

nein es gibt keine Halteverbote die am selben Ort verschiedene Zeiten vorgeben. Woher sollte der Verkehrsteilnehmer wissen was die Behörde will.

Neues Zeichen, ersetzt altes Zeichen, ergänzt es nicht.

Es wäre so, als wenn an einem Mast ein eingeschränktes Halteverbot und ein absolutes Halteverbot wäre.

Q-Gruß

Nochmal zum verdeutlichen
Schild 1 Halteverbot jeden Tag, er darf nicht parken
Schild 2 Halteverbot Dienstag, er darf jeden Tag nach dem
Schild dort parken, außer Dienstag
Schild 3 Halteverbot jeden Tag er darf nicht Parken.

Das ha im OP nicht so deutlich gestanden.

Es wurde schlicht vergessen Schild 2 abzukleben. Das kann
nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen.

Das kann ich mir schon vorstellen. Wenn im Winter ein achteckiges Schild zugeschneit ist, muss man da trotzdem stoppen. Wenn auf einem Geschwindigkeitsbeschränkungsschild „km“ mit drauf steht, muss man sich trotzdem an die Beschränkung halten, obwohl es ein ungültiges Schild ist. Und wenn Zeichen 308 verkehrt herum aufgestellt ist, ist man trotzdem wartepflichtig. Und genauso denke ich, erkennt ein aufmerksamer Fahrer (und Aufmerksamkeit wird ja von jedem verlangt), dass das Halteverbot hier bedeuten soll, dass in der Straße aufgrund der Baustelle gar nicht geparkt werden darf.

Aber: IANAL.

Gruß,
-Efchen

Wenn im Winter ein
achteckiges Schild zugeschneit ist, muss man da trotzdem
stoppen.

Hi, das ist richtig, man müsste sogar unbekannte Schilder vom Schnee befreien. Aber wer macht das schon. :wink:

Wenn auf einem Geschwindigkeitsbeschränkungsschild
„km“ mit drauf steht, muss man sich trotzdem an die
Beschränkung halten, obwohl es ein ungültiges Schild ist.

Du sagst er eigentlich schon selber.
Mit einem ungültigem Schild kann keiner ein gültiges Gebot aufstellen.
Die Begrenzung ist schlicht nicht gültig.

Und genauso denke ich, erkennt ein
aufmerksamer Fahrer (und Aufmerksamkeit wird ja von jedem
verlangt), dass das Halteverbot hier bedeuten soll, dass in
der Straße aufgrund der Baustelle gar nicht geparkt werden
darf.

Natürlich kann er das erkennen, aber darauf kommt es nicht an, damit es geahndet werden kann, muss die Beschilderung gültig sein.

Genauso wie der Schild-Bürgerstreich das Schilder mit Anwohner ungültig sind, und durch Bewohner Schilder ausgetauscht werden mussten. Hat nur schlappe 75 Millionen Euro gekostet.

Q-Gruß

Schilder gelten ab dem Schild, bis zum nächsten Schild. Ab dem gilt
was auf dem Schild stand.

Stimmt genau so… und in der Regel ist auch noch ein Pfeil drauf angebracht für die Richtung in der es gilt… und damit es der letzte noch kapiert ob das Halteverbot hier Endet oder beginnt, sind die normalen Schilder auch noch leicht schräg aufgestellt, damit der Pfeil ansatzweise in die Richtung zeigt :wink: