Verschiedene Mietverträge zur Gartennutzung

Mieter A und Mieter B haben noch einen alten Mietvertrag. In diesem ist genau eingezeichnet, welches Gartenteilstück zu ihrer Wohnung gehört.
Mieter C und Mieter D haben einen neuen Mietvertrag. Dort ist lediglich beschrieben, dass ein Teil des Gartens zur Wohnung gehört.

Wenn nun ein Streit über ein bestimmtes Gartenteilstück entstehen würde (z.B. Mieter C sagt, das ein bestimmtes Teilstück nicht Mieter A gehört), welcher Mietvertrag wird dann zugrunde gelegt?

Danke fürs mitdenken
Schlappy

Hallo!

Mieter C und D haben da überhaupt nichts zu melden. Die müssen sich ihren Gartenteil vom Vermieter anweisen lassen.

Natürlich gelten die Zuteilungen Garten A und B, die muss der Vermieter auch einhalten und für die richtige Zuweisung der restlichen Gartenanteile an Mieter C und D sorgen.

Mieter A und B haben Bestandsschutz mit ihrem damals zugeteilten Gartenstück, das ist gegen deren Willen nicht mehr veränderbar.

Aber für alles ist nur der Vermieter zuständig. Gibts Probleme untereinander, dann muss er es klären.

MfG
duck313