Verschiffung Motorrad von China nach Deutschland

Hallo liebes Experten-Team

Ich bin momentan in China geschäftlich tätig. Während meines Aufenthaltes hier, habe ich einige Kollegen aus Finnland getroffen, die mich über das Thema „Chang Jiang“ Motorräder informiert haben. Sie haben bereits mehrere dieser Motorräder nach Finnland verschiffen lassen, kennen sich jedoch nicht mit den deutschen Bestimmungen aus.

Meine Frage nun, ob jemand evtl. Erfahrungen oder Tips zum Thema, Verschiffung einer Chang Jiang nach Deutschland hat?

Der hiesige Händler, von dem ich das Bike kaufen möchte, hat mir den Gesamtpreis, inklusive Verschiffung berechnet.
Für den Transport nach Deutschland berechnet er mir 5000RMB, was in etwa 480 EUR entspricht. Er sagte mir allerdings auch, dass ich mich um die Abholung vom Hafen und die Zollabwicklung selbst kümmern müsste.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie soetwas funktioniert.

-Das Bike geht per Schiff nach Deutschland.
-Ich bekomme die Frachtpapiere und alle anderen relevanten Dokumente (Rechnung, Echtheitszertifikat usw usw.)

  • …und dann?

Bekomme ich eine Nachricht vom Zoll, dass da ne Holzbox für mich angekommen ist, oder wie funktioniert sowas?

Und wenn ich das Bike dann abholen möchte, wie lange dauert die Zollabfertigung? Ist das für einen Normalsterblichen (nicht Spediteur) überhaupt machbar?

Und wie lange habe ich Zeit, das Bike abzuholen, nachdem es den Hafen erreicht hat? Fallen extra Lagerungsgebühren an?

Vielleicht kann mir jemand ein paar Antworten geben oder mich an jemanden weiterleiten, der mit so einem „Projekt“ Erfahrungen gesammelt hat?

Hallo,

Ich bin momentan in China geschäftlich tätig. Während meines
Aufenthaltes hier, habe ich einige Kollegen aus Finnland
getroffen, die mich über das Thema „Chang Jiang“ Motorräder
informiert haben. Sie haben bereits mehrere dieser Motorräder
nach Finnland verschiffen lassen, kennen sich jedoch nicht mit
den deutschen Bestimmungen aus.

Bezüglich des Zolls ist die Europäische Gemeinschaft eine Zollunion, d. h. alle Bestimmungen, die für Finnland gelten, gelten auch in Deutschland. Unterschiede gibt es nur bezgl. der Versteuerung weil das eine nationale Angelegenheit ist.

Meine Frage nun, ob jemand evtl. Erfahrungen oder Tips zum
Thema, Verschiffung einer Chang Jiang nach Deutschland hat?

Leider nein, ich kenne mich hauptsächlich mit Luftfracht aus, aber es gibt ja genügend Speditionsmenschen hier :smile:

Der hiesige Händler, von dem ich das Bike kaufen möchte, hat
mir den Gesamtpreis, inklusive Verschiffung berechnet.
Für den Transport nach Deutschland berechnet er mir 5000RMB,
was in etwa 480 EUR entspricht. Er sagte mir allerdings auch,
dass ich mich um die Abholung vom Hafen und die Zollabwicklung
selbst kümmern müsste.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie soetwas funktioniert.

Zu überlegen wäre wie lange Du in China weilst und wieviel Zeit zwischen Kauf des Motorrades und deinem Rückzug nach Deutschland verstreicht. Ggf. kann man das Ding nämlich als „Umzugsgut“ deklarieren, dann müßtest Du allerdings länger als 1 Jahr in China gewesen sein oder zumindest nachweisen dass geplant war mindestens 12 Monate dort zu bleiben.
Du mußt das Motorrad weiterhin mindestens 6 Monate lang in China besessen und benutzt haben und darfst es hier in Deutschland 12 Monate lang weder verkaufen noch verleien oder vermieten (soll verhindern dass die Leute ihren Hausstand verdoppeln um die Hälfte der Waren dann hier unter Umgehung von Einfuhrabgaben zu verkaufen).

Andernfalls muß eine normale Importverzollung (Abfertigung „in den freien Verkehr“) stattfinden. Die Zollsätze für Motorräder kannst Du im elektronischen Zolltarif unter der Warentarifnummer 8711… hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… nachschauen. Ab da mußt Du dich selber durchklicken, wobei 6-8% Zoll anfallen dürften. Vorsicht - das wird nicht nur auf den Warenwert gerechnet, sondern auch einen Großteil der Versandkosten! Dazu kommen 19% Umsatzsteuer auf den Gesamtrechnungsbetrag (also Ware und Fracht) und auch den Zollbetrag, der muß nochmal zusätzlich versteuert werden.

-Ich bekomme die Frachtpapiere und alle anderen relevanten
Dokumente (Rechnung, Echtheitszertifikat usw usw.)

  • …und dann?

Die müssen aber auch in Kopie an der Ware befestigt sein!

Bekomme ich eine Nachricht vom Zoll, dass da ne Holzbox für
mich angekommen ist, oder wie funktioniert sowas?

Wie das bei Schiffsladungen abläuft weiß ich nicht genau. Wahrscheinlich wird’s so gehen…

Und wenn ich das Bike dann abholen möchte, wie lange dauert
die Zollabfertigung? Ist das für einen Normalsterblichen
(nicht Spediteur) überhaupt machbar?

Bei Fahrzeugen ist das vermutlich schon ein wenig tricky… Bei Autos aus den USA wird im Allgemeinen empfohlen einen Dienstleister zu beauftragen. Wie das mit Motorrädern aus China ausschaut… keine Ahnung…

Und wie lange habe ich Zeit, das Bike abzuholen, nachdem es
den Hafen erreicht hat? Fallen extra Lagerungsgebühren an?

45 Tage bis eine zollrechtliche Bestimmung (also in deinem Fall Abfertigung in den freien Verkehr) stattgefunden haben muß. Die Gestellung (Anzeige dass die Ware eingetroffen ist) muß allerdings sofort bei Eintreffen erfolgen, wobei hier der Transportführer, der die Ware transportiert hat, zuständig ist.

Denkbar wäre theoretisch auch das Motorrad nicht in den freien Verkehr abzufertigen sondern in einem Lager innerhalb des Freihafens zu parken, allerdings muß das eben innerhalb der 45 Tage festgelegt werden und ändert nichts daran dass das Eintreffen der Ware anzuzeigen ist. Ich vermute aber dass das für dich keinen Sinn macht, Du willst das Motorrad ja schließlich nicht grundlos dort stehen lassen, sondern abfertigen und nutzen.

Lagerkosten hängen ab von demjenigen, der die Kiste lagert. Da gibt es keine generellen Regeln.

Vielleicht kann mir jemand ein paar Antworten geben oder mich
an jemanden weiterleiten, der mit so einem „Projekt“
Erfahrungen gesammelt hat?

Villeicht hat es ja schon mal ein bisschen geholfen…

Gruß,

MecFleih

Hi MecFleih,
erstmal danke für die Infos. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.

Zu überlegen wäre wie lange Du in China weilst und wieviel
Zeit zwischen Kauf des Motorrades und deinem Rückzug nach
Deutschland verstreicht. Ggf. kann man das Ding nämlich als
„Umzugsgut“ deklarieren, dann müßtest Du allerdings länger als
1 Jahr in China gewesen sein oder zumindest nachweisen dass
geplant war mindestens 12 Monate dort zu bleiben.

Also ich bin seit August letzten Jahres hier, habe einen 12 Manats-Vertrag, der besagt, dass ich exakt 1 Jahr in China beschäftigt bin. Ich fliege also Ende August diesen Jahres wieder zurück in die Heimat. Das Bike habe ich vor zwei Wochen gekauft. Nun wird es ein wenig afgemotzt und dann verschifft, so dass es gegen Ende August/Anfang September in Deutschland ankommt.

Du mußt das Motorrad weiterhin mindestens 6 Monate lang in
China besessen und benutzt haben und darfst es hier in
Deutschland 12 Monate lang weder verkaufen noch verleien oder
vermieten

Also das mit dem Umzugsgut fällt somit für mich flach:frowning:

Ich habe gehört, dass es so eine Art Vollmacht gibt, um die Abfertigung auch von einer anderen Person durchführen zu lassen. Ist das ein Standard-Formblatt? Wenn ja, kann man das irgendwo downloaden und ausdrucken?

Die müssen aber auch in Kopie an der Ware befestigt sein!

Sind die Originale für die Zollabfertigung erforderlich? Also falls ich jemanden beauftrage und ihm so eine Vollmacht erteile, muss ich ihm dann die Unterlagen zusenden?

Gruß, Emskopp@China

Hi

Also ich bin seit August letzten Jahres hier, habe einen 12
Manats-Vertrag, der besagt, dass ich exakt 1 Jahr in China
beschäftigt bin. Ich fliege also Ende August diesen Jahres
wieder zurück in die Heimat. Das Bike habe ich vor zwei Wochen
gekauft. Nun wird es ein wenig afgemotzt und dann verschifft,
so dass es gegen Ende August/Anfang September in Deutschland
ankommt.

Zu dumm, dann ist eine einfuhrfreie (kostenlose) Einfuhr als Übersiedlungsgut nicht mehr machbar, denn dafür müßte das Bike nachweislich 6 Monate in deinem Besitz und genutzt worden sein, also tatsächlich Bestandteil deines Hausstands sein.

Allerdings ist das der Weg wie Du deinen sonstigen Hausstand abgabenfrei nach Deutschland bringen kannst. Nachweisen mußt Du dass Du hier eine Wohnung hast (Mietvertrag, Kaufvertrag) und einen Arbeitsvertrag. Deine Besitztümer kannst Du dann ohne Einfuhrabgaben nach Deutschland importieren. Eine wichtige Sache gilt es zu beachten: die so zollfrei importierten Waren unterliegen 1 Jahr lang der zollamtlichen Überwachung, das bedeutet dass Du sie nicht verkaufen, verleihen, vermieten, verschenken, … darfst. Der Zoll könnte theoretisch kommen und kontrollieren dass alles bei dir im Haushalt vorhanden ist. Wie bereits erwähnt geht es darum sicher zu stellen dass Leute nicht auf diese Weise zollfrei Waren ins Land bringen, die eigentlich zum Verkauf gedacht sind… Aber das nur nebenbei.

Ich habe gehört, dass es so eine Art Vollmacht gibt, um die
Abfertigung auch von einer anderen Person durchführen zu
lassen. Ist das ein Standard-Formblatt? Wenn ja, kann man das
irgendwo downloaden und ausdrucken?

Nein, der Anmelder gibt auf den sowieso zu verwendenden Papieren an dass er „im Auftrag und in Vertretung“ (wird immer abgekürzt: i.A.u.i.V.) der Emskoppes@China tätig wird. Auf das Formular gehören dann natürlich beide Adressen, aber das ist insofern kein Problem als entsprechend Platz vorhanden ist.
Eine Vollmacht, die der Vertreter vorlegen kann, ist natürlich immer gut um auf der sicheren Seite zu sein.

Das eigentliche Anmeldeformular nennt sich „Einheitspapier“, wobei man eine Anmeldung inzwischen wohl auch online vornehmen kann. Allerdings ist das eine ziemlich komplexe Sache, „einfach so“ dürfte es schwer werden das hinzukriegen weil es viele Angaben gibt, die man nicht wissen kann wenn man mit Zollanmeldungen normalerweise nichts zu tun hat. Die Online-Angaben kannst Du dir hier https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/portal/… ansehen, interessant dazu oben rechts der Button „Merkblatt zum Einheitspapier“ - dann weißt Du was auf dich bzw. den Anmelder zukommen könnte…

Sollte das Motorrad mehr als 10.000 EUR wert sein muß auch eine Zollwertangabe (D.V.1) ausgefüllt werden…

Die müssen aber auch in Kopie an der Ware befestigt sein!

Sind die Originale für die Zollabfertigung erforderlich? Also
falls ich jemanden beauftrage und ihm so eine Vollmacht
erteile, muss ich ihm dann die Unterlagen zusenden?

An der Ware müssen Originale sein. Dein Beauftragter kann zwar auch mit Kopien zum Amt gehen und anmelden, sollte der Zoll aber die Originale haben wollen müssen sie an der Ware zu finden sein. Das dürfte aber insofern kein Problem sein als dein Verkäufer ja kein großes Problem damit haben sollte die Rechnung ein weiteres Mal auszudrucken und Dir zu stempeln und zu unterschreiben.

Was ich nicht so genau weiß ist wie die Abfertigung beim Seetransport und bei Fahrzeugen abläuft weil ich mich nur mit Luftfracht bei Paketdiensten auskenne. Insofern sollte sich zu speziellen Dingen lieber noch ein Fachmann für diese Dinge äußern.
Ansonsten würde ich an deiner Stelle einfach mal bei einem Zoll-Infocenter http://www.zoll.de/infocenter/index.html nachfragen. Der Zoll hat sowieso eine recht gut gestaltete Seite, auf der man viele Informationen findet.

Gruß,

MecFleih

Hab vielen Dank, ich denke jetzt steht dem „Abenteuer“ nichts mehr im Wege. Und wenn du demnächst nen Emskopp auf ner Chang Jiang durchs Emsland knattern siehst (oder hörst:wink: dann weißt du, dass alles geklappt hat, hehe.

Viele Grüße aus dem sonnigen China,

Emskopp@China

Ni Hao,

wenn möglich verpack das Mopped nicht in einer normalen Holzbox. Die EU prüft seit Anfang April recht genau die Einhaltung des ISPM15 Standards.
Pressholz oder behandeltes Holz geht problemlos. Mehr Infos und die zugelassenen Behandlungsmethoden gibt’s hier: [http://www.bba.bund.de/cln_045/nn_804440/SharedDocs/…](http://www.bba.bund.de/cln_045/nn_804440/SharedDocs/07 AG/Publikationen/internat/tt/tt3-tto5.pdf.html nnn=true)

Gruss,
Julia