Verschimmelte Möbel+ Inventar nach Wasserschaden

Hallo,
in einem Mehrfamilienhaus ist eine Leitung geplatzt, die sich im gemeinsamen Eigentum aller (in einer Wand) befand). Dadurch ist einer Mietwohnung in zwei Räumen Schimmel entstanden. Das Badezimmer wurde auf Kosten des Vermieters saniert, ebenso Teppiche und Tapeten. Problematisch ist lediglich der Schaden am Mobiliar und Ínventar (Bettwäsche, Kleidung etc.).
Der Vermieter will die Kosten nicht tragen, da der Schaden durch gemeinsames Eigentum entstanden ist. Die Hausverwaltung will den Schaden nicht begleichen, da es sich um bewegliche Gegenstände handelt, die nach deren Ermessen unter die Hausratversicherung fallen. Da es sich um geduldete Asylbewerber handelt, existiert natürlich keine HR-Versicherung. Die Gemeinde will den Schaden nicht tragen, da Möbel und Inventar von Hartz-4 abgedeckt sind. Zudem ist man dort der Auffassung, dass der Vermieter eine Hausratversicherung für seine Mieter abschließen soll. Das erscheint mir aber vollkommen abwegig.

Hat jemand dazu eine Idee? Die Familie kann mit den vier Kindern die Ersatzbeschaffung nicht tätigen.

Danke

ich würde sagen, das ist ein fall für die gebäudehaftpflicht, oder?

Hatte ich auch schon überlegt. Die wäre dann ja über die Hausverwaltung greifbar. Bislang verweigern die sich halt mit der Begründung, dass die Gebäudehaftpflicht nur für Gebäudeschäden haftet. Hat auch eine gewisse Logik. Aber ich traue denen nicht so weit, wie ich spucken kann.

Einen Schaden hat immer der Verursacher bzw. der Verantwortliche zu tragen. Sind die Leitungen Eigentum der Gemeinschaft, trägt die Gemeinschaft sämtliche Kosten. Ob das beschädigte Gut beweglich ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Macht mir jemand meine Jacke kaputt, muss er sie bezahlen, auch wenn sie beweglich ist :wink:
Hier wäre allerdings zu fragen ob eine LW-Versicherung besteht und wenn nicht, warum die Verwaltung eine derartige Versicherung nicht abgeschlossen hat. Gehört das nicht zu einer ordnungsgemäßen werthaltigen Verwaltung? (Haftungsfrage gegenüber WEG)

vnA

das ist blödsinn. die gebäudehaftpflicht kommt auch dafür auf, wenn z.b. im winter einer auf nicht geräumten zugangswegen verunfallt.

wirf einfach mal google an zu dem thema…

Hallo,

das ist blödsinn. die gebäudehaftpflicht kommt auch dafür auf,
wenn z.b. im winter einer auf nicht geräumten zugangswegen
verunfallt.

Und ohnehin ist es für eine Haftung hier auch völlig Banane, ob eine Versicherung die Sache übernimmt.
Gruß
loderunner

Guten Tag,

Ob Haftung oder nicht wäre mir egal. Aber wer zahlt?!

Hier werden Versicherungen durcheinander geworfen, dass es einen nur so graut.
Gebäudehaftpflicht gibt es nicht, da ein Gebäude nicht haftet. Es haftet nur der Besitzer. Daher heißt diese Versicherung richtig: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, obwohl sie auch von der Versicherungswirtschaft gerne anders bezeichnet wird.
Dann gibt es noch Gebäudeversicherungen. Z.B. Brand-, Sturm-, Elementarschäden und, das was wir hier brauchen würden: Leitungswasserversicherung.

Für den Geschädigten ist dies aber völlig nebensächlich: Zahlen muss der Schadensverantwortliche. Wie gesagt die WEG.

vnA