Verschimmelte Möbel, wer haftet?

Ich wohne seit 10 Jahren ein einer Wohnung, die seit Anfang an mit Schimmel befallen war. Verschiedene Gutachter des Gesundheitsamts stellten fest, dass das Mauerwerk an sich trocken sei und der Schimmel vom falschen Lüften komme.
Nächste Woche werden wir umquartiert, da die Wohnungen hier kern saniert werden.
Seit 2 Monaten zahle ich 10´% weniger Miete da ich der Verwaltung den Zustand der Wohnung erneut gemeldet habe und die Verwaltung aber meinte, dass jetzt natürlich nichts mehr gemacht wird, siehe Sanierung.
Allerdings habe ich beim Packen der Kartons festgestellt, das die Kleiderschränke, Betten und andere Möbelstücke so verschimmelt sind, dass ich sie in die neue Wohnung kaum mitnehmen kann.
Kann ich den Vermieter haftbar machen, da ich mir kaum eine solche Menge an neuen Möbeln leisten kann?
Der Umzug wird übrigens komplett von der Verwaltung organisiert und durchgeführt und der alte Mietvertrag bleibt bestehen, da wir in ca 1 bis 2 Jahren wieder hierher zurück kehren werden
mfg
Cursty

Wenn schon verschiedene Gutachter festgestellt haben, dass die Ursache des Schimmelbefalls falsches Lüften ist, also der Befall von Ihnen verursacht wird, warum soll dann der Vermieter für die befallenen Möbel haften? Das ist m.E. Ihr Fehler.
MfG JM

Hallo Cursty,

Dene Frage ist rechtlicher Natur, da müsstest Du dich an einen Rechtsexperten wenden.
Soweit ich es bei meinen Kunden mitbekomme, zahlt der Verursacher i.d.R. den Schaden und die Schadensbeseitigung, d.h. in Deinem Fall müsstest Du die neuen Möbel selbst bezahlen.

Barbara

Hallo,

die Wohnung ist also schon seit zehn Jahren mit Schimmel befallen. Und wenn die Gutachter festgestellt haben, dass der Schimmel vom falschen Lüften herrührt, dann wird das wohl den Bewohnern zur Last gelegt. Da können dann die Bewohner froh sein, wenn sie für die Beseitigung des Schimmels nicht noch zur Kasse gebeten werden. Nun unterscheidet so ein Schimmelpilz ja nicht zwischen Hauswand und Schrank-Rückseite oder Bett. Der breitet sich gnadenlos weiter aus - was mich als Mieter wohl dazu veranlasst hätte, die Möbel mal abzurücken, um dahinter zu gucken. Wenn Schimmel vorhanden ist, sollten die Möbel eh einen gewissen Abstand zur Wand haben, damit der Schimmel nicht weiter wachsen kann.

Was mir etwas unverständlich ist: Wenn Ihr doch wisst, dass der Schimmel vom falschen Lüften kommt (und damit läge die Verantwortung ja bei Euch als Mieter), warum kürzt Ihr dann die Miete? Ich wäre da sehr vorsichtig, weil die Hausverwaltung/der Vermieter am Ende Euch haftbar machen kann.

Damit wären wir jetzt auch bei der Antwort auf Eure Frage: Meiner Meinung nach könnt Ihr den Vermieter nicht haftbar machen für die vergammelten Möbel. Das wäre nur dann der Fall, wenn aufgrund baulicher Mängel (nasse Wände) der Schimmel aufgetreten wäre.

Weiter frage ich mich, warum Ihr 10 Jahre in einer Wohnung wohnt, die schimmelig ist. Schimmel ist nicht nur optisch unangenehm, er kann auch sehr gesundheitsschädlich sein. Ich hätte da schon längst meine Koffer gepackt.

Viel Glück aber für das weitere Mietverhältnis und einen guten Rutsch!

Micha

Der >Schummel ist wohl schon vor Jahren aufgetreten, aber damals war es nicht ganz so schlimm. Als der Gutachter da war, war wohl die Gesetzeslage anders, inzwischen bin ich auch beim Mieterbund. Die Verwaltung hat auch verschiedene Male versucht, den Schimmel zu beseitigen, zuletzt vor einem Jahr, alles wurde behandelt und mit einer Spezialfarbe gestrichen.
Natürlich stehen die Möbel nicht an der Wand, tatsächlich steht das Bett, welches sogar feucht ist, 20 cm weg von der Wand, den Schrank habe ich erst im Sommer erstanden, daher auch meine Frage nach Haftung. Durch die beiden kalten Winter hat sich der Schimmel blitzartig ausgebreitet,
und was den Umzug betrifft: ich bin alleinerziehend, wir wohnen zu dritt auf 53 qm, zusätzlich zu meinem Lohn beziehe ich Hartz 4 und muss mich an den in Hamburg vorgeschriebenen Satz halten, der bei ca 530,- € warm liegt. Für dieses Geld bekommt man keine Wohnung, zumindest nicht in HH nord, wo meine Kinder zur Schule gehen.
Die Sanierung wurde bereits vor 4 Jahren angekündigt, als, ziemlich bald, noch dieses Jahr, und danach kostet der qm 5,34 €, also wollte ich ausharren. Das ist nicht so leicht, hier, ich weiß nicht in welcher Stadt du wohnst, aber ein Hamburger, der in meiner Lage ist, wird diese Situation verstehen.
Die Mietminderung wurde von der Verwaltung genehmigt und wie gesagt, werden wir am 3.1. umquartiert, ich will bloß die verschimmelten Möbel nicht mitnehmen und neue kaufen kann ich mir auch nur bedingt und ein paar, aber auf keinen Fall alle
mfg, Cursty

Hallo,

den Beitritt zum Mieterbund ist schon mal eine gute Idee gewesen. Was die Möbel angeht, würde ich mal in Ruhe mit der Hausverwaltung reden. Und zwar auch vor dem Hintergrund Deines Status als Alleinerziehende und weil Du ergänzend HartzIV beziehen musst. Ich bin übrigens auch alleinerz. und beziehe HartzIV, von daher kann ich verstehen, dass Du nicht mal eben mir nix Dir nix umziehen kannst.

Also, rede mal mit der Verwaltung/dem Vermieter und vielleicht beteiliegen sie sich ja an den Kosten für die Neuanschaffung.

Viel Glück und verschneite Grüße aus dem tiefsten NRW

Micha

vielen Dank für die Antwort, das werde ich wohl tun. Zumal der Umzug ja von der Verwaltung gezahlt und organisiert wird, die wollen uns ja raus haben.
Der Spruch mit der falschen Lüftung wird im übreigen immer gebracht, ich gehe um 6.30 Uhr zur Arbeit, die Kinder stehen um 7 Uhr auf, wann soll man da lüften? Ich lüfte viel und immer, aber der Mann vom Gesundheitsamt hat mir erzählt, dass sogar er Schimmel hat, und wenn jeman übers Lüften Bescheid weiß, dann er.
Also Kommentare, von wegen meine eigene Schuld, könnte man sich ersparen, jeder weiß, dass korrektes Lüften (1x in der Stunde für 5 bis 10 Minuten Stoßlüften) völlig unmöglich für die arbeitende Fraktion unter uns ist

Dies ist eine mietrechtliche Frage. Als Sachverständiger und Nicht-Jurist bin ivch nicht befugt Sie diesbezüglich zu beraten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.

Lg., D. Müller

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfos und Referenzen: www.schadstofffrei.de

In diesem Fall irgendwelche Forderungen zu stellen halte ich für absolut gewagt und übertrieben. Denn wenn offensichtlich der Schimmelpilzbefall durch das Nutzungsverhalten hervorgerufen wurde können Sie schon froh sein, wenn die Kosten der Schimmelbeseitigung nicht auf Sie umgelegt werden.

Ebenso ist die Mietminderung nicht gerechtfertigt, da der Vermieter mit dem Zustand nichts zu tun hat, wie ja auch die Gutachten beweisen. Der Befall ist durch Sie hervorgerufen worden, also müssen Sie auch für Schäden aufkommen, für Schäden an der Mietsache und für Schäden an Ihrem Eigentum.

Hallo Cursty,

sorry, ich bin absoluter Laie in Sachen Mietrecht - ich hatte nur selbst vor einigen Monaten eine Anfrage in dieses Forum gestellt. Daher kann ich keine fundierte Auskunft geben.

Was mich allerdings etwas bedenklich stimmt sind die Gutachten von Sachverständigen. Wenn durch diese Gutachten festgestellt wurde, dass ein Fehler seitens der Mieter vorliegt (falsches Lüften) kann ich mir kaum vorstellen, dass der Vermieter Kosten für neue Möbel übernimmt.

Aber bleibt dran!

Viel Erfolg und ein gutes neues Jahr 2011!
Gruß

Zu der Angelegenheit kann ich nicht sagen.
MfG

Das ist eine rechtliche Frage die meiner Auffassung nach nur ein Anwalt beantworten kann.

Viel Erfolg, K. Taeubig

vielen Dank für die vielen Antworten und Anregungen.
alles hat sich inzwischen zu meiner Zufriedenheit erledigt. Die neue Hausverwaltung, die uns auch umquartiert, hat uns neue Möbel bezahlt (gebraucht, neu) und möchte ja nicht, dass wir die verschimmelten Teile in die Wohnung mitnehmen, die wir während der Kern Sanierung beziehen.
vielen Dank für die Mühe an alle
mfg
Cursty

Hallo,
so wie ich dass verstanden habe, war schon bei Deinem Einzug bekannt, dass die Wohnung mit Schimmel behaftet ist. Da wird es sicherlich schwierig sein, einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung für neue Möbel zu bekommen, denn Du hast ja gewußt, dass in der Wohnung Schimmel an den Wänden ist. Ursache ist die Lieblings-
ausrede aller Vermieter „Falsches Lüften“. Hat denn der Vormieter oder du falsch gelüftet? Ich würde auf jeden Fall versuchen, wenigstens anteilig etwas für Ersatzbeschaffung vom Vermieter zu bekommen.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
Mfg
Sabine Kruse

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

mfg

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

mfg

Wie bereits gesagt, es hat sich alles erledigt, der Vermieter, der die Wohnungen saniert, hat uns umquartiert und alle verschimmelten Möbel ersetzt.
Ich danke nochmals für all die anregenden Antworten, wenn jemand dazu nichts zu sagen hat, benötige ich allerdings keine Antworten mit dem Text:
„da kann ich dir leider nicht helfen.“ das bringt mich auch nicht weiter. Sorry, wenn das überheblich klingt, aber solche Antworten sind so überflüssig wie ein Kropf oder wie die Aussage: „Du?“ der andere:„Ja, was ist“ und der erste „nichts“
das ist einfach nur bescheuert und nicht im geringsten hilfsbereit

hallo,

das verstehe ich. Solche antworten will ich auch nicht. Nur wenn man fragen nicht beantwortrt, wird man gesperrt und man kann selbst keine fragen stellen. Ich habe eine frage eingestellt und musste erst fragen beantworten, die mir gestellt wurden.

MFG