Verschimmelte Wohnung, Kosten beim Mieter?

Hallo,Problem, meine Tochter hat eine Wohnung gemietet und die Kaution und 1 Monatsmiete bezahlt. Da sie ein paar Tage vorher vom Vormieter den Schlüssel bekommen hat, begann sie mit renovieren. Streichen und Teppich reinigen. Dann hängte sie als Letztes im Bad den Spiegelschrank ab um zu streichen. Dahinter kam dann dicker Schimmel raus. Da begann sie zu suchen und Tapete abzureißen. Dahinter war alles schwarz. Wie sich durch einen Sachverständigen herausstellte, wurde das Haus mit Platten verkleidet und dichte Fenster eingebaut. Sie bestand auf eine Aufhebung des Vertrages, da ihr Sohn 3 1/2 Jahre schon mit Pseudokrupp Atemprobleme hat.
Problem ist aber, dass die Kaution nicht zurückgezahlt wird wurde als Genossenschaftsanteil für 1 Jahr angelegt und sie nochmal zusätzlich Miete zahlen musste, da sie nicht so schnell eine neue Wohnung finden und die Wohnung nicht räumen konnte. Inzwischen sind die Möbel in einem Lager wofür sie jetzt auch monatlich Miete zahlt, da sie noch immer keine Wohnung hat.
Kann es wirklich sein, dass meine Tochter die ganzen Kosten übernehmen muss? Kaution, Miete, Lagerkasten! Sie kann doch nichts dafür, dass die Wohnung verschimmelt war? Die Verwaltung kann auch keine andere Wohnung stellen. Sie hat keine Wohnung aber 1000.- € Kosten und von den unnützen Renovierungskosten ganz zu schweigen.
Wäre froh zu wissen, wer im Recht ist? Danke.

Guten Tag,
über rechtliche Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen.
JM

Hallo ich kann und darf Ihnen da keine Auskünfte erteilen, das ist Sache eines Juristen. Den würde ich auch schnellsten konsultieren, da die Sachlage recht eindeutig ist.

Hallo Frau Bulla,

danke für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen zu diesem Sachverhalt keine Hilfestellung geben, da es sich um eine rein rechtliche Angelegenheit handelt.
Ich selbst arbeite als Gutachter bei Schimmelschäden (über diesen Schritt sind Sie ja bereits hinaus, was Sie auch richtig getan haben. Denn wenn es vor Gericht gehen sollte, ist dieses Gutachten sinnvoll!).

Bitte wenden Sie sich mit diesem Problem an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der wird Ihnen dann Rede und Antwort stehen.

mfg Hammer

Hallo,
da es sich hierbei um rein juristische Fragen handelt sollte man den Anwalt des Mieterschutzbundes oder der Verbraucherberatung befragen. In dem Fall kann ein Sachverständiger nicht helfen.
MfG

Guten Taf Frau Bulla,

da es sich nicht um eine technische Fragestellung handelt, kann ich Ihnen keine (Rechts)auskunft geben.

Gruß Wolfgang Schürings

Nun die eigentliche Frage ist der Schimmel frisch oder schon alt und ab gestorben?
Wenn ich lese alles schwarz dann sagt dies noch nichts konkretes aus.Was sagt denn der Sachverständige zum Befall?

Hallo,
Danke aber nun ist alles schon renoviert…
Meine Tochter ist sofort ausgezogen. Es ging letztlich nur darum, wer die Kosten des Ein- und Umzuges übernehmen muss!

Aber vielen Dank.

MfG

Nun die eigentliche Frage ist der Schimmel frisch oder schon
alt und ab gestorben?
Wenn ich lese alles schwarz dann sagt dies noch nichts
konkretes aus.Was sagt denn der Sachverständige zum Befall?