Verschimmelter Keller Vermieter will nicht haften

Hallo zusammen,

eine Familie zieht am 1.4.2011 in ein 2 Familienhaus und hat mit Ihrem Vermieter nur Probleme, sodass sie schon wieder auf der Suche nach einer neuen Bleibe sind. Das aktuelle Problem lässt sie nun aber wirklich verzweifeln. Vielleicht weiss jemand Rat:

Bei der Hausbegehung vor Families Einzug zeigte der Vermieter einen sauberen trockenen Gewölbekeller. Die Fam. sagten ihm, das sie Ihn gerne ausbauen würden um ihn halbseitig als Hobbyraum zu nutzen. Er sagte im Beisein des GrossVaters, das sich der Keller dafür anbieten würde.
Wenige Wochen nach dem Einzug platzten einige Rohre im Nachbarhaus, welches auch dem besagtem Vermieter gehört. Die Fam. machte den Vermieter darauf aufmerksam, das sowohl die Kellertreppe nass (klitschnass) sei, als auch Feuchtigkeit im gesammten Keller. Der Verm. tat das ab, mit der Begründung, der Keller würde laut Mietvertrag nicht zur Wohnung gehören. (Die Familie hat das komplette Haus angemietet, es gibt einen grossen Kellerraum)
Letztes Wochenende war der Ehemann im Keller und ihn hat der Schlag getroffen: Eine komplett verschimmelte Eisenbahnschiene der Tochter, da hat die Familie den Keller weiter unter die Lupe genommen und festgestellt, das überall auf den Sachen Schimmel drauf ist. Die Familie kannn alles wegschmeissen (2. Kinderwagen Autokindersitz, Winterjacken Gesellschaftsspiele, Metallbett usw usw)
Die Familie hat gleich mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und diese meinte, sie bräuchte auf jedenfall eine Bestätigung des Vermieters, das ein Wasserrohrbruch stattgefunden hat.
Der Vermieter weigert sich nun, diese Bescheinigung auszuhändigen, da er dafür nicht haftbar gemacht werden möchte, da der Keller kein Mietbestand sei.
Wutentbrannt hat die Ehefrau dann bei der Firma angerufen, die den Wasserschaden behoben hat und was die Familie befürchtet hat, hat sich bestätigt: Die Reparatur des Wasserschadens war ein „Freundschaftsdienst“ sprich es wurde in Schwarzarbeit repariert, so wie alles an diesem Haus.
Die Familie hat nun bei der (Hausrat)Versicherung erneut angerufen, denen gesagt das der Schaden über 2500 Euro ist (kommt auch hin) und sie mögen einen Vertreter rausschicken, damit er sich das ansieht.
Wie sieht diese Situation denn nun rechtlich aus?
Welche Funktion hat das Umweltamt?
Die Familie hat 4 Kinder und da es nun auch noch auf die Gesundheit der Familie geht, ist die Geduld definitiv am Ende.

Viele Grüsse
Sandra

Fam. machte den Vermieter darauf aufmerksam, das sowohl die
Kellertreppe nass (klitschnass) sei, als auch Feuchtigkeit im
gesammten Keller.

Mängelrügen sind dem Vermieter am besten schriftlich zuzustellen.

der Keller würde laut Mietvertrag nicht zur Wohnung gehören.
(Die Familie hat das komplette Haus angemietet, es gibt einen
grossen Kellerraum)

Im Mietvertrag steht was der Mieter gemietet hat. Ohne vertragliche Einschränkung gehört ein Keller zum Haus wenn ein Haus gemietet wurde.

Letztes Wochenende war der Ehemann im Keller und ihn hat der
Schlag getroffen: Eine komplett verschimmelte Eisenbahnschiene
der Tochter, da hat die Familie den Keller weiter unter die
Lupe genommen und festgestellt, das überall auf den Sachen
Schimmel drauf ist.

Nochmalige?? Mängelrüge mit nochmaliger ?? Fristsetzung zur Schadenbehebung und Ankündigung einer Mietminderung - kurz und sachlich.Schimmel und Feuchtigkeit machen die Nutzung einer Mietsache unmöglich

Die Familie kannn alles wegschmeissen

Meldung des Schadens an die eigene Hausratversicherung.
Hausratversicherung des Geschädigten ist primär für unverschuldete Schäden am Hausrat ihres Versicherungsnehmers zuständig.

Die Reparatur des Wasserschadens war
ein „Freundschaftsdienst“ sprich es wurde in Schwarzarbeit
repariert, so wie alles an diesem Haus.

Ist nicht Sache des Mieters

Hier geht es um 2 Rechtssachen:
Mängel an der Mietsache und Schadensfall als Folge des Mangels.
Ruhig Blut und Erfolg.

Laut Aussage meiner Haftpflichtversicherung ist der Vermieter nicht für Schäden aus Rohrbrüchen haftbar zu machen, da er den Schaden nicht verursacht hat und er seine ihm obliegende Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat (Man muss Rohre nicht in regelmäßigen Zeitabständen von innen überprüfen lassen). Gemäß Aussage handelt es sich um allgemeines Lebensrisiko. Die Versicherung empfiehlt den Schaden der Hausratversicherung zu melden. (Übrigens hat diese in meinem Fall die Hotelkosten ohne irgendwas sofort bezahlt)

Dem Mieter ist übrigens ein erhebliches Selbstverschulden zuzusprechen, da er die Gegenstände in einem Keller lagerte, der wissentlich einen erheblichen Wasserschaden erlitten hatte. Da ist, bei unterlassener Nachsorge (Lüften, Trocknen) mit Schimmelbefall zu rechnen. Das hätte der Mieter wissen müssen.

vnA

Laut Aussage meiner Haftpflichtversicherung ist der Vermieter
nicht für Schäden aus Rohrbrüchen haftbar zu machen, da er den
Schaden nicht verursacht hat und er seine ihm obliegende
Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat (Man muss Rohre nicht in
regelmäßigen Zeitabständen von innen überprüfen lassen). Gemäß
Aussage handelt es sich um allgemeines Lebensrisiko. Die
Versicherung empfiehlt den Schaden der Hausratversicherung zu
melden. (Übrigens hat diese in meinem Fall die Hotelkosten
ohne irgendwas sofort bezahlt)

Wäre auch grundsätzlich richtig, aber der Vermieter wurde über die Nasse Treppe informiert und hatte Zeit genug, diese Fachmännisch trocken legen zu lassen.

Dem Mieter ist übrigens ein erhebliches Selbstverschulden
zuzusprechen, da er die Gegenstände in einem Keller lagerte,
der wissentlich einen erheblichen Wasserschaden erlitten
hatte. Da ist, bei unterlassener Nachsorge (Lüften, Trocknen)
mit Schimmelbefall zu rechnen. Das hätte der Mieter wissen
müssen.

S.o. dem Vermieter hat am 10.05.2011 auf ein Schreiben vom Mieterschutzbund reagiert, das der Keller kein Mietgegenstand sei und er sich deswegen um die Nasse treppe nicht kümmern bräuchte.

vnA

Fam. machte den Vermieter darauf aufmerksam, das sowohl die
Kellertreppe nass (klitschnass) sei, als auch Feuchtigkeit im
gesammten Keller.

Mängelrügen sind dem Vermieter am besten schriftlich
zuzustellen.

Wurde bereits durch den Mieterschutzbund gemacht.

der Keller würde laut Mietvertrag nicht zur Wohnung gehören.
(Die Familie hat das komplette Haus angemietet, es gibt einen
grossen Kellerraum)

Im Mietvertrag steht was der Mieter gemietet hat. Ohne
vertragliche Einschränkung gehört ein Keller zum Haus wenn ein
Haus gemietet wurde.

Es handelt sich um ein Haus mit 2 Abgeschlossenen Wohnungen. Es wurden von der Familie beide Wohnungen angemietet

Letztes Wochenende war der Ehemann im Keller und ihn hat der
Schlag getroffen: Eine komplett verschimmelte Eisenbahnschiene
der Tochter, da hat die Familie den Keller weiter unter die
Lupe genommen und festgestellt, das überall auf den Sachen
Schimmel drauf ist.

Nochmalige?? Mängelrüge mit nochmaliger ?? Fristsetzung zur
Schadenbehebung und Ankündigung einer Mietminderung - kurz und
sachlich.Schimmel und Feuchtigkeit machen die Nutzung einer
Mietsache unmöglich

Die Familie kannn alles wegschmeissen

Meldung des Schadens an die eigene Hausratversicherung.
Hausratversicherung des Geschädigten ist primär für
unverschuldete Schäden am Hausrat ihres Versicherungsnehmers
zuständig.

Die kommen morgen. Die Familie ist sehr gespannt, mit welchem Ergebnis.

Die Reparatur des Wasserschadens war
ein „Freundschaftsdienst“ sprich es wurde in Schwarzarbeit
repariert, so wie alles an diesem Haus.

Ist nicht Sache des Mieters

Hier geht es um 2 Rechtssachen:
Mängel an der Mietsache und Schadensfall als Folge des
Mangels.
Ruhig Blut und Erfolg.

Vielen Dank :smile:

Hallo,

der Vermieter müsste nachweisen, dass der Keller nicht mit dem Haus vermietet wurde, also müsste dies im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart sein, was ja aber „Blödsinn“ wäre, denn kein Mieter mietet ein Haus ohne Keller an.
Hier könnten unterschiedliche Versicherungsgesellschaften und Versicherungsarten zuständig sein, ggf. auch eine Gebäudehaftpflicht des Verursachers.
Hier wäre anwaltlicher Rat empfehlenswert.
LG:smile:

An dem Lagern von Gegenständen in einem nachweislich feuchten Raum ändert das aber nichts. Also auch nicht an einer (möglicherweise erheblichen) Teilschuld des Mieters.

vnA

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An dem Lagern von Gegenständen in einem nachweislich feuchten
Raum ändert das aber nichts. Also auch nicht an einer
(möglicherweise erheblichen) Teilschuld des Mieters.

Wenn jemand in seinen Keller kommt und böse überrascht überall Schimmel feststellt wie der Mann von der Fragerin hat er keine Mitschuld!

Mängelrügen sind dem Vermieter am besten schriftlich
zuzustellen.

Wurde bereits durch den Mieterschutzbund gemacht.

Wer Mitglied beim Mieterbund ist wird dort bestens von Fachleuten beraten - adios!!!

Aber lange vorher wird doch geschildert:

Die Fam. machte den Vermieter darauf aufmerksam, das sowohl die :Kellertreppe nass (klitschnass) sei, als auch Feuchtigkeit im :gesammten Keller.

Da sollte man dann ggf. später nicht mehr ganz so überrascht sein.

Gruß
Jo

Wer Mitglied beim Mieterbund ist wird dort bestens von
Fachleuten beraten - adios!!!

von Hellsehern???
Es gint noch keinerlei Einlassung der UP zum Wortlaut des Mietvertrags.
Woher weißt du also, dass die Mieter nicht tatsächlich nur zwei Wohnungen gemietet haben, bzw. was konkret dort an Mieträumen angegeben ist?
Cheers

Hallo Sandra,

Es handelt sich um ein Haus mit 2 Abgeschlossenen Wohnungen.
Es wurden von der Familie beide Wohnungen angemietet

damit ist nicht automatisch das ganze Haus gemietet, sondern eben nur die 2 Wohnungen im Haus. Steht im Mietvertrag nichts über die Kellerräume, so sind sie nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn es gab Nebenabsprachen mit dem Vermieter.

Gruß

Joschi

Der Kommentar ist treffend, Jo! Schönen Tag noch.

Hi!

eine Familie zieht am 1.4.2011 in ein 2 Familienhaus […]
Wenige Wochen nach dem Einzug platzten einige Rohre […]
Kellertreppe nass (klitschnass) sei, als auch Feuchtigkeit im
gesammten Keller. […]
Letztes Wochenende war der Ehemann im Keller

Tschuldigung, aber ihr habt tatsächlich alle Sachen im klitschnassen Keller gelassen???
Spätestens hier wird dem Mieter der Versicherer eher ein Lächeln als ein paar Euro schenken

Das mit den zwei Wohnungen im Haus wurde eh schon behandelt …

Grüße,
Tomh

Vielen Dank für die netten und weniger netten Antworten, die ich sowohl hier als auch per Email erhalten habe.

Trotz Mieterschutzbund wollte ich mir gerne noch weitere Meinungen einholen und wusste nicht das das hier so verpönt ist.

Zur Sachlage:
Die Versicherung war heute im Hause und übernimmt den Versicherungsschaden komplett.
Es wird von der Versicherung noch eine Firma zur Feuchtigkeitsmessung geschickt werden.

Da eine Fahrlässigkeit von Seiten des Vermieters vorliegt und nicht von Seiten der Mieter, wird die Versicherung sich mit den Forderungen und weiteren Ansprüchen an den Vermieter wenden.

Morgen ist der Termin beim Mieterschutzbund. Ich werde gerne berichten falls Interesse besteht

Vg
Sandra

nein nicht der Keller war nass sondern die Kellertreppe

Herzlichen Glückwunsch -
die Sache geht den richtigen Weg:
Wie ich schrieb: 1 Schaden = 2 Schadensfälle!