Verschimmeltes Haus zum Verkauf

Hallo an alle Kenner der Branche!

Ich habe eine Frage.
Angenommen ein Haus, welches erheblichen Schimmelbefall hat und sämtliche Mieter deshalb bereits auszogen, wurde überstrichen und die verschimmelten Wände mit diversen Tapeten abgedeckt und zum Verkauf angeboten. Angenommen der Besitzer unterrichtet den Interessenten (Neubesitzer) des Hausen nicht über die Mängel und Schäden. Gilt das Haus gekauft wie gesehen?

Gibt es eine gesetzliche Frist die ein „Rückgaberecht“ beim Hauskauf einräumt, wegen Täuschung zum Beispiel? (Täuschung da es nachgewiesen werden kann das sowohl der Schimmelbefall als auch die Reklamationen verschiedener Mieter Jahre lang bekannt waren)

Vielen Dank!

unterrichtet den Interessenten (Neubesitzer) des Hausen nicht
über die Mängel und Schäden. Gilt das Haus gekauft wie gesehen?

Nein, inzwischen müssen erhebliche Mängel mitgeteilt werden. Hier könnte der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt sein.

Gibt es eine gesetzliche Frist die ein „Rückgaberecht“ beim
Hauskauf einräumt, wegen Täuschung zum Beispiel? (Täuschung da

Die gibt es mit Sicherheit, aber ich weiß sie nicht. Der Käufer sollte schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Chancen, dass er wieder aus dem Kaufvertrag herauskommt, sehe ich optimistisch.

Angenommen ein Haus, welches erheblichen Schimmelbefall hat
und sämtliche Mieter deshalb bereits auszogen, wurde
überstrichen und die verschimmelten Wände mit diversen Tapeten
abgedeckt und zum Verkauf angeboten. Angenommen der Besitzer
unterrichtet den Interessenten (Neubesitzer) des Hausen nicht
über die Mängel und Schäden. Gilt das Haus gekauft wie
gesehen?

Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen kann der Verkäufer ALLE Gewährleitungsrechte ausschliessen, dies gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel; der Käufer muss also später nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel bei KV kannte und verschwieg!

Gibt es eine gesetzliche Frist die ein „Rückgaberecht“ beim
Hauskauf einräumt, wegen Täuschung zum Beispiel?

nein! ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es bei Immobilien nicht, es gibt vorrangig die Möglichkeit der Kaufpreisreduzierung.

(Täuschung da
es nachgewiesen werden kann das sowohl der Schimmelbefall als
auch die Reklamationen verschiedener Mieter Jahre lang bekannt
waren)

ggf. gibt es die zusätzliche Möglichkeit des Strafantrag

aber spätestens ab jetzt gilt -> NIX OHNE ANWALT, und nimm nicht irgendnen Waldundwiesenanwalt in deiner Nähe, sondern such dir einen Immobilienspezialisten, zwar im Ort, aber ruhig n paar Meter weiter weg, das lohnt sich! woher du den Fachanwalt findest? google doch mal Anwaltsuche Fachanwalt und dann deinen Ort - du wirst schon sehen

Gruß
Ralf