Verschlechterung bei Rücksendung Falschlieferung

Hallo!

Folgender (natürlich abstrakter) Fall:

Eine Ware wird bestellt, und es kommt zu einer Falschlieferung. Der Kunde reklamiert diese Falschlieferung und erhält als Aussage, die Ware zurückzuschicken für einen Tausch. Leider wird die Ware auf dem Rückweg zum Verkäufer beschädigt, und zwar scheinbar, weil die Polsterung nicht ausreichte (Styroporformteile wurden versehentlich weg geworfen und durch Zeitungen ersetzt).
Wer hat den schwarzen Peter? Ist die Verschlechterung der Ware dem Kunden anzulasten? oder ist der Verkäufer wegen der Falschlieferung sowieso im Schuldverhältnis und muss die verschlechterte Ware austauschen? Gibt es irgendwelche Paragraphen, die einen solchen Fall regeln?

Tschö Blasenfuss

also ich muss sagen da muss der verkäufer den kunden zufrieden stellen, damit er den kunden als kunden behalten kann.

falls der verkäufer in diesem fall guten service bietet, ist es durchaus möglich, dass der kunde noch paar mal was bestellt. ich würde sogar dem kunden einen 5 oder 10 EURO gutschein geben wegen der falschlieferung.

solche fälle sind streitig und werden vor gericht entschieden.
bei hochwertigen artikeln sollte sowieso immer versichert versendet werden.

lg

also ich muss sagen da muss der verkäufer den kunden zufrieden
stellen, damit er den kunden als kunden behalten kann.

und auf welcher Rechtsgrundlage?

Gruß

S.J.

wieso denkst du hier mit recht? es geht doch nicht um recht! meiner meinung nach ist es wichtig den kunden als kunden zu behalten.

was bringt dem verkäufer das wenn er im recht ist aber dann den kunden als kunden verliert?

Im Brett geirrt?
Im Ursprungsposting wird klar nach der Rechtsgrundlage gefragt. Zudem befinden wir uns hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich würde den schwarzen Peter beim Käufer sehen, da die Beschädigung auf mangelnde Sorgfalt und somit sein Verschulden zurückzuführen ist.

Gruß

S.J.

Eine Ware wird bestellt, und es kommt zu einer
Falschlieferung. Der Kunde reklamiert diese Falschlieferung
und erhält als Aussage, die Ware zurückzuschicken für einen
Tausch. Leider wird die Ware auf dem Rückweg zum Verkäufer
beschädigt, und zwar scheinbar, weil die Polsterung nicht
ausreichte (Styroporformteile wurden versehentlich weg
geworfen und durch Zeitungen ersetzt).
Wer hat den schwarzen Peter? Ist die Verschlechterung der Ware
dem Kunden anzulasten? oder ist der Verkäufer wegen der
Falschlieferung sowieso im Schuldverhältnis und muss die
verschlechterte Ware austauschen? Gibt es irgendwelche
Paragraphen, die einen solchen Fall regeln?

Tschö Blasenfuss