Verschlechterung des Arbeitsplatzes

Hallo,

ein Teil der AN eines Büros sollen in ein anderes Gebäude umziehen. Alter und neuer Arbeitsplatz können folgendermaßen verglichen werden:

Alter Arbeitsplatz:

  • kleines Gebäude (Büro im EG)
  • normales Büro (ca. 10 Arbeitsplätze)
  • Parkplätze vor der Tür
  • ergonomische Schreibtische

Neuer Arbeitsplatz (im selben Ort):

  • Mehrstöckiger Bürokomplex
  • Großraumbüro (ca. 30 Arbeitsplätze) (die AN telefonieren viel!)
  • nach 8 Uhr keine Parkmöglichkeit mehr (Innenstadtlage)
  • durchschnittliche Büroausstattung

Der AN kann durch die schlechten Parkmöglichkeiten die betrieblich vereinbarte Gleitzeit faktisch nicht mehr nutzen. Der Weg zu den Parkmöglichkeiten beträgt hin und zurück eine gut eine viertel Stunde (mind. 1,25 Std. pro Woche). Der BR hat dem Büroumzug zugestimmt. Der Arbeitsplatz bietet somit nicht mehr die Vorzüge, die er zu Beginn hatte.

Hat der AN Anspruch auf eine dauerhafte/einmalige Ausgleichszahlung?

Gruß und danke
m.w.

Hallo,

Hallo,

Hat der AN Anspruch auf eine dauerhafte/einmalige
Ausgleichszahlung?

Sofern es nicht besondere arbeitsvertragliche Regelungen zum Arbeitsort gibt, besteht ein Anspruch nur dann, wenn ihn der BR im Rahmen der §§ 111, 112 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html
ausverhandelt hat.

Gruß und danke

&Tschüß

m.w.

Wolfgang