Angenommen, ein Arbeitnehmer bekommt einen neuen Vorgesetzten. Zu diesem Anlass lässt er sich ein Zwischenzeugnis von seinem alten Vorgesetzten ausstellen. Dieses ist durch und durch „sehr gut“. Der ehemalige Vorgesetzte war 3 Jahre sein Chef. Nach weiteren neun Monaten verlässt der Arbeitnehmer die Firma und bekommt ein Abschlusszeugnis. Dieses ist Wort für Wort identisch (nur jetzt in Vergangenheitsform) bis auf die abschließenden Beurteilungen. Da wird aus dem „sehr gut“ ein „befriedigend“, nach einem ersten Einspruch (telefonisch) ein „gut“. Es geht konkret um das Verhalten Vorgesetzten gegenüber („einwandfrei“ statt „stets einwandfrei“).
Der alte Chef saß drei Jahre mit dem AN in einem Büro, der neue Chef hat den AN innerhalb der neun Monate nur auf Tagungen gesehen, Kontakt nur telefonisch. Der alte Chef ist noch in der Firma und steht zu seinem „sehr gut“.
Frage: kann der Arbeitnehmer rechtlich gegen seine Beurteilung angehen? Muss bei der Beurteilung die unterschiedlich lange Zuständigkeit berücksichtigt werden? Wie schützt man sich allgemein vor Vorgesetzten, die eine Kündigung des AN als persönliche Beleidigung empfinden?
Hallo
Frage: kann der Arbeitnehmer rechtlich gegen seine Beurteilung
angehen? Muss bei der Beurteilung die unterschiedlich lange
Zuständigkeit berücksichtigt werden?
Du kannst ein besseres Zeugnis einfordern und mußt ggf über den Klageweg Dein Recht durchsetzen. Vor Gericht wird der AG dann konkret darlegen müssen, warum Deine Bewertung jetzt so viel schlechter ausfällt.
Wie schützt man sich
allgemein vor Vorgesetzten, die eine Kündigung des AN als
persönliche Beleidigung empfinden?
Gar nicht.
Gruß,
LeoLo