Verschlechterungsantrag Versorgungsamt

Ich habe am 14.12.2015 den Grad der Behinderung von 30% vom Versorgungsamt erhalten. Ich möchte
mit der Hausärztin einen Verschlechterungsantrag stellen. Muss das innerhalb 4 Wochen als Widerspruch laufen, oder bleiben die 30% erstmal und kann sich etwas Zeit lassen?

Danke Manfredo

Hallo,

für einen Verschlechterungsantrag gibt es keine Fristen.

Ich würde trotzdem jetzt erst mal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen. Dann siehst Du, was denn bisher an Befunden eingeholt wurde und wie diese Befunde ausgefallen sind. So mancher Antragsteller hat auf diesem Weg große Diskrepanzen zwischen ärztlichen Aussagen ggü. Patienten und ggü. dem Versorgungsamt feststellen können.
Durch Widerspruch und Akteneinsicht beginnt eine neue Monatsfrist für eine Widerspruchsbegründung.

Viele Ärzte wissen auch leider nicht, worauf es eigentlich bei einem Antrag auf das Versorgungsamt ankommt - nämlich auf die individuellen Auswirkungen. Das deine Ärztin anscheinend den Unterschied zwischen Widerspruch und Erhöhungsantrag auch nicht kennt, deutet darauf hin, daß sie Dir keine große Hilfe sein kann.
Hilfe bereits bei Antragstellung und/oder Widerspruchsbegründung gibt es entweder für Gewerkschaftsmitglieder durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder aber bei Sozialverbänden wie VdK, SoVD etc., wenn man dort Mitglied ist bzw. wird.

&Tschüß
Wolfgang