Verschlechterungsverbot, Strafbefehl

Herr P. hat einen Strafbefehl mit 60 Tagessätzen zu 30 Euro erhalten.
Frist zum Einspruch ist verfallen,der Strafbefehl hat Rechtsgültigkeit, Herr P. hat auch schon die erste Rate zur Tilgung des Strafbefehls eingezahlt.

Nun stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erhöhung der Bewährung einer vorangegangenen Verurteilung um 1 Jahr.

Ist doch ungültig Aufgrund des Verschlechterungsverbotes!?

Hallo!

Im vorigen Verfahren wurde eine Bewährungsfrist auferlegt,die Strafe also nicht vollstreckt.
Konsequenz ware doch,der Widerruf der Bewährung,wenn in der Bewährungszeit neue Verstöße hinzukommen sollten.
Das klingt doch hier so durch.

Statt Widerruf der ganzen Bewährung soll die Frist verlängert werden.

Wieso wäre das eine Strafverschärfung ?
Die andere(richtige?) Konsequenz wäre doch Widerruf der Bewährung und dann möglichweise Haft oder Zahlung der Geldauflage.

mfG
duck313

Ja ist schon korrekt! Jedoch wurde es ja von der Staatsanwaltschaft vergessen mit in den Strafantrag zu nehmen, und eine Verlängerung der Bewährungsfrist verschärft doch den rechtsgültigen Strafbefehl.

Ergo kommt es doch einer Verschlechterung gleich.?