Verschleiß Heizungsanlage

Hallo,
Angenommen es wohnt jemand seit ca.2 Jahren zur Miete in einem Einfamilienhaus.
Wenn jetzt an der (zb. 20 Jahre alten) Gasheizungsanlage einige verschlissene Teile ausgetauscht werden müssen,und das unhabhängig davon, ob der Mieter oder der Vermieter einen Wartungsvertrag mit einer Heizungsfirma abgeschlossen hat, muss dann der Vermieter oder der Mieter die Kosten hierfür übernehmen?

MfG

Hallo Aboriginal,

wenn es sich tatsächlich um Verschleiß handelt, muss selbstverständlich der Vermieter die Kosten tragen, da er ja zum Erhalt der Mietsache verpflichtet ist.

Der Mieter käme nur dann in die Pflicht, wenn er hier durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit einen Schaden angerichtet hätte, was ja nach der Schilderung nicht der Fall wäre.

Gruß!

Horst