Hallo,
Angenommen es wohnt jemand seit ca.2 Jahren zur Miete in einem Einfamilienhaus.
Wenn jetzt an der (zb. 20 Jahre alten) Gasheizungsanlage einige verschlissene Teile ausgetauscht werden müssen,und das unhabhängig davon, ob der Mieter oder der Vermieter einen Wartungsvertrag mit einer Heizungsfirma abgeschlossen hat, muss dann der Vermieter oder der Mieter die Kosten hierfür übernehmen?
MfG