Hallo,
ich habe mir mal die Frage gestellt, wann durch das Bewohnen bestimmte Dinge verschleissen, sprich Armaturen, Silikonfugen u. ä. Gibt es das bestimmte Vorschriften oder Fristen wann was erneuert werden muss? Wenn ja, kann man das irgendwo nachlesen?
pauline
Hallo,
ich habe mir mal die Frage gestellt, wann durch das Bewohnen
bestimmte Dinge verschleissen, sprich Armaturen, Silikonfugen
u. ä. Gibt es das bestimmte Vorschriften oder Fristen wann was
erneuert werden muss? Wenn ja, kann man das irgendwo
nachlesen?
Es gibt keine starren Fristen. Eine Armatur/Badewanne oder ein Waschtisch etc. muß dann getauscht werden oder repariert, wenn es defekt ist.
Genauso sieht es bei den Fugen aus. Haben sie keinen Mangel, müssen sie nicht getauscht werden.
Liegt ein Mangel vor, muß der Mieter das dem VM anzeigen. Schimmel in den Fugen hat der Mieter idR aber selbst verursacht…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/siliko…
Gruß
Maja
Hallo,
ich habe mal irgendwo im Netz eine Liste gefunden, in dem aufgelistet ist, wann eine vermietete Sache den Wert verliert.
Wenn also z.B. ein Herd defekt ist und der Vermieter bei Auszug einen Ersatzherd wünscht, dann gab es (beim Herd z.B.) die Frist, dass nach 10 Jahren der Herd keinen Wert mehr hat. (oder so ähnlich)
Waschmaschine verliehrt auch nach 10 Jahren ihren Wert und muss bei defekt nicht vom Mieter ersetzt weren, Teppichauslegeware auch nach 10 Jahren usw …
Eine Liste bei denen die Wertminderung nach Jahren ca. angegeben war.
Ich glaube es war auch auf irgend einer Homepage irgend eines Mietervereins (klingt blöd, ich weiss).
Aber diese Liste gibt es,ich finde sie nur leider nicht mehr.
Vielleicht kennt jemand diese?
liebe Grüße
Jasmin
Hallo,
Zeitwert und Wertverlust ist ein anderes Thema und hat mit dem UP eigentlich nichts zu tun.
Der lässt sich grob errechnen, wenn man die angenommene Lebensdauer für das einzelne Gerät kennt.
Neupreis*(Lebensdauer-Alter):Lebensdauer
Aber inzwischen kommt es bei der Wertberechnung immer mehr auch auf den individuellen Zustand des jeweiligen Gegenstandes an.
Bei sanitären Einrichtungsgegenständen handelt es sich auch nicht um extra mitgemietete Gegenstände wie Elektrogeräte oder EBK, sondern sie sind ohnehin Bestandteil Mietsache.
Sie müssen aber dennoch erst ausgetauscht werden, wenn ein Defekt vorliegt…Pures Alter macht noch keinen Mangel.
Nutzungsdauer zB. bei Bodenbelägen:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden_Urte…
aber auch:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden.htm
In den Afa (Abschreibung für Abnutzung)Tabellen kann man zur Not auch die Lebensdauer/Nutzungsdauer einzelner Gerätschaften entnehmen, diese muß aber nicht immer auch mit der reellen Nutzbarkeit bzw dann auch dem Restwert übereinstimmen…also mit Vorsicht zu geniessen.
http://www.urbs.de/afa/change.htm?afaal.htm
Für die Schweiz gibt es solche Tabellen en masse, aber für D hab ich leider keine gefunden.
Gruß
Maja