Verschleppt die Hausverwaltung wegen Corona akute Reparaturarbeiten?

Angenommen folgender Fall:

Eine Wohnanlage besteht aus einem 3-Etagen-Haus mit nachträglich zu Wohnungen ausgebauten Dachgeschosswohnungen.

Vor einem Jahr wurde im Dachbereich Wassereindringen festgestellt: Im Bad in der 3. Etage tritt an der Decke Wasser ein. Es bilden sich Wasserflecken.

Eine Prüfung durch eine Dachdeckerfirmer ergibt, dass die Ursache ein nicht ordnungsgemäßer Abwasserstrang (bzw. die Be-/Entlüftung) im Drempel des darüberliegenden Dachgeschosses liegt.

Da ein permanenter Wasserschaden in der Regel die Bausubstanz angreift und Ursache für Schimmel sein kann, ist hier ein zügiges Handeln geboten, weil der Schaden in der Zukunft eher noch größer und somit teurer sein kann.

Die Hausverwaltung tut sich seitdem jedoch schwer, eine Firma zur Behebung zu beauftragen.

Grund: Die veranschlagten Kosten inkl. Mwst. liegen bei ca. 6000 EUR und das übersteigt einen Schwellwert, wo die Verwaltung nicht mehr selbst Aufträge vergeben kann, sondern die Eigentümergemeinschaft dies in einer Versammlung beschließen muss.

Die Argumentation, dass bis heute nichts an Reparaturen durchgeführt wurde, ist: Wegen Corona können aktuell keine Versammlungen abgehalten werden und nicht jeder Eigentümer habe einen Computer o. ä., um an einer eventuellen digitalen Versammlung teilzunehmen.


Hier stellt sich die Frage 1:

Wären solche Argumente im obigen angenommenen Fall haltbar? Bestünde hier nicht akuter Handlungsbedarf? Was könnte man tun, wenn sich die Verwaltung mit solchen Argumenten gegen einen zeitnahe Reparatur stellt?


Frage 2:

Weiter angenommen: Da die Dachgeschosswohnungen nachträglich ausgebaut wurden (vorher waren es leere Dachgeschosse) und in der Teilungserklärung festgelegt ist, dass Schäden/Folgeschäden, die durch den Ausbau entstehen, durch den Eigentümer der Wohnung zu tragen sind, argumentiert die Verwaltung nun plötzlich, dass ja gar nicht die Eigentümergemeinschaft für die Kosten aufkommen muss, sondern der Eigentümer, der entsprechenden Dachgeschosswohnung.

Das mag prinzipiell aus meiner Sicht stimmen, aber hier sind auch einige Argumente dagegen:

2a) Der fürs Wassereindringen ursächliche Abwasserstrang war vor dem Wohnungsausbau bereits da. Ob dieser beim Wohnungsausbau verändert wurde, ist nicht dokumentiert

2b) Selbst, wenn dieser für die Wohnungsausbauten verändert wurde, ist nicht klar, ob dies im Rahmen mehrerer Wohnungsausbauten geschah oder nur für die betroffene Wohnung. Hier könnte man argumentieren, dass sich alle Dachgeschoss-Eigentümer die Kosten teilen müssen

3c) Die mündliche Aussage der prüfenden Dachdeckerfirma lautet, dass es sachlich schwer haltbar ist, den Wohnungsausbau als Ursache für den Wasserschaden zu benennen.


Was haltet ihr von diesem hypothetischen Fall? Besonders: habt ihr noch Gedanken für die beiden Fragestellungen?

Vielen Dank im Voraus.

Heinzi

Das ist die Frage, ob wirklich sofortiger oder zumindest schneller Handlungsbedarf besteht.
Offenbar handelt es sich ja nicht um einen Rohrbruch und dass es von der Decke ständig tropft wenn oben Wasser abgelassen wird habe ich aus der Schilderung auch nicht entnommen.
Es hat einen Wasserfleck. Also wohl eher kleine Mengen über lange Zeit die dann halt doch mal durchschlagen.

Was mir viel mehr auffällt ist die offenbar richtige, weil sichtbare, Ursachenforschung durch den Dachdecker. Nicht die dachseitige Abdichtung des Dunstrohres sondern weiter unten hinter dem Drempel. Da sieht man was.

Und dafür sind 6.000 € veranschlagt ? Wie mag das zustande kommen. Kommt man da nur von außen dran und muss dafür ein Gerüst aufbauen ?
Dass die neuen DG-Whg. in die vorh. Fallstränge bzw. deren Belüftungsverlängerung einleiten ist klar und kann nicht anders sein.

Und ob alle DG Whg. in den einen Fallstrang einleiten können müsste man aus den Grundrissen des DG , also der Lage der Bäder/Küchen/WCs., erkennen können.

ich meine, wenn es eilt dann muss die Verwaltung handeln und kann nachher ja immer noch prüfen,ob nicht andere die Kosten ganz oder anteilig tragen müssten .

MfG
duck313

@duck313
Danke für die Antwort.
Der Betrag von 6000 EUR kommt zustande, weil die Stelle nur von außen zugänglich ist und ein Gerüst aufgestellt werden muss.

Heinzi

Hier ( Eigentümergemeischaft von 13 Parteien) gab es ähnlich durch die Verwaltung verschleppte Probleme seit 2020. Nicht zu jedem Problem gab es einen Beschluß der EigentümerVersammlung 2020 unter Coronabedingungen.
Es gab aber Absprachen zwischen der Verwaltung und mir (ich bin der inoffizielle Hausmeisterersatz) aus 2020 und komme mit der Verwaltung generell ganz gut klar.
Aufgrund der zugesagten aber nicht erledigten Maßnahmen am Haus habe ich die Verwaltung per Email ziemlich sachlich und klar um Erledigung der vereinbarten Maßnahmen gebeten. Und darauf aufmerksam gemacht, dass eine weitere Verzögerung den Schaden und die Kosten erhöht, was ich auf die Untätigkeit der Verwaltung zurückführe.
Ergebnis: 2 Schäden wurden postwendend behoben, Einiges bleibt noch über, liegt auch an Jahreszeit und Corona-Bedingungen. Die Verwaltung ist seitdem sehr kooperativ zu mir, spricht Alles mögliche mit mir ab. Sie will halt keinen Knatsch mehr mit mir.
Vielleicht mal mit der Verwaltung freundlichen Klartext reden.
LG
Amokoma1