Verschleppte Insolvenz und schleppende Anzahlungen

Guten Tag,
Wenn man seit knapp 2 Jahren in einer Firma arbeitet und in dieser Zeit sein Gehalt vllt. 5 mal in voller Summe und Pünktlich bekommen hat ist das schon eine Insolvenzverschleppung?

Vielen Mitarbeitern geht es genauso den jeder bekommt immer nur Anzahlungen, die ca. 1/3 seines Gehaltes entsprechen.

Eine Insolvenz ist nicht angemeldet, und dinge wie Krankenkassen werden nach der ersten bis zweiten Mahnung bezahlt.

Wie kann man dagegen vorgehen bzw. sein Geld bekommen und diesen Chef so auf die Füße treten das er mal etwas in der Firma ändert?

Freue mich auf eure Antworten
Grüße …

Wenn man seit knapp 2 Jahren in einer Firma arbeitet und in dieser Zeit sein Gehalt vllt. 5 mal in voller Summe und Pünktlich bekommen hat ist das schon eine Insolvenzverschleppung?

Nicht notwendigerweise. Warum?

Als Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), bezeichnet man die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

Wenn ein Schuldner zahlen kann, aber einfach nicht will oder tut, so liegt keine Insolvenz vor, somit auch keine Insolvenzverschleppung.

Gruss,
Michael

Aber da muss man doch etwas machen können kann doch nicht sein das man kein Benzin im Tank hat weil die Firma schleppen nicht zahlen kann.

Nicht durcheinanderbringen!

Aber da muss man doch etwas machen können …

Ich glaube, es sind noch Themen in diesem Brett, wo auf die üblichen Rechtsmittel zum Liquidieren bestehender Forderungen hingewiesen wird.

kann doch nicht sein das man kein Benzin im Tank hat weil die Firma schleppen nicht zahlen kann.

Vorsicht. Es ist der Fall zu klären, ob nicht gezahlt werden kann oder nicht gezahlt werden will.

Im Falle des Nicht-Könnens sprechen wir von Insolvenz. Das diese vorliegt, muss bewiesen werden.
Im Falle des Nicht-Wollens sprechen wir von Nichterfüllung.

Das sind verfahrenstechnisch zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Beim „Nicht-Wollen aber Können“ kann ein Gerichtsvollzieher wahre Wunder bei der Erfüllung bewirken - wenn allerdings ein „Nicht-Können“ vorliegt, da kann auch der GV nichts mehr rausholen.

Gruss,
Michael

Also es ist ganz klar nicht können.

Hallo,

Also es ist ganz klar nicht können.

Dann sollte man endlich in die Puschen kommen und sich einen neuen Arbeitsplatz suchen - oder mit dem aktuellen Zustand weiterleben.

Warum sollte ein Mahnverfahren / eine Klage dazu führen, dass der Arbeitgeber dann plötzlich doch zahlen kann?

Gruß
loderunner (ianal)