Ich bin zum 01.03. aus meiner Münchener Wohnung (65 m², 3 Zimmer) ausgezogen. Meine 3-monatige Kündigungsfrist läuft zum 30.04.13 aus.
Bei meiner Kündigungsabgabe (Ende Januar) habe ich den Vermieter mitgeteilt, dass wir bereits ab Anfang März aus der Wohnung aussziehen und somit schon früher ein Nachmieter einziehen kann.
Der Vermieter meinte, das wäre machbar.
Der Vermieter würde bei Neuvermietung auch einen höheren, neuen Mietpreis erzielen, da wir noch eine relativ günstige Miete haben für Münchener Verhältnisse.
Am Dienstag, 05.03. haben sich dann der Hausverwalter mit dem Eigentümervertreter die Wohnung erst einmal angeschaut, weil überlegt wurde, die Heizung (derzeit Gastherme) an eine Zentralheizung anzuschließen.
Bis letzte Woche hatte dann der Hausverwalter noch keine Information, ob das nun gemacht wird oder nicht. Diese Woche schrieb er mir, dass er auch immer noch keinen neuen Mietpreis erfahren hat und somit die Wohnung noch nicht inserieren konnte.
Ich habe zwar eine Kündigungsfrist bis zum 30.04.13 allerdings wird hier die Neuvermietung verzögert. Gerade in München könnte die Wohnung längst schon neu vermietet sein. Gibt es für mich als Mieter irgendeine Möglichkeit / ein Recht, dass ich nun die Miete für April 2013 nicht auch noch zahlen muss?
Ihre Frage ist nicht nachvollziehbar! Natürlich steht dem Vermieter bis zum Ende der Mietzeit die volle (Warmmiete) Miete zu, egal ob die Wohnung noch bewohnt wird oder nicht.