Verschließen der Haustüre in einem Mehrfamilienhaus

Hallo ins Forum,

folgender Sachverhalt.

Es gibt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 12.05.2015 (Az.:2-13 S 127/12), wonach in einem Mehrfamilienhaus die Hauseingangstüre nicht mehr abgeschlossen werden darf, da der Brandschutz als höheres Gut zu bewerten ist, als der Schutz vor Einbrüchen.

Mich würde interessieren, ob es in Bayern irgendwo in Bauordnungen, Brandschutzordnungen o.ä. inzwischen eine entsprechende Regelung gibt. Ein hessisches Urteil in Bayern anzubringen, naja…

Kennt jemand eine Stelle, an der dies für bayerische Mehrfamilienhäuser geregelt ist?

Danke!

Nein, aber das wäre recht einfach rauszubekommen. Wenn Du in Bayern lebst, dann gehe doch auf deine Gemeinde oder zum zuständigen Landratsamt wo auch die Baubehörde ansässig ist. Dort müsste man es wissen und könnte Dir sogar die Textstelle in der Bauordnung oder der Durchführungsverordnung zur Bauordnung zeigen.

Übrigens, das LG Frankfurt hat das Urteil recht formal begründet und ist überhaupt nicht darauf eingegangen ob die Hessische Bauordnung etwas dazu vorschreibt. Das bleibt also offen.

Für sehr sinnvoll halte ich es aber schon, die Zugangstür ( i.d.R. 1. Fluchtweg !) mit einem System zu versehen das zwar den Verschluss ermöglicht aber von innen stets einfach und schlüssellos zu öffnen ist.
So kann man nämlich beide Bedürfnisse, Zugangssicherung und Fluchtmöglichkeit, unter einen Hut bringen.

mfG
duck313

Naja, das Urteil ist ein Urteil zu einem ganz bestimmten Fall. Es heißt nicht, dass sich alle Vermieter in Hessen darauf berufen können.
Präzedensfälle wie man es aus amerikanischen Filmen kennt, gibt es in D nicht. Hier funktioniert die Rechtssprechung anders.

Soon

Ich danke euch!
Mir ist klar, dass ein Urteil ein hessisches LG hier nicht bindend ist, m.E. zeigt es aber schon eine gewisse Tendenz…

Das Thema Panikschloss habe ich schon auf dem Schirm, aber danke!

Es gibt ;
Fluchtschlösser. Dies sindmit Schlüssel zu schließen.
Drückt jemand innen auf die Türklinke, dann wird das Schloß entriegelt. D. H. Die Tür ist offen.
Viele Grüße
Werner

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