Verschlossene Fluchtwege

Hallo Zusammen,

ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus in dem die Eigentümer abends die Eingangs- und Kellertüren abschließen.
Dies sind aber auch die einzigen Fluchtwege im Brandfall.
Ist das zulässig und wenn nein könnte mir jemand den Paragraphen nennen den ich meinen Mitbewohnern an das schawrze Brett hängen könnt?

Danke und grüße

Hallo,
die Frage ist zwar falsch gestellt, aber schau mal hier : http://www.mieterbund.de/945.html
Gruß

Hi,

ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus in dem die Eigentümer
abends die Eingangs- und Kellertüren abschließen.
Dies sind aber auch die einzigen Fluchtwege im Brandfall.
Ist das zulässig und wenn nein könnte mir jemand den
Paragraphen nennen den ich meinen Mitbewohnern an das schawrze
Brett hängen könnt?

es gibt leider keinen Paragraphen, der dieses Thema in einem Wohnhaus eindeutig regelt. Ich persönlich halte das Abschließen der Haustür zwar für verboten, aber hier kann man zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.
Diese Frage von einem Gericht klären lassen zu wollen ist mit einem hohen Unsicherheitsfaktor versehen und wenn die Vermieter auch noch im Haus wohnen, ist nach dem Prozeß (egal wie er ausgeht) das Verhältnis wohl hinüber…
Letztlich bleibt einem in solch einem Fall nur, entweder akzeptieren oder ausziehen, wenn man den Vermieter mit Sachargumenten nicht überzeugen kann (bei sehr vielen Menschen ist die Angst vor Einbrechern größer als die vorm Erstickungstod im Brandfall).

Gruß Stefan