Verschlossene Zimmer in gemeinsamer Wohnung

Folgendes Problem:

2 Partner leben noch in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinsam unterschriebenem Mietvertrag. Dieser wurde ordnungsgemäß gekündigt. Soweit ist alles klar. Kaution für die Wohnung hat einer der Partner allein in voller Höhe hinterlegt.
Der andere versperrt seit neuestem Räume in der Wohnung. Es keinen Grund in die Zimmer zu gehen, da private Sachen drin wären.

Hat man nicht schon aufgrund der hinterlegten Kaution habe sehr wohl das Recht alle Räume zu betreten, um den Zustand jederzeit kontrollieren zu können. Es stehen doch beide Partner kurz vor dem Auszug und dann geht es immerhin um bares Geld.

Oder muss dies aufgrund von einem Anrecht auf gewisse Privatsphäre akzeptiert werden.

Danke vorab für Infos und/oder Erfahrungsberichte…

Hallo !

Das gemeinsame Besichtigen der versperrten Räume ist aber wichtig und nötig,um zu sehen,ob dort noch renoviert werden muss.
Das kann man nicht lange aufschieben,wenn es noch selbst gemacht werden soll. Sonst bleibt ja nur Geldersatz gegenüber dem Vermieter.
Den aber grundsätzlich beide zur Hälfte tragen müssen.

Sicher darf man nicht unerlaubt rein,aber man muss und darf es zusammen besichtigen und besprechen,ob und was noch (von wem) gemacht werden muss.

MfG
duck313

Solange nicht gemeinsam genutzte Bereiche, wie Toilette, Bad oder Küche versperrt werden, spricht nun nichts dagegen, sein ausschließlich selbst genutztes (Arbeits-)Zimmer vom scheidungs- bzw. trennungswilligen Partner in Abwesenheit verschlossen und den neugierigen Zugriff verwehrt zu halten.

Bei einer Wohnungsabnahme, Besichtigung durch Mietinteressenten u. dgl. wären dies natürlich zu unterlassen.

G imager

HALLO,

da sind einige Angaben erforderlich, um eine halbwegs vernünftige Auskunft zu erteilen:
welche Räume in der Wohnung werden verschlossen? Ist das ein Raum, der ausschließlich vom Mitmieter schon immer alleine benutzt wurde oder dort z.B. sein Arbeitszimmer, Hobbyraum etc.?

Die Kaution hat damit nichts zu tun.
Vielleicht nochmals posen,
andernfalls schönen Sonntag,

Die beiden Räume sind als Kinderzimmer für die Kinder des Mitmieters deklariert.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss man dies als Privatsphäre akzeptieren, allerdings muss einem nach Absprache zumindest gemeinsam Zutritt gewährt werden?

Als zusätzliche Information ist noch anzumerken, dass in den besagten Räumen auch Möbel stehen, die nicht dem Mitmieter und/oder seinen Kindern gehören. Aus Platzgründen lassen sich diese allerdings nicht anderweitig aufstellen.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss man dies
als Privatsphäre akzeptieren

Beachte den Antworter nicht. Er profiliert sich gerade als RechtsUNkundiger.

Gruß,
Max