Hallo!
ich hoffe ich finde hier eine Antwort auf meine Fragen 
Ich wohne in Bayern und habe mir im letzten Jahr ein Haus gekauft. Um das Grundstück zu „vergrößern“ würde ich gerne die Nachbarwiese von der Stadt abkaufen. Diese Wiese ist kein Bauland (Habe ein Randgrundstück, welches an der Bebauungsgrenze liegt) Jetzt hat mit die Gemeinde einen Preis angeboten zzgl Erschliessungskosten(!!) und ich darf nichts auf das Grundstück draufbauen. (Carport, Gartenhütte etc…) Die Gemeinde begründet die Erschliessungskosten damit, dass die beiden Grundstücke miteinander verschmolzen werden müssten. Ist das überhaupt rechtens?? Schliesslich handelt es sich ja um kein Bauland. Ich würde gerne die Wiese als separates Grundstück kaufen mit eigener Flurnummer. Ein Bekannter von mir hat gesagt, dass es nicht erlaubt ist Bau & Nichtbauland zu verschmelzen…Gibt es da eine gesetzliche Richtlinie?
Vielen Dank!!
Andreas
Hallo Andreas,
ich kenne nicht das bayerische Landesrecht. Hier müsste aber Bundesrecht zutreffen.
Wenn Du ein neues Flurstück erwirbst, bleibt es ein eigenständiges Flurstück.
Ohne Flurneuordnungsverfahren oder andere Verfahren nach Baugesetzbuch bleibt es auch ein eigenständiges Flurstück.
Wahrscheinlich möchte Dir die Gemeinde unterstellen, dass du eine höherwertige Nutzung als die der „Wiese“ anstrebst. Schleichend will sie so ein Nachbargrundstück an den allgemeinen Erschließungskosten beteiligen.
Frage in der Gemeinde an, ob es einen rechtskräftigen Bebauungsplan, eine Klarstellungssatzung oder eine Ortsabrundungssatzung gibt.
Du könntest argumentieren, dass der Nutzungszweck „Wiese“ erhalten bleibt und Du keine Einfriedung errichtest. Insgeheim denkst Du dann natürlich an eine Feld(und Wiesen)hecke zur Gliederung der Landschaft aus heimischen Gehölzen.
Ulf
Hallo Ulf!
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Leider kann ich auf der schnelle mit den Begriffen „Klarstellungssatzung“ etc. nicht viel anfangen :-/ Werde aber mich nochmal im Netz schlau machen & die Gemeinde danach fragen. In meinem Fall kann ich nur soviel sagen, dass das Nachbargrundstück niemals Bauland wird. (Schmaler Streifen+Angrenzung an das Naturschutzgebiet) Denke die Gemeine will nur abkassieren… Zuerst nannte man mir EUR 25,-qm Erschliessungskosten nach weiteren „Verhandlungen“ EUR 3,70qm. Aber bei späteren Sanierungsarbeiten, würde ich mit diesem Grundstück voll belangt. (Hat immerhin eine Größe von 650qm) Was mich wundert ist die Aussage des Bürgermeisters, dass eine Fremde Person keine Erschliessungskosten bezahlen müsste, da das Gründstück keinen Baunutzen aufzeigt!?
Wäre prima, wenn es irgendwo einen Paragraphen gäbe, dass man diese zuwei Arten von Grundstücken nicht verschmelzen darf…
Gruß
Andreas