Verschmutzung des Grundstücks durch Kanalüberlauf?

Verschmutzung des Grundstücks durch Kanalüberlauf?

Guten Tag,
die letzte Woche war es wieder zweimal so weit.

An einem Grundstück im Ort grenzt eine kleine Stichstraße, vor dem Ende der Stichstraße beginntt ein Kanaleingang, wo ein Graben, der an 6-7 Grundstücken über ca. 200 m entlang geht mündet. An starken Regenreichen Tagen staut sich hier am Kanaleingang das Wasser derart, dass das Grundstück eines Eiegntümers bis in 15-20 Meter Tiefe überschwemmt wird. Dann schimmen da so Dinge wie Damenbinden usw. auf dem Grundstück rum und natürlich noch viele Dinge mehr. Alles andere kann man sich gut vorstellen. Die Stadt sagt, dass Anwohner ihr gemähtes Gras in den Graben schütten und das der Kanaleingang dadurch nicht durchlässig genug ist. Bei der Besichtigung des Grabens sieht man, dass dieser Graben total mit Gras und anderen Bepflanzungen zugewachsen ist.

Wer ist hier rechtlich gesehen der Ansprechpartner?
Wen muss man darauf aufmerksam machen, dass hier Abhilfe geschaffen wird?
Kann man in Zukunft die entstehenden Reinigungskosten in Rechnung stellen?

Danke für Hilfe!!!
Caro

Hallo,

die Pflicht zur Abwasserbeseitigung liegt im allgemeinen zunächst einmal bei der Gemeinde. Genaueres steht in Deinem Landeswassergesetz (Gemeinde in BRD?). Weiter stellt sich aber die Frage, wer Eigentümer des Grabens und/oder der Straße ist und die dort befindlichen Abwasseranlagen unterhalten muß. Die Gemeinde unterhält die öffentlichen Abwasseranlagen bis zu den Übergabepunkten zu privaten Grundstücken. Dahinter sind die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten verantwortlich.

Falls die Gemeinde in der Pflicht ist, wende Dich doch direkt an den Bürgermeister (Sprechstunde?).

ujk