Verschmutzung eines Grundstücks durch Hund

Liebe Wissende,

mich beschäftigt folgende Frage: Angenommen, Nachbars Hund verkotet mit schöner Regelmäßigkeit ein Grundstück. Das Tier wird einfach aus der Haustür geschickt und sich selbst überlassen, woraufhin es quasi sofort sein perfides Werk vollbringt. Nach 3 Wochen finden sich so sagen wir mal 25 Haufen. Wird das Thema angesprochen, so werden die Hinterlassenschaften lieblos und unvollständig entfernt und das Spiel beginnt von vorn. Alle netten und guten Worte über Monate haben keinen nachhaltigen Erfolg. Das ganze könnte sich beispielsweise zutragen auf dem Grundstück einer Doppelhaushälfte, die den Hund beherbergende Hälfte sei mal vermietet.

Nun zu meinen Fragen: Welches Vorgehen könnte man sich in so einer Situation vorstellen? Macht es Sinn, den Eigentümer der anderen Hälfte, ergo den Vermieter einzuschalten? Ist es eher ein Gesetz oder eine Verordnung, welche das Umfunktionieren eines fremden Grundstücks in ein Hundeklo verbietet?

Gruß und schon mal vielen Dank für Kommentare und Beiträge zur Diskussion
Ted

Nun zu meinen Fragen: Welches Vorgehen könnte man sich in so
einer Situation vorstellen? Macht es Sinn, den Eigentümer der
anderen Hälfte, ergo den Vermieter einzuschalten? Ist es eher
ein Gesetz oder eine Verordnung, welche das Umfunktionieren
eines fremden Grundstücks in ein Hundeklo verbietet?

Nun, möglicherweise sollte man dem Eigentümer des Hundes nicht länger die Verdauungsendprodukte seines Eigentums vorenthalten.

Hallo,

wir müssen hier zwei verscheidenen Dinge unterscheiden. Das kommunale Verbot, dass Tiere die Notdurft überall hinterlassen dürfen.

Die Nutzung fremder Grudnstücke ist eine nachbarrechtliche Problematik. Selbstverständlich hat der Verursacher den Hudnekot auf einem fremden Grundstück zu entfernen. Ein Mieter hat in diesen Fällen grundsätzlich Reklamatinen nur über seinen Vermieter vorzunehmen. Ist der Garten mitvermietet kann notfalls eine Mietminderung möglich sein, wenn durch die Eigennutzung des Garten eine Einschränkung durch den Hundekot ebsteht.

Gruss Günter

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mich beschäftigt folgende Frage: Angenommen, Nachbars Hund
verkotet mit schöner Regelmäßigkeit ein Grundstück. Das Tier
wird einfach aus der Haustür geschickt und sich selbst
überlassen, woraufhin es quasi sofort sein perfides Werk
vollbringt. Nach 3 Wochen finden sich so sagen wir mal 25
Haufen. Wird das Thema angesprochen, so werden die
Hinterlassenschaften lieblos und unvollständig entfernt und
das Spiel beginnt von vorn. Alle netten und guten Worte über
Monate haben keinen nachhaltigen Erfolg. Das ganze könnte sich
beispielsweise zutragen auf dem Grundstück einer
Doppelhaushälfte, die den Hund beherbergende Hälfte sei mal
vermietet.

Nun zu meinen Fragen: Welches Vorgehen könnte man sich in so
einer Situation vorstellen? Macht es Sinn, den Eigentümer der
anderen Hälfte, ergo den Vermieter einzuschalten? Ist es eher
ein Gesetz oder eine Verordnung, welche das Umfunktionieren
eines fremden Grundstücks in ein Hundeklo verbietet?

Gruß und schon mal vielen Dank für Kommentare und Beiträge zur
Diskussion
Ted

Ein Mieter
hat in diesen Fällen grundsätzlich Reklamatinen nur über
seinen Vermieter vorzunehmen. Ist der Garten mitvermietet kann
notfalls eine Mietminderung möglich sein, wenn durch die
Eigennutzung des Garten eine Einschränkung durch den Hundekot
ebsteht.

sorry, aber ich hatte es so verstanden, daß der Besitzer des Hundes Mieter ist und daß die Frage war, ob dessen Vermieter eingeschaltet werden soll…

Liebe Wissende,

mich beschäftigt folgende Frage: Angenommen, Nachbars Hund
verkotet mit schöner Regelmäßigkeit ein Grundstück. Das Tier
wird einfach aus der Haustür geschickt und sich selbst
überlassen, woraufhin es quasi sofort sein perfides Werk
vollbringt. Nach 3 Wochen finden sich so sagen wir mal 25
Haufen. Wird das Thema angesprochen, so werden die
Hinterlassenschaften lieblos und unvollständig entfernt und
das Spiel beginnt von vorn. Alle netten und guten Worte über
Monate haben keinen nachhaltigen Erfolg. Das ganze könnte sich
beispielsweise zutragen auf dem Grundstück einer
Doppelhaushälfte, die den Hund beherbergende Hälfte sei mal
vermietet.

Ich habe ein ähnliches Problem mit Nachbarn, allerdings nicht Doppelhaushälfte und es sind drei verschiedene Hunde dreier Verschiedener Nachbarn. Ich habe selbst einen Hund, der aber nicht in meinen Garten machen darf und der auch nur mit mir gemeinsam (in der Siedlung auch angeleint) das Haus verläßt)
Da ich schon mal selber an einem anderen Grundstück ein Schild gesehen habe, das Hundehalter darum bat, ihre Hunde dort nicht hinmachen zu lassen, weil das Gras als Futter gemäht werden sollte, finde ich persönlich ein solches Schild durchaus sinnvoll.

Wenn aber der Nachbarschaftsstreit schon eskaliert ist, ist dieser Weg natürlich nicht mehr möglich. Außerdem macht diese Version nur Sinn, wenn die Fläche von anderen Vorbeigehenden eingesehen wird, die dann sozusagen auch informiert sind, daß hier eine Hund etwas tut, das er nicht soll…Vielleicht kennen sie ja dessen Besitzer…

Eine weitere Möglichkeit wäre auch ein Zaun. Ein Elektrozaun muß in bestimmten Abständen Warnschilder tragen, die Menschen, die mit ihrem Hund gehen ja auch lesen können. Hund alleine wohl nicht…

Nun zu meinen Fragen: Welches Vorgehen könnte man sich in so
einer Situation vorstellen? Macht es Sinn, den Eigentümer der
anderen Hälfte, ergo den Vermieter einzuschalten? Ist es eher
ein Gesetz oder eine Verordnung, welche das Umfunktionieren
eines fremden Grundstücks in ein Hundeklo verbietet?

Wozu muß man das Wissen? Resultiert daraus dann, ob man den Hundebesitzer anzeigen kann und ober so ne Art „Knöllchen“ kriegt oder-wenn es ein Gesetz ist- ev. Schlimmeres folgt (was man ja dann vielleicht doch nicht will)

Ich denke, ich selber werde erstmal ein Schild aufstellen mit „Macht mein Hund seine Haufen in ihrem Vorgarten?“ oder so ahnlich. wenn das alles nix hilft, werde ich meiner Briefträgerin erklären, wo man den Elektrozaun abschaltet.

Gruß Eddy

Hallo an alle und zunächst einmal vielen Dank für die Beiträge.

sorry, aber ich hatte es so verstanden, daß der Besitzer des
Hundes Mieter ist und daß die Frage war, ob dessen Vermieter
eingeschaltet werden soll…

Ja, genau so war es gemeint. Also in dem Sinne, dass ja die Verschmutzung quasi von dem Haus und dessen Nutzung ausgeht. Mir ist eben nicht klar, wo die Verantwortung eines Vermieters ihre Grenzen hat. Sicherlich ist es nicht Sache des Vermieters, wenn der Mieter im Supermarkt lange Finger macht, wirft er aber Dachziegel aus dem Küchenfenster auf die Straße, so ist m.E. schon in der Verantwortung des Hausbesitzers, derartiges zu unterbinden.

Gruß
Ted