in einer eigentlich landwirtschaftlich genutzten Scheune veranstaltet der Sohn des Landwirts regelmäßig jeder Jahr eine private Sylvesterparty. Um Mitternacht macht sich die Partygesellschaft dann auf eine etwas entfernte Weide eines anderen Landwirts auf, um das Feuerwerk zu verschiessen. Dieser andere Landwirt hat dann regelmässig eine stark verschmutzte Weide mit kleinsten Plastikteilchen, die unmöglich einzusammeln sind, vom Vieh aber teilweise gefressen werden. Auch kommt es zu Sachbeschädigungen an Zäunen und Bäumen.
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer der Weide, das für die Zukunft wirkungsvoll zu unterbinden ?
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer der Weide, das für die
Zukunft wirkungsvoll zu unterbinden ?
das wäre ohne die Zustimmung des zweiten Landwirtes erst mal Hausfriedensbruch, wenn die Wiese betreten wird.
Die Verschmutzung könnte als Sachbeschädigung gewertet werden, die Beschädigungen erst recht.
Dem jungen Mann im Vorfeld schriftlich oder mündlich unter Zeugen mitteilen, daß er das Grundstück nicht nutzen darf und wenn er es trotzdem tut und wieder verschmutzt/beschädigt, eine Anzeige erstatten.
Hallo,
wenn die Bande bereits anrückt unverzüglich die Polizei rufen und dann wird das
unbefugte Betreten und Sachbeschädigung dokumentiert und niemand kann sich raus reden.
Vorab kann und sollte man mit dem Landwirt reden, das es so nicht geht, das deren Sohn die Weiden anderer verunreinigt und dies in Zukunft in Rechnung gestellt wird.
Auf Privatgrund ist es erlaubt Bild und Tonaufnahmen anzufertigen, die auch als Beweis zugelassen sind.
Alternativ Sicherheitsdiesnt beauftragen und die rufen dann bei Weigerung das Grundstück zu verlassen die Polizei.
Wirkungsvoll dürfte es sein, wenn ein Anwalt eine Unterlassungserklärung aufsetzt bzw. eine Unterlassungsklage einreicht. Ab dann wird es nämlich richtig teuer, wenn dagegen verstoßen wird.
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer der Weide, das für die
Zukunft wirkungsvoll zu unterbinden ?
Zunächst mal sorgt man dafür, dass die Weide auch wirklich eingezäunt ist.
Wer nun dieses befriedete Grundstück widerrechtlich betritt, kann wegen "Haus"friedensbruch strafrechtlich belangt werden.
Nun war schon vorher das Betreten und Verschmutzten / Beschädigen rechtswidrig, ohne dass es die Blagen gestört hätte.
Und in der Silversternacht auf die Polizei zu warten, ist auf Grund der massiven Einsatzhäufung nicht sinnvoll. Die haben mit Randalierern, Prügeleien und Bränden genug zu tun und ein Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung wird recht weit hinten auf der Prioritätsliste kommen.
Daher sind eher praktische Maßnahmen gefragt:
persönliche Ansprache, ggf, auch der Eltern
Elektrozaun (vorgeschriebene Warnhinweise nicht vergessen!)
Gülle auf den Acker, soweit zulässig (bin mir nicht sicher, ob man im tiefen Winter Gülle aufbringen darf!)
bei Missachtung Beweise sichern (Foto, Video, Zeugen)