Verschoben-Angestellte als Scheingeschäftsführerin

Hallo Leute,

ein fiktiver Fall, der vielleicht interessant sein könnte…

Eine Firma muss wegen Brand schließen und geht dadurch Pleite.
Nun soll eine neue Firma gegründet werden. Der Chef möchte eine Ltd. bei der die Angestellte sowohl Gesellschafter als auch Geschätsführer ist.
Diese Konstellation soll nur einige Monate gelten und soll dann durch einen anderen Geschäftsführer für die Angestellte ohne Folgen bleiben.

Alles wird nur mündlich besprochen. Es gibt keine schriftlichen Unterlagen, die die Vereinbarung bestätigen könnten.
Die Angestellte sagt nach längerem zögern zu, da sie den Chef in Ordnung findet und sich nicht nach einem neuen Boss umsehen möchte.
Sie ist halt sehr vertrauensselig und rechnet fest damit, dass sie die Bürde nach einigen Monaten los sein wird.

Die Angestellte geht also zur Stadt und meldet Gewerbe an, Zulassungsstelle für diverse Fahrzeuge, Bank für Konto auf ihren Namen.
Ltd.-Verträge werden geschlossen, Finanzamt erhält Infos…

Fast ein Jahr geht ins Land. Der Chef bleibt das, was er immer schon war - der Boss - und die Angestellte muss weiterhin seine Anweisungen befolgen.

Der Boss bewirb Neukunden und handelt mit denen aus, er führt Gespräche mit dem Vermieter usw…
Wenn etwas zu unterschreiben ist, bekommt es die Angestellte.
Der Chef handelt und agiert weiterhin so wie „der Boss“ und nimmt sich aus der Kasse und vom Konto was er meint zum Leben zu brauchen.
Die Angestellte macht fleißig ihre Lohnabrechnungen, wie eine Angestellte halt und erhält ca. 600 € im Monat dafür.

Offiziell ist der Chef natürlich nicht in der Firma… in der Realität taucht er abends auf oder gibt Anweisungen nach feierabend per Telefon an die Privatnummer der Mitarbeiterin.

Durch hohe Entnahmen, sinkt die Liquidität der Firma und es kommt wie es kommen muss:
Ein Konkursverfahren soll eröffnet werden. Dieses Verfahren kann evt. durch Sicherheitsleistungen noch umgangen werden, jedoch wäre schon abzusehen, wie lange das dann noch gut gehen kann.

Die „Geschäftsführerin“ sieht sich schon mit einem Bein im Gefängnis und bereut ihre damalige Etnscheidung sehr.

Wie wäre es in einem solchen Fall, der ja oft bei kleinen Firmen vorkommen könnte, mit der rechtlichen Seite ?
Da es keine schriftlichen Beweise für das Handeln des „Chefs“ gibt, könnten nur Lieferanten, Großkunden und Vermieter als Zeugen aufgeboten werden, dass sie die „Geschäftsführerin“ nur als weisungsabhängige Angestellte kennen gelernt haben und den „Boss“ als Vertragspartner.

In wieweit wäre eine solche „Geschäftführerin“ in der Haftung ?

Wie könnte die „Geschäftsführerin“ die Bürde elegant loswerden ?
Angenommen ein Geschäftsführerwechsel wäre schon beantragt für die Ltd.

Würde mich mal interessieren, wie man da noch rauskommen könnte ohne dass Schufa-Einträge usw. folgen könnten.

Gruß
BigJohn

Echt ??
Hallo,

das ist doch nicht ernstgemeint. So etwas ist doch moderne Sklaverei verbunden mit einer gehörigen Portion Naivität.

Da soll doch die Geschäftsführerin & Gesellschafterin einmal den Laden beim Gewerbeamt schliessen und abmelden und die Vollmachten für den „Boss“ widerufen.

Grüsse

Christian

Hallo,

doch, so etwas gibt es. Habe ich im Bekanntenkreis auch erlebt. Dort ging dann die Bekannte, als es Liqutitätsprobleme gab, zum „Konkursgericht“ (heißt heutzutage Insolvenzgericht) und meldete Insolvenz an.

Der „Boss“ war dann ganz schnell seine Firma und seine „Abendeinnahmen“ los. Die Geschäftsführerin hat nämlich mehr Macht als der Boss sich träumen lässt. Wenn sie aus ihrer Naivität aufwacht, kann sie ihn am Gängelband führen.

Eine GmbH wird nicht nur über das Gewerbeamt gemeldet, sondern auch über das Handelsregister. Wie das mit einer Ltd. ist, weiß ich allerdings nicht genau.

Die Angestellte kassiert im Fall der Insolvenz noch einige Monate „Konkursausfallgeld“ und hat in dieser Zeit die Möglichkeit sich einen neuen Job zu suchen.

Gruß
Ingrid

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Hi,

Wie wäre es in einem solchen Fall, der ja oft bei kleinen
Firmen vorkommen könnte, mit der rechtlichen Seite ?

mal als kleiner Hinweis:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9118&f=ratgebe…
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht…

Wie ich schon im Brett Existenzgründung schrieb:
Ab zum RA! Schleunigst!

mfg Ulrich

Danke für Eure Meinung
Vielen Dank

Gruß
BJ